Hallo,
wieder interessiert mich einiges:
Person A hat vor ca. 2 Jahren bei einer großen Bank einen Kredit im fünfstelligen Bereich beantragt und erhalten.
Dieser Kredit kam nur zustande, weil ein wichtiges Dokument gefälscht wurde.
Nach nichteinhaltung der Zahlung hat die Bank angeboten eine Summe von 3000,-€ zu zahlen und der Rest wäre damit erledigt.
Mitlerweile ist diese Bank nicht mehr vorhanden, wurde meiner Meinung nach aber unter neuem Namen saniert.
Kann die neue Bank mit wissen der Urkundenfälschung die zu schuldende Summe trotzdem noch einfordern oder ist durch das Gegenangebot alles erledigt?
Person A steht im festen Arbeitsverhältnis und wäre Pfändbar.
Danke für Antwort.
Verjährung von Forderungen der Bank
7. Juli 2010
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Frage vom 7. Juli 2010 | 14:22
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 18x hilfreich)
Verjährung von Forderungen der Bank
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2010 | 20:58
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
das kommt allein auf den Inhalt des seinerzeit geschlossenen Vertrages, bzw. des schriftlichen Angebotes an.
Wurde auf die Restforderung verzichtet, so ist dies auch weiterhin gültig.
Eine Rückabwicklung des Vertrages, aufgrund gefälschter Unterlagen halte ich für eher unwahrscheinlich. Hierbei wären auch die Prüfpflichten der Bank zu berücksichtigen.
Nachdem die Restforderung von der Bank ausgebucht wurde, müsste es schon mit dem Teufel zugehen, wenn jemand die Akte noch mal in die Hand nimmt!
Und jetzt?
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