Überweisung auf Konto von der Bank zurückgestellt

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPhilipp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung auf Konto von der Bank zurückgestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich Frage heute für meinen Vater.
Im März ist seine Frau verstorben.
Diese hat er vor ihrem Tod noch gepflegt und hat daher von der Versicherung das Geld für die Pflege bekommen.
Dieses Geld (die Pflege dauerte nur 3 Monate) wurde auf das Konto der verstorbenen überwiesen.
Dieses normale Konto wurde nach dem Tod in ein Nachlasskonto gewandelt. Was ich soweit nachvollziehen kann.
Jetzt hält die Bank die Überweisung seit nunmehr 3 Monaten zurück mit der Argumentation man kann ja nicht sicher sein ob das alles so richtig ist.
Auch das die Überweisung mit Pflegegeld deklariert war ist für die Bank nicht aussagekräftig. Auch eine Vorlage des Bescheides über das Pflegegeld oder die telefonische Zusage der Sachbearbeiterin reicht der Bank nicht aus die Zahlung frei zu geben. Das bisher eingegangene Geld wird am Monatsende auf ein Sparbuch meines Vaters überwiesen. Nur diese Zahlung hält die Bank fest.

1. Ist das zurückhalten dieses Geldes grundsätzlich rechtens?
2. Wenn es rechtens sein sollte, wie lange darf die Bank das geld festhalten?
3. Wenn das nicht rechtens sein sollte welche rechtliche Möglichkeiten hat mein Vater?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130091 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von DerPhilipp):
mit der Argumentation man kann ja nicht sicher sein ob das alles so richtig ist.

Hat die Bank das tatsächlich mit so einer dämlichen "Blabla-Argumentation" getan oder auch was substantiertes von sich gegeben?
Gibt es was schriftliches von der Bank zu dem Thema.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

zu 1.: Nach meiner Auffassung ist die Zurückhaltung rechtens.
zu 2.: Bis Dein Vater einen Erbschein vorlegt.

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