Hallo,
vor einigen Monaten habe ich entschieden meine Immobilie zu verkaufen. Demnach habe ich bei der finanzierenden Bank eine Endabrechnung beantragt. Es ergaben sich vor knapp 3 Monaten eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp € 3.000.-
Nun nachdem der Termin zum Verkauf der Immobilie näher rückt, verlangte der Notar eine Endabrechnung.....Auf dieser sind nun erstaunlicherweise keine € 3.000.- Vorfälligkeitsentschädigung, sondern knapp € 10.000 !!!!
Auf Rückfrage meinerseits bei der Bank hiess es gestern, dass die Zinssituation sich massiv geändert habe und dadurch die VFZ erhöht !!!!
Heute rief ich erneut an und unterhielt mich mit einer anderen Sachbearbeiterin, die mir dann mitteilte, dass scheinbar das erste Angebot wahrscheinlich fehlerbehaftet sei..... Ich finde es eine bodenlose Frechheit.... Welche Möglichkeiten habe ich auf die erst zugesandte Abrechnung der Bank mich stützen zu können ???
Gruss
Vorfälligkeitsentschädigung - Abzocke
4. Dezember 2009
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Frage vom 4. Dezember 2009 | 11:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung - Abzocke
#1
Antwort vom 4. Dezember 2009 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130126 Beiträge, 41488x hilfreich)
Dazu müsste man den Inhalt der beiden Schreiben kennen. Meine Glaskugel sagt das irgendwo im ersten Schreiben eine Formulierung wie 'unverbindlich' oder 'vorläufig' oder so etwas steht...
Wenn man die Kreditsumme, den Zins und den offenen Restbetrag kennt, kömmte man die 10000 EUR auf Berechtigung prüfen.
quote:
dass die Zinssituation sich massiv geändert habe
Stimmt, der Basiszins ist so tief, tiefer geht es nicht.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 5. Dezember 2009 | 17:38
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Normerweise ist das ganz genau im Kreditvertrag geregelt. Was auch immer da steht wäre hilfreich zu wissen.
Denn auch die Vorfälligkeitsentschädigung hast DU vereinbart.
K.
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