Ich habe 1997 ein Bauspar-Vorausdarlehen über 42.000 erhalten und inzwischen 13.500 Euro angespart.
Im Jahre 2005 wurde zuletzt eine Zinsbindung bis 30.9.2015 vereinbart.
Nun habe ich ein günstigeres Finanzierungsangebot einer Bank erhalten und möchte das Darlehen ablösen.
Die Bausparkasse ist mit der Ablösung einverstanden allerdings möchte sie eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4.500 Euro haben.
Wie gesagt, die Zinsbindung läuft noch 2 1/4 Jahre, der Zins beträgt aktuell 4.84 %.
Wer kann einen Rat geben?
-----------------
""
Vorfälligkeitsentschädigung bei Bauspardarlehen
quote:
Wer kann einen Rat geben?
In Bezug auf was genau?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich denke, 4.500 Euro sind schon ein erheblicher Betrag.
Ich habe auch mal die Fakten in verschiedenen Internetseiten mit Vorfälligkeitsberechnungen eingegeben mit den unterschiedlichsten Ergebnissen, zumeist aber unter den 4.500 Euro.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke, 4.500 Euro sind schon ein erheblicher Betrag.
Ich habe auch mal die Fakten in verschiedenen Internetseiten mit Vorfälligkeitsberechnungen eingegeben mit den unterschiedlichsten Ergebnissen, zumeist aber unter den 4.500 Euro.
-----------------
""
na, die Bausparkasse hat Dir ein Angebot gemacht - ob Dir das gefällt oder Du es annimmst, bleibt Dir überlassen. Was genau möchtest Du denn wissen?
-----------------
""
Hallo,
da die zinsen zur zeit deutlich niedriger sind verliert der Darlehensgeber Geld, wenn du vorzeitig kündigst. In deinem Fall scheint mir die Entschädigung etwas zu großzügig, da sie die kompletten Zinsen für 2 Jahre abdecken.
Als Tip zur evtl. Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung schau mal hier:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/2097320/
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Moin, versuche es doch mal mit dem "Widerrufsjoker". Lass´ Deinen Vertrag professionell auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen. Sollte die Widerrufsbelehrung unzureichend sein, kannst Du den alten, teuren Vertrag ggf. widerrufen und sparst Dir u.U. die Vorfälligkeitsentschädigung.
Viel Erfolg
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten