Vorfälligkeitsentschädigung bei Bauspardarlehen

24. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung bei Bauspardarlehen

Ich habe 1997 ein Bauspar-Vorausdarlehen über 42.000 erhalten und inzwischen 13.500 Euro angespart.
Im Jahre 2005 wurde zuletzt eine Zinsbindung bis 30.9.2015 vereinbart.
Nun habe ich ein günstigeres Finanzierungsangebot einer Bank erhalten und möchte das Darlehen ablösen.
Die Bausparkasse ist mit der Ablösung einverstanden allerdings möchte sie eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4.500 Euro haben.
Wie gesagt, die Zinsbindung läuft noch 2 1/4 Jahre, der Zins beträgt aktuell 4.84 %.
Wer kann einen Rat geben?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

quote:
Wer kann einen Rat geben?

In Bezug auf was genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich denke, 4.500 Euro sind schon ein erheblicher Betrag.
Ich habe auch mal die Fakten in verschiedenen Internetseiten mit Vorfälligkeitsberechnungen eingegeben mit den unterschiedlichsten Ergebnissen, zumeist aber unter den 4.500 Euro.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich denke, 4.500 Euro sind schon ein erheblicher Betrag.
Ich habe auch mal die Fakten in verschiedenen Internetseiten mit Vorfälligkeitsberechnungen eingegeben mit den unterschiedlichsten Ergebnissen, zumeist aber unter den 4.500 Euro.

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1251x hilfreich)

na, die Bausparkasse hat Dir ein Angebot gemacht - ob Dir das gefällt oder Du es annimmst, bleibt Dir überlassen. Was genau möchtest Du denn wissen?

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
da die zinsen zur zeit deutlich niedriger sind verliert der Darlehensgeber Geld, wenn du vorzeitig kündigst. In deinem Fall scheint mir die Entschädigung etwas zu großzügig, da sie die kompletten Zinsen für 2 Jahre abdecken.
Als Tip zur evtl. Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung schau mal hier:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/2097320/
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
bankenschreck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin, versuche es doch mal mit dem "Widerrufsjoker". Lass´ Deinen Vertrag professionell auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen. Sollte die Widerrufsbelehrung unzureichend sein, kannst Du den alten, teuren Vertrag ggf. widerrufen und sparst Dir u.U. die Vorfälligkeitsentschädigung.
Viel Erfolg

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