Verschleierung der Abschlussgebühr / Provision

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
nae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Verschleierung der Abschlussgebühr / Provision

Hallo,
leider ist mir ein dummer Fehler unterlaufen. Ich bin zu meiner Hausbank gegangen um ein Sparkonto zu eröffnen, da ich für meine Bafög Rückzahlung sparen wollte. Da ich nichts davon verstehe, habe ich dies dem Berater auch vertrauenswürdig mitgeteilt. Dieser sagte mir daraufhin, ein Sparkonto/Sparbuch zu eröffen wäre nicht mehr gängig, dass wäre dumm etc., ich solle einen Bausparvertrag eröffnen, da würde ich dann noch was rauskriegen. Ich war etwas skeptisch und sagte dass ich sowas alles nicht bräuchte, da ich nicht vor habe einen Kredit zu beziehen, sondern ja nur Geld einzahlen möchte, welches ich dann wenn ich es brauche abheben kann. Er sagte der Bausaprvertrag wäre das Gleiche und ich hätte nur Vorteile. Ich fragte explizit nach, ob mir dadurch Mehrkosten entstehen, was mehrmals verneint wurde. Über die 448,- Euro auf Seite zwei sagte er dass würde verrechnet. Ich habe nicht verstanden, dass ich diese Abschlussgebühr für diese Beratung zahle. Ich hatte ja mehrmals nachgefragt ob weitere Kosten auf mich zukommen, was verneneint wurde. Dieser Abschluss war im August 2019, seitdem wurden nun 250 Euro monatlich eingezahlt. Monate später kam nun eine Übersicht, laut der 448,- Euro davon abgezogen wurden. Daraufhin versuchte ich dies zu verstehen, da ich ja nur Geld sparen wollte und nicht die Möglichkeit eines Kredites in Anspruch nehmen will. Langsam verstehe ich überhaupt nichts mehr. Ist diese Gebühr für immer verloren oder nur wenn ich den Kredit in Anspruch nehme? Wenn ja wurde ich ja böswillig hintergangen, da ich ja ein Sparkonto eröffen wollte. Die Bank werde ich auf jeden Fall wechseln und würde auch gerne den Bausparvertrag umändern in ein ganz normales Sparkonto. Ist dies möglich und hat jemand hilfreiche Tipps? Kann ich dieses Geld zurückbekommen und kann ich diesen Mitarbeiter für seine Verhalten irgendwie zur Rechenschaft ziehen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung, weiß allerdings nicht ob dies ein Fall dafür ist. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Gebühr (448.-) ist für immer verloren. Das sind die Kosten zum Erstellen eines BSV.
Selbst wenn Sie den BSV stoppen oder kündigen.
Man bekommt zwar 3% Zinsen, was mehr ist, als auf einem Sparkonto, das ganze lohnt sich aber erst nach 15 Jahren sparen.

Wann ist denn die Auszahlung? Und wie hoch ist denn die Bausparsumme? Bei 448.- muss die sehr sehr hoch sein!

Den Berater zur Rechtschaffenheit ziehen ist unnötig. Er sagt halt: Sie wollten den BSV. Unterschrift ist der Beweiß.
-> Aussage gegen Aussage. Er hat halt ne fette Provision verdient.

-- Editiert von Frabato am 07.06.2020 18:41

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es ein Beratungsprotokoll? Was steht da drin?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
nein, ein Beratungsprotokoll habe ich nicht gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nun auch mit der Bankangestellten gesprochen und diese hat mir den Vertrag erklärt. Ich wollte die Summe von 15000 Euro nach 5 Jahren ausbezahlt bekommen, hier auch keine längere Verpflichtung eingehen. Im Vertrag steht nun aber eine Bauspar-Summe von 28000 Euro und eine frühstmögliche Auszahlung nach 7 Jahren. Dies ist kompletter Quatsch, da ich ja etwas ganz anderes verlangt habe. Mir wurde gesagt, ich wurde richtig hinters Licht geführt und habe nicht ansatzweise erhalten was ich verlangte. Eine andere Idee wäre es über die BaFin zu gehen.

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#5
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Also das Beratungsprotokoll ist zwingend anzufertigen, von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben und dem Kunden auszuhändigen.

Im ersten Schritt würde ich mich schriftlich an die Bank wenden und um Aushändigung einer Kopie des von mir unterschriebenen Protokolls bitten.

Dann sieht man ja, ob es das gibt und ob Du es unterschrieben hast. Wenn ja, dann hast Du damit quasi bestätigt, dass man Dich über die Kosten aufgeklärt hat.

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