Hallo Zusammen,
ich bräuchte da mal ein paar Erklärungen zum besseren Verständnis.
Zur Situation:
Mein Freund hat vor einigen Jahren eine Immobilie gekauft.
Finanziert wurde dies ohne Eigenkapital über einen Bausparvertrag incl. entsprechendes Darlehen. Nun wird das Haus wieder verkauft und die Finanzierung muss entsprechend abgelöst/gekündigt werden.
Soweit sogut. Das Finanzierungsmodell über die Bausparkasse habe ich insoweit auch verstanden: Der Kreditbetrag wird gewährt und bis zur Zuteilung des anzusparenden Bausparvertrages tilgungsfrei (heisst das so?) gestellt. Danach wird ganz normal getilgt oder umfinanziert.
Wird der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt erfolgt eine Auszahlung abzgl. diverser Kosten; der sog. Rückkaufswert
Das Darlehen wäre dann sofort in voller Höhe fällig. Der Bank steht dann grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Käufer und Verkäufer sind sich soweit einig, dass die Differenz zwischen Rückkaufswert Bausparvertrag und Vorfälligkeitsentschädigung brüderlich geteilt wird, aber jeder will natürlich so wenig wie möglich zahlen. :-)
Und jetzt fangen meine Fragen an...
1. Der Käufer wurde von Dritten darauf hingewiesen, dass evtl. die Vorfälligkeitsentschädigung bei dieser Konstellation nicht rechtens sei. Aber keiner weiss nix genaues und dann schlagen die Herren bei mir auf mit der Bitte um Klärung.
Ich habe Tante Google befragt, bin mir aber nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe: Wenn auf dem eigentlichen Darlehensvertrag nicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung hingewiesen wurde, kann die auch nicht eingefordert werden?
2. Ich lese immer wieder etwas von einer Frist bis 31.06.2016 bis zu der dieser Vorfälligkeitsentschädigung widersprochen werden muss. Was hat es damit auf sich? Hat man danach einfach Pech gehabt?
3. Beim stöbern bin ich auf den Hinweis gestossen, dass mit Erreichen der Mindestansparsumme der Bausparvertrag incl. Kredit sofort gekündigt/aufgelöst werden könne. Das wäre ja dann die einfachste Möglichkeit: Wir zahlen den fehlenden Betrag bis zur Mindestansparsumme ein und kommen dann preisgünstig und ohne Händel mit der Bank aus der Sache raus.
Habe ich das alles richtig verstanden?
vg
Claudia
Vorfälligkeitsentschädigung Bauspardarlehen
4. Juni 2016
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Frage vom 4. Juni 2016 | 10:25
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung Bauspardarlehen
#1
Antwort vom 7. Juni 2016 | 16:35
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1415x hilfreich)
3. ist richtig, soviel ich weiß. Denn die Bausparkassen werben damit, daß man das Bauspardarlehen selbst, das den Kredit ablöst, jederzeit unbegrenzt tilgen kann.
Der Haken an der Sache ist, daß man mit Zuteilung des Bauspardarlehens schon alle Kosten des Darlehens bezahlen muß. Wenn man danach sofort alles tilgt, ist es der Bausparkasse nur recht, denn sie hat ihr Geld schon. Also sollte man ausrechnen, was das kosten wird und ob es mehr ist als die Vorfälligkeitsentschädigung.
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