Trotz Generalvollmacht kein Schließfach Zugriff

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
herbun
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 3x hilfreich)
Trotz Generalvollmacht kein Schließfach Zugriff

A gibt B eine nicht notariell beglaubigte Vollmacht, die u.A. explizit Zugriff auf das Bankschließfach ermöglichen soll, aber auch jegliche Bankgeschäfte mit einschließt.

Die Bank sagt "nene, solang das Ding nicht notariell beglaubigt ist, kommst du da nicht rein". A kann nicht zur Bank gehen, die Bank besteht darauf dass A in der Filiale eine Vollmacht unter Zeugen unterzeichnet. Die Bank will keinen Mitarbeiter zu A vorbeischicken. Zitat: "Diesen Service bieten wir nicht"

Ist die Bank im Recht? Die Bank beraubt somit A um seine Gegenstände, da er keinen Zugriff mehr auf das Schließfach hat.

Kann B das Schließfach kündigen und bekommt dann Zugriff auf dessen Inhalt?

Ideen?

(Hintergrund: eine notarielle Beglaubigung könnte u.U. mehr kosten als die Sachen im Schließfach wert sind.)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ist die Bank im Recht?

Vom Grundprinzip her ja.

quote:
Kann B das Schließfach kündigen und bekommt dann Zugriff auf dessen Inhalt?

Das wird die Bank mit gleichem Hintergrund verweigern.

quote:
(Hintergrund: eine notarielle Beglaubigung könnte u.U. mehr kosten als die Sachen im Schließfach wert sind.)


Sagt wer? Bei einem Geschäftswert bis 5000€ sind das IMHO rund 15€... Wurde denn mal beim Notar angefragt, wie viel die Beglaubigung kosten würde?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn es dem Vollmachtgeber möglich ist einen Notar
aufzusuchen muß es ihm doch auch möglich sein mit
dem Vollmachtnehmer die Bank aufzusuchen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Notar könnte um die Ecke sein, die Bank mit Schließfach beispielsweise eine "Weltreise" entfernt in der Schweiz.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Akzeptiert die Bank denn die Vollmacht für andere Bankgeschäfte? Würde mich jetzt wundern....oder wurde das noch nicht ausprobiert? Dann würde sich die notarielle Beglaubigung ja in jedem Fall lohnen, um anderen Schwierigkeiten vorzubeugen.

@xxsirodxx: ein Notar kommt auch nach Hause. Unser Notar jedenfalls hat seine Räumlichkeiten im dritten Stock ohne Aufzug und als mein Vater die Treppen nicht mehr steigen konnte, kam er eben immer zu meinen Eltern nach Haus.

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#5
 Von 
herbun
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachgefragt wurde noch nicht.

A kann natürlich auch nicht zum Notar(oder sonst wo hin).

Es besteht schon für B Zugriff auf die Konten von A, die sind allerdings bei einer anderen Bank. Und die wollten nur eine Unterschrift auf ihrem Formular, aber nicht dass A vor Ort unter der Aufsicht von Bankangestellten in deren Bank unterschreibt.

Ich werde mal beim Notar nachfragen, wie viel das kostet, incl. Hausbesuch. Bei den weitreichenden Vollmachten dachte ich, es ist wohl sehr teuer.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann frage einfach und sei am Ende verwundert. Es könnte sein, dass ein Hausbesuch des Notars teurer ist als beim Notar vor Ort zu sein. Allerdings dürfte die Vermutung, dass es teurer ist als der Wert des Schließfachinhalts falsch sein. Es sei denn, es liegen nur Dinge von 0€ Realwert und mit ausschließlich sentimentalem Wert im Schließfach...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Es sei denn, es liegen nur Dinge von 0€ Realwert und mit ausschließlich sentimentalem Wert im Schließfach...

Gerade diese haben oft den Status "unbezahlbar" ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Besuch eines Notars kostet max. EUR 30,-- (§ 58 KostO ).

Man sollte sich allerdings beeilen, vermutlich ab 1.8. tritt das neue Notarkostenrecht in Kraft, dann wird es teurer!

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#9
 Von 
herbun
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für den Tip!

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