Überweisung, Fehler der Bank evtl. kompliziert!

30. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
mimi22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Überweisung, Fehler der Bank evtl. kompliziert!

Hallo,

angenommen Person A möchte bei ihrer Hausbank (Spar...) eine Zahlung in Höhe von 440 Euro per Blitzüberweisung tätigen. Sie geht also zu besagter Bank und händigt dem tollentollen Bankmenschen 440 Euro + 5 Euro Überweisungsgebühr in bar aus, da sich auf ihrem Guthabenkonto kein Geld befindet.
Im Laufe des Überweisungsprozesses stellt sich herraus, dass der Bankmitarbeiter es einfach nicht gebacken kriegt eine handelsüblich Expressüberweisung durchzuführen. Daraufhin gibt er Person A das Geld zurück und rät der Schnelligkeit wegen den Betrag direkt auf der Hausbank des Empfängers einzuzahlen. Gesagt getan.

Eine Woche später erhält Person A zwei Briefe der hochverehrten Hausbank, aus denen hervorgeht, dass die Blitzüberweisung anscheinend doch getätigt wurde. Weiter wird Person A in einem sehr fordernden Ton gebeten, den Beträg von 440 sofort zurückzahlen.

Nun meine Frage: Ist Person A verpflichtet den Betrag zurückzuzahlen? Schliesslich hat der Bankmitarbeiter ihr ganz deutlich gesagt, dass er dieses Überweisung nicht durchführen wird / kann.

Kann die Bank die Überweisung noch stornieren?

Liebe Grüsse,
Mimi.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann die Bank die Überweisung noch stornieren?


Nein, wenn sie tatsächlich bereits ausgeführt wurde und das Geld beim Empfänger eingegangen ist, nicht.

Haben Sie denn irgendeinen Überweisungsauftrag unterschrieben? Wenn nicht, würde ich der Bank mal Dampf machen. Immerhin lag dann kein Überweisungsauftrag vor.

Solche Machenschaft sind typisch für diese Bank mit dem roten Logo und dem S*** vorne. Wollte mal Geld nach Australien überweisen. Was schrieb die tolle Bankmitarbeiterin als Empfängerland hin? 'Austria'. Hurra, wir verblöden!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
mimi22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Austria. Oh Mann, das ist gut *weglach*

Ich habe den Überweisungsauftrag nicht unterschrieben. Er hat ihn in den Pc eingetippt. Von einer Unterschrift war nie die Rede.

Ich war heute bei der Spk. Der Bankmensch hat einen Überweisungsrückruf an die Hausbank des Empfängers gefaxt. Die haben sich aber noch nicht gemeldet und wenn das Geld bis zum 15. Juni nicht vom Empfänger oder seiner Bank an die Spk zurücküberwiesen wurde, soll ich es bezahlen.

Wir werden sehen. Sehe das aber nicht im Geringsten ein. Soll die Versicherung der Bank zahlen.

Glaubt ihr die Empfängerbank gibt das Geld zurück?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mimi22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

nochmal der Überweisungsrückruf war nicht erfolgreich. Der Empfänger hat dem Rückruf nicht zugestimmt.

Wer muss den jetzt haften? Der Empfänger, die Bank oder ich?

L.G,
Mimi.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Meiner Meinung nach die Bank.

Schließlich ist nach meiner Ansicht ein Überweisungsauftrag nicht wirksam zu Stande gekommen. Der Bankangestellte konnte den Auftrag mangels Kompetenz nicht ausführen und weigerte quasi den Auftrag.

Ohne Auftrag keine Überwiesung. Wenn dennoch Überweisung (ohne Auftrag) geschieht, muss die Bank haften.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mimi22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Also, ich werde das nochmal mit dem Angestellten irgendwie regeln.

Kann es passieren, dass die Bank den Empfänger auf Herrausgabe des Betrages verklagt. Also, hat die Bank irgendwelche Rechte gegenüber dem Empfänger?

Danke,
Mimi.

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe das so:
Der Empfänger hat den Betrag von 440 EUR in jedem Fall einmal zu viel erhalten. Also kann der Betrag durch den Leistenden unverzüglich zurückgefordert werden. Bei *online* Überweisungen dauert der Geldlauf in der Regel keine 24 Std. und die Sache ist erledigt. Dann erfolgt doch die Gutschrift umgehend auf dem belasteten Konto. Für die *Nebenkosten* sollte die Spar***** in Anspruch genommen werden.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

hat die Bank irgendwelche Rechte gegenüber dem Empfänger?

Das geht in beiden Richtungen. Wenn die Bank keinen Auftrag zur Überweisung hatte, hat der Empfänger das Geld zu Unrecht von der Bank erhalten, sodaß die Bank ein entsprechendes Rückforderungsrecht hat.

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