Überweisung aus Panama

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Überweisung aus Panama

Hallo

Nach aktueller Lage, ist es einem erlaubt, als Kunde einer Deutchen Bank (zB Sparkasse) überweisung aus Panama zu erhalten?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ja. Aber welche aktuelle Lage?

Berry

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#2
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze mit Steuerhinterziehungen in Panama etc.

Einer in DE bekomment aus Panama 15k Euro als Investition. Hat die Bank das Recht / Pflicht diese zu stoppen bzw zu verweigeren?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ya348999-15):

Nach aktueller Lage, ist es einem erlaubt, als Kunde einer Deutchen Bank (zB Sparkasse) überweisung aus Panama zu erhalten?

Selbstverständlich. Sowohl nach "aktueller Lage" als auch überhaupt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ya348999-15):

Einer in DE bekomment aus Panama 15k Euro als Investition. Hat die Bank das Recht / Pflicht diese zu stoppen bzw zu verweigeren?

Nein, aber da es mehr als 12.500 Euro sind, ist es meldepflichtig gemäß AWV (Außenwirtschaftsverordnung).

Es sei denn, es handelt sich um eine Kontoübertragung oder eine Wareneinfuhrzahlung oder eine Auszahlung oder Einzahlung von Krediten oder Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten.
(>>> Bundesbank)

Außerdem ist die Bank immer dann verpflichtet, die Zahlung zu melden, wenn sie selbst Anhaltspunkte für Geldwäsche sieht.

-- Editiert von eh1960 am 21.05.2020 13:46

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von ya348999-15):
Hat die Bank das Recht / Pflicht diese zu stoppen bzw zu verweigeren?

Es gibt das Gesetz zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung. Die räumen den Banken diverse Rechte ein, wie z.B. das Geld / Konto zu sperren.


Aber wenn das Geld aus legaler Quelle stammt, dann kann man das ja nachweisen und zuvor mit dem Berater bei der Bank kommunizieren.
Dann sollte es keine Probleme geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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