Trotz P-Konto Dispokredit erhalten - ist das Rechtens?

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)
Trotz P-Konto Dispokredit erhalten - ist das Rechtens?

Ein Bekannter von mir hat bei der Sparkasse seit einiger Zeit ein P-Konto, er war krankheitsbedingt die letzten Jahre Krankengeldbezieher, dementsprechend ein niedriges Einkommen. Danach arbeitslos.
Unter dem Vorwand er hätte er einen neuen Job in Aussicht bat er um einen Dispokredit über 1000 Euro. Die Sparkasse gewährte den Dispo.
Seine berufliche und finanzielle Situation hat sich aber nicht geändert, den Dispo hatte er schnell ausgereizt und er kommt nicht aus dem Minus.
Nun erzählte er mir das er gehört hat das die Sparkasse rein rechtlich gar keinen Kredit hätte gewähren dürfen da er ein P-Konto hat.
Aufgrund dessen überlegt nun seine Schulden bei der Sparkasse nicht auszugleichen.
Ich habe ihm davon abgeraten, schließlich hat er mit der Bank einen Vertrag geschlossen.
Hat mein Bekannter nun Recht, muß er den Kredit nicht zurück zahlen weil die Sparkasse falsch gehandelt hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Die Bank kann Kredite vergeben wie sie lustig ist. Auch an Inhaber von P-Konten.
Wen der Kunde bereits bei Kreditvergabe weitgehend mittellos war, läuft sie Gefahr, das sie den nicht mehr zurück bekommt.
Da kommt es aber darauf an, ob die Bank erkennen konnte / musste das er zu den Konditionen mit der Rückzahlung überfordert wäre.



Zitat (von madness666):
Hat mein Bekannter nun Recht, muß er den Kredit nicht zurück zahlen weil die Sparkasse falsch gehandelt hat?

Nö, was er gemacht hat, dass fällt wohl unter Betrug. Und bei Straftätern greift der Verbraucherschutz nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Vor allem: Wenn die Bank merkt, was läuft, kann sie den Dispo kündigen und bei Geldeingang mit der Schuldverrechnen, Einfach so. Sie wird das tun. Zwar ist das umstritten, aber die Bank wird ihn vor vollendete Tatsachen stellen und wenn er sich dann vor Gericht wehrt, wird es schwer.

Darüber hinaus könnte ein anderer Gläubiger in den gewährten Dispo pfänden.

Das war also leider sehr schlecht, was er da gemacht hat. Neben der von Harry schon erwähnten Straftat....

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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