Folgende Situation: Gestern war ich einkaufen und habe mit meiner EC/Maestro - Karte gezahlt. Bisher musste ich immer auf dem Kassenbon unterschreiben und dann wurde die Unterschrift mit der auf der EC Karte verglichen. Nun erklärte mir die Dame gestern, dass sie aufgrund der neuen Gesetzeslage meine Unterschrift auf dem Kassenbon nicht mehr mit der EC/Maestro Karte abgleichen müsse.
Gab es dazu tatsächlich eine Neuerung?
Ich habe gegoogelt und aktuell nichts gefunden zu diesem Thema.
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Unterschrift bei EC/Maestrokarte bei Einkauf
Böse Bank?
Böse Bank?
Nein, dazu gibts keine Neuerungen. Vielleicht ist es keine Gesetzesänderung, sondern eine Änderung der Betriebsabläufe in diesem Geschäft. Die Damen an der Kasse erzählen sowieso viel, wenn der Tag lang ist.
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Hallo,
die Kassierin muss die Unterschrift vergleichen! So soll einem Missbrauch vorgebeugt werden! Allerdings tut sie das nicht, passiert auch nix!
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Die muss nur was Ihr Chef ihr sagt. steht da "Osterhase" auf dem Beleg und man hat den Verlust der Karte zu beklagen haben die eben Pech gehabt.
Die gehen beim "Unterschrift" Inkasso ein kalkuliertes Risiko ein. Das wird sich schon rechnen.
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Hm...also so ein Gesetz gibt es nicht, Intercard hat unserem Geschäft vor kurzem erneut Unterlagen und Anweisungen zukommen lassen, dass die Unterschrift abzugleichen ist. Wir arbeiten da sehr genau.
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Diese "Unterschrift" ist eine Einzugsermächtigung, die Karte nur um die Kontodaten zu erfassen.
Ohne "passende" Unterschrift ist das wertlos.
Den Damen an der Kasse hat man bereits das "Tippen", das "selberrechnen" und alles andere weggenommen. Das "Geschichten erzählen" wird das nächste sein
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Meines Erachtens ersetzt die PIN die Unterschrift bei der
EC-Karte.Eine Rückbuchung ist nicht möglich.
Anders bei der Visa. Hier wird mit der Unterschrift
das Lastschrift-Verfahren bestätigt.
Das ermöglicht auch den Wideruf.
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Wenn du ne Pin angibst brauchst du ja nicht unterschreiben. Das sind zwei mögliche Verfahren Lastschrift mit Unterschrift, Onlinebanking mit PIN. Kreditkarte ist wieder was anderes.
Du kannst keines dieser Geschäfte widerrufen ?!?!
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wenn du nämlich nicht unterschrieben hast, könntest du die buchung der rechnung ja stornieren, weil du ja mit deiner unterschrift bestätigst, den einkauf getätigt zu haben.
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quote:
wenn du nämlich nicht unterschrieben hast, könntest du die buchung der rechnung ja stornieren, weil du ja mit deiner unterschrift bestätigst, den einkauf getätigt zu haben.
Die "Buchung" genau genommen die Lastschrift kannst du immer stornieren. Es geht nur um den Beweis deines Auftrags. Selbst eine mündliche Einzugsermächtigung gilt, ist nur schwer beweisbar.
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ja, natürlich, könntest du jeden lastschrifteinzug widerrufen. nur ohne unterschrift erst recht, denn du hast nicht unterschrieben, als hättest du den auftrag der einzugsermächtigung nicht abgegeben. das ist ne heikle sache.
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Für mich allerding eine interessant Frage: was soll getan werden, wenn zb. die Unterschrift nicht mit der auf der Karte übereinstimmt? Ich würde in dem Fall, wohl den Ausweis verlangen und die Daten abschreiben. Was ist aber, wenn die Kundin zb. keinen dabei hat? Ich würde dann, ein Storno tätigen und die Ware einbehalten? Das ist jetzt nur eine Gedankenspielerei, aber sowas könnte vorkommen.
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-- Editiert cocacola123 am 11.07.2012 11:58
-- Editiert cocacola123 am 11.07.2012 11:59
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