UNMÖGLICH? Auflösung von immobiliengebundenem Darlehen bei einer Kreissparkasse

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
UNMÖGLICH? Auflösung von immobiliengebundenem Darlehen bei einer Kreissparkasse

Hallo,
ich habe bei einer Kreissparkasse eine Immobilienfinanzierung laufen, hier gibt es 3 Kredite. Nun habe ich etwas Geld auf der Seite und wollte ein kleineres Darlehen mit knapp 8000 EUR Restschuld vorzeitig ablösen und dafür entsprechend auch die Vorfälligkeitszinsen bezahlen.

Der nette Bankangestellte hat mir nun aber mehrfach deutlich gemacht, dass die Kreissparkasse nur bei Verkauf oder Tod einer vorzeitigen Auflösung des kleinen Darlehens (Verbraucherdarlehen) zustimmen wird. Und das ist bei mir ja nun wirklich nicht der Fall.

Kann eine Sparkasse so vorgehen, wenn dies in dem Kreditvertrag angeblich so geregelt ist? Oder gibt es auch hier rechtliche Möglichkeiten, eine Ablösung "zu erzwingen"?

Liebe Grüße
Markus Wagner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von pc-mw):
Kann eine Sparkasse so vorgehen, wenn dies in dem Kreditvertrag angeblich so geregelt ist?


Natürlich, und warum angeblich?
Man sollte wohl mal dringend in die Kreditverträge schauen und gucken was dort zu Sondertilgungen oder vorzeitiger Ablösung zu finden ist.

Zitat (von pc-mw):
Oder gibt es auch hier rechtliche Möglichkeiten, eine Ablösung "zu erzwingen"?


Ich sehe keine.
Was vielleicht funktionieren könnte, die drei alten Darlehen zu einem neuen zusammenzufassen und dort dann die 8000€ mit einfließen lassen.
Aber auch hier, die Bank kann, muss aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ist das Darlehen zinsgebunden? Wann wurde das letzte Mal über die Zinsen verhandelt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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