Kürzlich habe ich einen Autokredit abgelöst.
Da der Vertrag noch einige Zeit lief verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% des Ablösbetrages.
Ich habe mich sehr über diese geringe Entschädigung gewundert
denn eine Bausparkasse wollte für einen vorfinanzierten Bausparvertrag von 28.000 Euro bei einer Restlaufzeit von 2 Jahren sage und schreibe über 4.000 Euro haben.
Nun habe ich in einer Zeitschrift gelesen es gäbe eine Richtlinie aus dem Jahre 2010 wonach die Entschädigung maximal 1% der Darlehenssumme betragen darf.
Gibt es diese Richtlinie oder was ist richtig?
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Vorfälligkeitsentschädigung
11. Juli 2013
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Frage vom 11. Juli 2013 | 16:29
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung
#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 17:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16242x hilfreich)
Die 1% stammen aus BGB §502. Das sind Verbraucherdarlehen (und damit ziemlich genau das, was du da mit dem Auto hast).
Bausparverträge u.ä. sind das nicht.
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