Trotz P-Konto keine Bankkarte

30. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotz P-Konto keine Bankkarte

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe am heutigen Tag eine Kontopfändung erhalten.
Der Antrag auf Umwandlung ist raus.
Allerdings schreibt man mir noch folgendes.

Hi (mein Name),
generell können wir dir ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten.
Allerdings muss ich zugeben, dass andere Banken P-Konten wesentlich unkomplizierter abwickeln können als wir.

Mit der Umstellung deines Kontos auf ein P-Konto ist der Zugriff zur App nur eingeschränkt möglich, und deine ist Karte gesperrt, sobald eine Pfändung eingegangen ist. Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen sind entsprechend nicht mehr möglich. Für jede Abfrage deines Kontostandes müsstest du umständlich hier anrufen. Wenn du über Geld von deinem P-Konto verfügen willst, müsstest du für jede einzelne Überweisung ein Sepa-Mandat ausfüllen und an uns schicken. Wir würden das Mandat dann hier manuell prüfen, bearbeiten und ausführen. Das dauert leider einige Tage und ist wenig komfortabel für dich.

Des weiteren weise ich dich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, eine Schufa Abfrage zu tätigen um sicherzustellen, dass kein weiteres P-Konto auf deinen Namen bei einer anderen Bank geführt wird. Natürlich melden wir ebenso andersherum die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa.


Gruß



-- Editiert von irgendwas1973 am 30.06.2021 11:47

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94 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Gibts da eine Frage zu?

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Gibts da eine Frage zu?


Oh ja Sorry!
Also, es handelt sich um ein kostenloses Guthabenkonto mit Debit Visacard ( Keine Überziehung möglich.
Also erst mal war nur die Nachricht man möchte den Support kontaktieren, und wurde beiläufig erwähnt das es ein Kontopfändung gibt.

Wenn du über Geld von deinem P-Konto verfügen willst, müsstest du für jede einzelne Überweisung ein Sepa-Mandat ausfüllen und an uns schicken. Wir würden das Mandat dann hier manuell prüfen, bearbeiten und ausführen. Das dauert leider einige Tage und ist wenig komfortabel für dich.

Da es keine Filliale gibt wird eine Bankkarte benötigt!
Man hat mir nahe gelegt das Ich das Geld manuell auf ein anderes Konto transferiere, was dann aber unter Umständen wieder der Pfändung unterlege.

Was sind meine Rechte?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Deine Bank möchte es Dir "schmackhaft" machen, dass Du wechselst bzw. selbst das Konto kündigst.
Darauf würde ich mich nicht einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Deine Bank möchte es Dir "schmackhaft" machen, dass Du wechselst bzw. selbst das Konto kündigst.
Darauf würde ich mich nicht einlassen


kannst du mir sagen wo Ich Hilfe bekomme?
Bei der Bank ist es Solaris das Fintech ist tomorrow.
Weder Bafin noch Verbraucherzentrale wollten oder können nicht wirklich helfen.
Problem bin aufstockender ALG 2 Bezieher, aber unter Pfändungsfreibetrag.
Hier mal ein Bild eines Überweisungsträgers

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
müsstest du für jede einzelne Überweisung ein Sepa-Mandat ausfüllen und an uns schicken.

Was soll denn das SEPA-Mandat da?



Zitat (von irgendwas1973):
Was sind meine Rechte?

Als erstes mal die, welche sich aus den vertragliche Vereinbarungen ergeben.
Die müssten wir also mal als erstes kennen.



Zitat (von irgendwas1973):
Weder Bafin noch Verbraucherzentrale wollten oder können nicht wirklich helfen.

Was war denn die Frage / Bitte an die BaFin und was hat sie geantwortet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weder Bafin noch Verbraucherzentrale wollten oder können nicht wirklich helfen.


Was war denn die Frage / Bitte an die BaFin und was hat sie geantwortet?


Bezüglich Geldauszahlung nach Abschluus des PKontos bzw. das man mir sagt Überweisungen nur über das Formular und Barauszahlung gibt es nicht da keine Karte.
Ja da stand ich dann und den Auszug aus der Mail ist ja bekannt.

Gruß

Nachtrag:
Ich habe das gefunden was ich meinte, Verbraucherzentrale Musterbrief kann da mal jemand drüber schauen ob der was taugt?

-- Editiert von irgendwas1973 am 30.06.2021 18:06

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte Sie daher bitten, mir die oben genannten Leistungen umgehend wieder zur Verfügung
zu stellen.

Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht.

Ich würde den Satz austauschen.
"Ich fordere Sie daher auf, die Rechtswidrige Einschränkung der Leistungen unverzüglich, jedoch spätestens bis zum TT.MM.JJJJ einzustellen. Sollten sie an der illegalen Haltung festhalten, werde ich ohne weitere Kommunikation auf ihre Kosten mittels anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen.

Gleichzeitig habe ich bezüglich ihre Rechtswidrige Einschränkung der Leistungen Beschwerde bei der BaFin eingereicht,"



Beschwerde bei der BaFin einreichen und dann Kopie der Beschwerde dem Schreiben beilegen.


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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Beim P-Konto gibt es in der Tat regelmäßig Diskussionen. Ich würde daher anders argumentieren und zwar mit dem Basiskonto. Denn insbesondere hier ist gesetzlich durchaus etwas detaillierter geregelt, was die Bank einem Kunden zugestehen muss. Die zweite Argumentation wäre dann: Wenn das Basiskonto diesen Funktionsumfang hat, ist es rechtswidrig, bei einem P-Konto diesen Funktionsumfang zu verweigern.

Siehe https://www.konto.org/ratgeber/allgemein/basiskonto/
Frage "Welchen Funktionsumfang hat ein Basiskonto". Die Richtlinie und das zugehörige Gesetz müsste man ggf. nochmal anschauen.

Also. Nehmen wir das mal auseinander:
* Zugriff auf irgendeine App/ Online-Banking kann durchaus entfallen bzw. ist meinem Wissen nach in der Tat nicht geregelt.
* Eine normale Bankkarte muss aber zur Verfügung stehen. Eine Sperre ist nicht erlaubt.
* Bargeldabhebungen müssen möglich sein.
* Kartenzahlungen müssen möglich sein.
* Eine einfache Kontostandabfrage muss ermöglicht werden (-> Bankkarte).
* Normale Überweisungen aus dem Freibetrag und Guthaben müssen möglich sein.
* Schufa-Abfragen bzw. die Sicherstellung, dass du nur ein P-Konto hast sind durchaus erlaubt bzw. sogar verpflichtend. Du darfst zeitgleich nur ein P-Konto haben.

Es mag sein, dass die als Startup damit Probleme haben, aber das ist deren Problem, nicht deines. Du könntest dein Recht durchaus durchsetzen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bietet die Solaris Bank überhaupt ein Basiskonto an?

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bietet die Solaris Bank überhaupt ein Basiskonto an?


Sie müssten. Aber sie werden sich mit Händen und Füßen dagegen sträuben und den Kunden wo es nur geht Schikanieren.

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#11
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
dass Du wechselst bzw. selbst das Konto kündigst.
Darauf würde ich mich nicht einlassen.
Ich nehme an, weil man andernfalls Gefahr läuft, bei keiner anderen Bank ein (P-)Konto gestellt zu bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zumindest ist das sehr schwer.

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#13
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bietet die Solaris Bank überhaupt ein Basiskonto an?


das Konto bei tomorrow ist ein Basiskonto.
Habe noch mal nachgeschaut.
+ Keine Kontoführungsgebühren
+ Debitcard mit bargeldloser Zahlung
- Keine Schalter
- Keine Überziehung möglich
- Keine Girocard
- keine Bankcard

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Das Konto bei Tomorrow verliert aber den Status als Basiskonto sobald man über den pfändungsfreien Betrag nicht mehr im geforderten Umfang verfügen kann -> Sprich Sperrung der App, keine Bargeldauszahlung mit der Visa Karte.

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#16
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Da hilft nur harte Linie. Verklagen. Beschwerde bei Bafin. Verbraucherschutz einschalten.


Jetzt kommt das beste, habe am 30.06.2021 den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto angefordert.
Heute angefragt keine Antwort!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
habe am 30.06.2021 den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto angefordert.

Warum Antrag angefordert?
Man fordert auf zu machen, da braucht es keinen Antrag anzufordern.



Zitat (von irgendwas1973):
keine Antwort!

Irgendwas mit Zustellnachweis gesendet?


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#19
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, seit dem 30.06.2021 wurde der Antrag von der tomorrow Bank nicht bearbeitet!
Das Bezüglich Bankkarte und PKonto wird auf die Solaris geschoben.
Bezüglich PKonto steht bei denen allerdings nichts das dass PKonto nur zur Überweisung genutzt werden kann.
Werde jetzt zum Anwalt und den die Sache erläutern lassen. Melde mich wenn es etwas neues gibt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irgendwas mit Zustellnachweis gesendet?


Macht bei einem Fintich häufig keinen Sinn - wenn die auf Briefe antworten, dann häufig mit Texten wie:
"Leider können wir Dein Anliegen nur bearbeiten, wenn Du uns telefonisch oder per Chat kontaktierst."

Die werden sich winden, die Schuld auf andere schieben, etc. Und gegenüber der Bafin werden sie sich mit "versehen" und "missverständnis" rausreden. Tatsächlich ist - wenn man sich die Leidensgeschichten anderer Fintech Kunden anschaut - ein Bankwechsel die einzig sinnvolle alternative. So blöde wie das auch sein mag.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Macht bei einem Fintich häufig keinen Sinn

Doch, denn für die gibt es keine Ausnahme in Gesetz und Rechtsprechung.



Zitat (von Tehlak):
wenn die auf Briefe antworten, dann häufig mit Texten wie:
"Leider können wir Dein Anliegen nur bearbeiten, wenn Du uns telefonisch oder per Chat kontaktierst."

Prima, wenn die so doof sind. Dann ist sofort der Weg frei das man ein paar Klagen auf deren Kosten lostreten kann ...




-- Editiert von Harry van Sell am 06.07.2021 19:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend und Hallo!
War heute beim Gericht bezüglich eines Beratungsscheines.
Die zuständige Sachbearbeiterin schien nach meiner Schilderung um die Schwierigkeit der Sache Bescheid zu wissen stellte mir einen aus.
Meine Frage welchen Schwerpunkt sollte der Anwalt haben?
Bankrecht oder doch Insolvenzrecht?
Vielen Dank für eurer bisheriges Engagement hier im Forum.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Bankrecht oder doch Insolvenzrecht?


Bankrecht. Weder Basiskonto noch Pfändungsschutz haben unbedingt etwas mit einer Insolvenz zu tun.

Zitat (von Harry van Sell):
Prima, wenn die so doof sind. Dann ist sofort der Weg frei das man ein paar Klagen auf deren Kosten lostreten kann ...


Ja - aber durch die Verzögerungstaktit der Fintechs (und auch anderer Banken bei sowas) kommt der Kontoinhaber dann häufig doch in die Verlegenheit bei einer anderen Bank ein entsprechendes Konto zu eröffnen. Und damit wird meist auch die Klage hinfällig - man hat nur Anspruch auf ein Basiskonto und man darf auch nur ein P-Konto haben. Und kein Gericht in Deutschland ist aktuell schnell genug um da zeitnah zu intervenieren.

Und wenn das Konto 2-3 Monate geblockt ist...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Und kein Gericht in Deutschland ist aktuell schnell genug um da zeitnah zu intervenieren.

Doch, einstweilige Verfügungen gehen recht fix.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und die sollte man hier auch nutzen. Natürlich sind die Banken hier bedingt in einer "besseren" Lage, da viele nicht den Atem haben, das durchzuziehen.

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#26
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, also es ist schon komisch, anscheinend blockt man mich jetzt im Telefonsupport!
Erst kommt die Stimme einer Frau das man verbunden wird, dann erfolgt eine männliche Stimme das gerade alle Telefonleitungen belegt sind. Das geht sei 10:00 Uhr.
Ich werde jetzt der BAFIN darüber berichten.
PKonto Antrag liegt in der Bearbeitung.
Kurze Frage der Antrag wurde am Dienstag den 06.07.2021 10:15 erneut zur Bearbeitung geleitet.
Muss der Antrag bis spätestens 09.07.2021 um 10:15 bearbeitet sein?
Nach einer gefühlten Ewigkeit hatte Ich jetzt doch noch Glück und eine sehr nette Dame von tomorrow dran.
Diese teilte mir bezüglich der Karte mit das dass von der Solaris Bank ausgeht, und tomorrow darauf keinen Einfluss hat.
Werde morgen mit dem Anwalt eine einstweilige Anordnung erwirken.

gruß

-- Editiert von irgendwas1973 am 08.07.2021 12:19

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das P-Konto muss spätestens nach 4 Werktagen eingerichtet sein. Wenn dein Antrag bereits am 30.6. dort einging, sind die schlichtweg zu spät dran.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Kurze Frage der Antrag wurde am Dienstag den 06.07.2021 10:15 erneut zur Bearbeitung geleitet.
Muss der Antrag bis spätestens 09.07.2021 um 10:15 bearbeitet sein?


Nein - weil die Bearbeitungsfrist meines Wissens vier Tage sind - also dürfen die sich - da der Samstag kein Banktag ist - bis Montag Zeit lassen. Und da dürfte dann auch der Geschäftsschluss gelten und nicht die 10:15 Uhr.

Zitat (von irgendwas1973):
Werde morgen mit dem Anwalt eine einstweilige Anordnung erwirken.


Liegt denn schon irgendeine eilbedürftige Einschränkung vor? Weil wenn das Konto noch normal benutzbar ist, gibt es keinen Grund für eine einstweilige Anordnung.

Und ich fürchte gegen die Sperrung der Karte bei eingehenden Pfändungen kann man nicht wirklich was machen - das ist meines Wissens bei Visa Karten normal. Und Solaris kann keine Giropay Karten rausgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12318.09.2021 18:58:33
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Liegt denn schon irgendeine eilbedürftige Einschränkung vor? Weil wenn das Konto noch normal benutzbar ist, gibt es keinen Grund für eine einstweilige Anordnung.


Ja natürlich!
Ich habe garkeinen Zugriff auf mein Konto!
Der Antrag für das P-Konto wurde am 30.06.2021 gestellt, am 6.6.2021 wurde mir mitgeteilt das es nocht zu einer weiterleitung / Bearbeitung kam diese wurde am 6.7 2021 getätigt. Die Regel sagt binnen 4 Tagen muß das PKonto bestehen. Wenn ich am Freitag den Antrag reinreiche muß er am Montag bearbeitet sein.
Bezüglich einer Debitkarte hat der PKonto besitzer das Recht nach Prüfung Bargeld und Überweisungen zu tätigen.
Hier mal was dazu und weiter oben gibt es einen Vordruck der Verbraucherzentrale bezüglich deren Vorgehens.
Das PKonto soll die Bank entlasten und die Schuldner unterstützen. Wenn aber die Schuldner rechtswidrig einer Pfändung geraten weil die Bank es nicht für nötig hält zu agieren muß geklagt werden.
Aktuell ist so das wenn das Geld er Pfändung zufließt die Bank Schadensersatzpflichtig wird wegen unterlassen.

-- Editiert von irgendwas1973 am 08.07.2021 14:08

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#30
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von irgendwas1973):
Wenn ich am Freitag den Antrag reinreiche muß er am Montag bearbeitet sein.


Nein. Das ist so nicht richtig - es sind 4 Geschäftstage. Ergo muss ein Antrag von einem Freitag frühstens am Donnerstag bearbeitet sein. Je nach genauer Eingangszeit auch erst am Freitag.

Versteh mich nicht falsch - ich bin durchaus dafür, dass die Bafin sich endlich mal um das Problem mit den Fintechs kümmern müsste - aber dein Problem wird die Bafin sicher nicht kurzfristig lösen. Beim Fintech N26 hat es jetzt über 2 Jahre gedauert bis mehr als "böse" Worte passiert sind.

Was das Aufheben der Einschränkungen angeht ... da kann ich dir jetzt schon vorraussagen, dass Tomorrow UND die SolarisBank das maximal mögliche tun werden um dich loszuwerden. P-Konten kosten a) viel Geld, b) ein Basiskonto können sie nicht einfach so kündigen (versuchen werden sie es laut Erfahrungsberichten im Netz trotzdem) und c) du wehrst dich.

Im Endeffekt ist das auch das Ziel der ganzen Einschränkungen (Visa Karte gesperrt, keine Lastschrift, nur manuell eingereichte Überweisungen, keine Funktion der App, Kontostandabfrage nur über die Hotline....).

Spätestens der Ärger mit dem Vermieter, den Stadtwerken und Co wird einen dann früher oder später zu einer anderen Bank treiben....

0x Hilfreiche Antwort

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