Umschuldung des Hauses

10. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschuldung des Hauses

Hallo,
Ich habe eine Frage. Mein Ehemann hat vor knapp fünf Jahren ein Haus gekauft und dies vollständig alleine finanziert. Steht somit auch alleine im Grundbuch.
Dies geschah alles vor unserer Ehe und inzwischen ist auch ein Kind dazu gekommen. Nun steht zwar erst in ein paar Jahren die Umschuldung an, doch machen wir uns bereits jetzt Gedanken darum.
Punkt ist eigentlich, dass ich auch weiterhin nichts mit dem Haus zu tun haben will. Schon damals war klar: Haus ist sein Ding. War ja auch kein Problem zu der Zeit, waren schließlich unverheiratet.
Das hat sich aber derweil verändert und mir stellt sich die Frage: Muss ich bei der Umschuldung mit unterschreiben oder nicht. Schließlich stell ich auch in Falle einer Trennung keinerlei Ansprüche ans Haus.

Lg
Dayana



-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Nein, du musst nicht.

Du bist nirgendwo eingetragen, also besteht keine Pflicht zur Unterschrift bei dem Kreditvertrag.


Es kann jedoch sein, das die Bank auf deiner Unterschrift besteht und ohne deine Unterschrift keinen Kredit gewährt.
Auch das wäre rechtens (Vertragsfreiheit).





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da alles deinem Mann gehört und er auch alles finanziert hat besteht kein Bedarf irgend jemanden von dir zu erzählen.
Jedoch jedoch hat er nun weniger Mittel zu Verfügung und sein Einkommen könnte nicht mehr ausreichen um das Haus zu zahlen. Nach 5 + x Jahren hat er nicht wirklich viel abbezahlt, anderseits sind die Zinsen heute im Keller.

Bei der Finanzierung aufpassen, die Zinsen haben nur eine Richtung - SIE STEIGEN - also jetzt möglichst langfristig Finanzieren.

Und nichts in anderen aufgeschwatzten Verträgen an sparen, es macht keinen Sinn in einer Kapitallebensversicherung oder nen Bausparvertrag zu sparen wenn man bereits einen Kredit hat.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an die raschen Antworten :)

Und wegen der weiteren Finanzierung mache ich mir weniger Gedanken. Sind da ganz gut versorgt. Bis zur eigentliche Umschuldung werden noch knapp 110 Tsd. übrig sein und die sind durch einen 50 Tsd. BSV zum teil bezahlt. Sind dann nur "noch" 60. Und da machen wir uns gerade um ein Vorwarddarlehen schlau. Denn leider ist es Tatsache, die Zinsen steigen und wer weiß wo die in ein paar Jahren stehen.
Es ist auf jedenfall so, dass er nicht auf mein Gehalt angewiesen wäre.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Bitte nichts unterschreiben. Die Banken d ü r f e n von dir überhaupt keine Unterschrift verlangen, denn damit bist du verpflichtet!!! einzutreten, wenn dein Mann aus irgendeinem Grund nicht zahlen kann oder will!

Ich bin darauf hereingefallen, dass die Zinsbindung abgelaufen sein sollte. Hinterher stellte sich heraus, dass es einfach eine Umschuldung der Schulden meines Mannes auf mich war. Ich bin voll in der Haftung - nicht halb. Der mittlerweile Ex-Mann hat jetzt Schulden und ist "im Sinne des Gesetzes arm". Er hat aber auch ein anderes Haus gekauft und natürlich! schon wieder Schulden. Wenn dein Mann finanziell sicher ist, musst du für gar nichts mit unterschreiben. Es ist ja alles sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Die Banken d ü r f e n von dir überhaupt keine Unterschrift verlangen

Das ist natürlich Unsinn.

Im Rahmen der Vertragfreiheit darf die Bank das schon.
Jedoch ist man in solchen Konstellationen nicht verpflichtet zu unterschreiben und die Bank kann dies auch nicht gerichtlich durchsetzen.
Im Gegenzug zur nicht geleisteten Unterschrift kann die Bank jedoch zu dem Entschluss kommen, das man den Vertrag dann bankseitig nicht abschließen möchte.

Fein raus ist in der Regel, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift gar nicht leistungsfähig war und auch in absehbaren Zeiträumen nicht leistungsfähig war.
Denn dann könnte die Unterschrift per Gericht für nichtig erklärt werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, heißt das die Bank könnte meinem Mann den neuen Kredit einfach verweigern, nur weil ich nicht unterschreiben möchte? Einerseits schon heftig, wenn sie so reagieren würden. Vor allem da mein Gehalt ohnehin nicht ausreicht um irgendetwas in der höhe zu decken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Hmm, heißt das die Bank könnte meinem Mann den neuen Kredit einfach verweigern, nur weil ich nicht unterschreiben möchte?

Korrekt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Na prima. Dann bleibt nur hoffen.
Ein ehevertrag würde wahrscheinlich auch nicht helfen :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn du für den Kredit unterschreibst vergiss nicht dann auch ins Grundbuch zu wollen :-)

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Daran werde ich garantiert denken. Mann würd sich freuen, er kann eh nicht verstehen. Warum ich so dagegen bin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
er kann eh nicht verstehen. Warum ich so dagegen bin.


Nur aus Liebe

Wenn er nichts verstehen will, dann kann man sich genauso dumm anstellen und irgendwas sagen.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das mit irgendetwas sagen? Entschuldigung, aber steh da gerade ein wenig auf dem Schlauch :???:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sven1234recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn Du mit dem Haus nichts zu tun hast, musst Du grundsätzlich auch nichts unterschreiben.

Die Bank wird sich aber versuchen durch einen 2. Schuldner abzusichern. Wenn die darauf besteht, würde ich auch darauf bestehen, mit ins Grundbuch zu kommen.

Oder ihr sucht euch einfach eine anderen Bank.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Im übrigen gibt es gar keine Probleme, wenn es sich einfach um eine Prolongation des bestehenden Darlehens handelt. Das ist nämlich kein Abschluss eines neuen Darlehensvertrages und führt daher auch nicht dazu, dass sich auf der Seite des Darlehensnehmers etwas ändert. Das gilt auch für ein Forwarddarlehen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dayana
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn Dein Ehemann Dich im Grundbuch gleichberechtigt haben wollte, hätte er gleich beim Kauf beide Namen eintragen lassen.


Hätte womöglich schon. Nur habe ich derzeit von selber keinerlei Interesse am Kauf gehabt. Er wollte das Haus, ich nicht. Also sollte er das auch alleine machen. Außerdem hatten wir zu dem Zeitpunkt schon viel Stress und wir wussten nicht ob die Beziehung hält.
Was im Falle einer Trennung nur Böse geendet wäre.

quote:
m übrigen gibt es gar keine Probleme, wenn es sich einfach um eine Prolongation des bestehenden Darlehens handelt. Das ist nämlich kein Abschluss eines neuen Darlehensvertrages und führt daher auch nicht dazu, dass sich auf der Seite des Darlehensnehmers etwas ändert. Das gilt auch für ein Forwarddarlehen.


Okay, Danke...




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen