Unberechtigter Zugang zum Bankkonto

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
flexx23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unberechtigter Zugang zum Bankkonto

Hallo,
ich habe mit meiner Freundin ein Gemeinschaftskonto bei der Bank eröffnet. Vorher hatte Sie bei der gleichen Bank ein eigenes Konto, worauf Ihr Stiefvater eine entsprechende Online-Zugangsberechtigung hatte um die Kontoumsätze und den Kontostand einzusehen.

Vor kurzem habe ich erfahren, dass der Berater Ihres Stiefvaters Ihm auch für unser Gemeinschaftskonto diese Zugangsberechtigung eingerichtet hat. Dies geschah ohne jede Einwilligung, Vollmacht, etc. Noch nichtmal eine Benachrichtigung haben wir von der Bank erhalten.

Ist das Rechtens?
Was kann ich dagegen tun?


-- Editiert am 30.01.2010 12:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
worauf Ihr Stiefvater eine entsprechende Online-Zugangsberechtigung hatte um die Kontoumsätze und den Kontostand einzusehen.

Wie kam diese alte Zugangsberechtigung zustande? Einfach so, vertraglich bestimmt oder gerichtlich angeordnet?

Ist die Freundin volljährig?

Steht sie irgendwie unter Betreuung/Beaufsichtigung?

Hat der Stiefvater für irgendetwas gebürgt?



Eine Bank hat definitiv nur bei vorliegen bestimmter Bedingungen das Recht 'Fremden' Einblick in das Konto zu gewähren bzw. einen dauerhaften Zugang einzurichten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
flexx23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Zugangsberechtigung kam soweit ich weiß Vertraglich zustande.

Wobei unser Gemeinschaftskonto ein völlig neues Konto ist (Neue Kontonummer, etc.). Ebenso nicht mehr Ihr alleiniges Konto.

Ja, sie ist volljährig.

Die restlichen Fragen kann ich verneinen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Die Zugangsberechtigung kam soweit ich weiß Vertraglich zustande.

Liegt die vertragliche Regelung vor?
Es käme darauf an, ob diese nur für ein spezifisches Konto gilt oder für alle Konten die die Freundin bei der Bank unterhält.
Hier müsste die vertraglich Vereinbarung geprüft werden.

Ich kenne diese Vereinbarungen, wenn minderjährige oder betreute Personen ein Girokonto bekommen und die Erziehungsberechtigten/Betreuer einen Zugang zur Überwachung bekommen.
Meist erstecken sich diese auf alle bei der Bank geführten Konten, sollten jedoch mit Volljährigkeit bzw. mit dem Ende der Betreuung enden.

Es wäre relvant zur korrekten Beurteilung des Sachverhalts den Inhalt dieser Vereinbarung zu kennen.


Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich
machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.




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