Vorfälligkeitsentschädigung bei Kredtkündigung durch Bank

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung bei Kredtkündigung durch Bank

Kann eine Bank, die einen Kredit aufgrund einer rückständigen Rate kündigt, Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank wegen 1 rückständigen Rate kündigt.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Wohl nicht ...

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.2.2005, 23 U 52/04

Vorfälligkeitsentschädigung: Kein Anspruch der Bank, wenn Initiative zur
Ablösung der Verbindlichkeiten von ihr ausging

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte die Bank A ihren Darlehensnehmer in zwei Schreiben ultimativ und unter Androhung einer Kündigung zur Ablösung der Gesamtverbindlichkeiten aufgefordert. Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung wurde in diesem Schreiben nicht geltend gemacht.
Der Darlehensnehmer beauftragte deshalb die Bank B mit der Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten, die sich ihrerseits unter Hinweis auf diesen Auftrag schriftlich an die Bank A mit der Bitte um Bekanntgabe der Ablösebeträge wandte. Die Bank A bestätigte daraufhin den Eingang der „Kündigung“ und verlangte die Zahlung eines Vorfälligkeits-entgelts in Höhe von mehr als 21.000 €.
Zu Unrecht, befand das Gericht, weil sich ein solcher Anspruch weder aus dem Darlehensvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank A noch aus dem zu Stande gekommenen Aufhebungsvertrag oder den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften2 ergab.
Das Gericht setzte damit seine Rechtsprechung fort, wonach ein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung nicht gegeben ist, wenn die Initiative für die Ablösung der Gesamtverbindlichkeiten alleine von der Bank ausgeht und diese die betreffenden Darlehen weder vor Ablauf der Festschreibungsfrist durch Kündigung fällig gestellt noch sich auf Wunsch bzw. Initiative des Darlehensnehmers mit einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung einverstanden erklärt hat.

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