Wechselkurs Kreditkarte

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)
Wechselkurs Kreditkarte

Hallo und schönen guten Morgen.

Mich würde eure Meinung interessieren.

Ein Kunde stellt die Währung bei seiner Kreditkarte um ( auf eine Fremdwährung, weil er in dieser gerne zahlen möchte und der offizielle Wechselkurs des Kreditkartenanbieters von ihm zum Vorteil ist) Nun wird mit der Karte gezahlt und der für ihn vorteilhafte Kurs auch belastet.

Dazu sei gesagt , dass der vorteilhafte Wechselkurs kein Fehler ist, sondern ein von der Zentralbank des Landes festgelegter Kurs für Touristen. Jedoch werden alle Zahlungen weltweit außerhalb des Landes mit den beiden größten KK Anbietern seit der Einführung so abgerechnet, da keine Prüfung erfolgt.
Nach wie vor kann man in der Landeswährung ARS zahlen und der vorteilhafte Kurs wird weitergegeben.

Was meint ihr diesbezüglich einer Stornierung, bzw Änderung des Wechselkurses im Nachgang?

Danke Euch

Hintergrund:
Aufgrund der Wirtschaftskrise in Argentinien hatte die Zentralbank des Landes vor etwa zwei Monaten einen speziell für Touristen gedachten Umrechnungskurs eingeführt. Wer mit einer ausländischen Kreditkarte bezahlt, bekommt den Betrag zu einem günstigeren Kurs abgerechnet. Abseits des offiziellen Umrechnungskurses hatte sich schon vor längerer Zeit ein inoffizieller Parallelkurs für Bargeld entwickelt, sodass Touristen immer häufiger mit Bargeld gereist sind.

Während Mastercard seinen Kunden zunächst den offiziellen Kurs in Rechnung stellt und die Differenz später erstattet, rechnet Visa die in argentinischen Pesos gezahlte Summe direkt zum Touristenkurs ab. Natürlich dürfte der Kurs eigentlich nicht auf Transaktionen im Ausland angewendet werden.

Visa bietet weitere Informationen auf seiner Website und stellt auch einen Währungsrechner zur Verfügung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119503 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Was meint ihr diesbezüglich einer Stornierung, bzw Änderung des Wechselkurses im Nachgang

Kann passieren...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Kann passieren...


Mit welcher Begründung? Der Kunde zahlt in der ausländischen Währung zum von der Bank täglich veröffentlichen Wechselkurs, der für ausländische Kreditkarten gilt und bekommt eine Nachbelasstung zum Kurs der inländischen Kreditkarten?

Wie siehts denn aus, wenn ich aus Argentinien bestellte in Deutschland ? Der Kreditkartenabieter hat, aufgrund des zusätzlichen Zahlungsdienstleisters keine Infos zu Standort etc.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119503 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Mit welcher Begründung?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen und Argentinischen Gesetze liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.




Zitat (von fb442203-18):
Der Kunde zahlt in der ausländischen Währung zum von der Bank täglich veröffentlichen Wechselkurs, der für ausländische Kreditkarten gilt

Oben las sich das noch ganz anders ...



Zitat (von fb442203-18):
bekommt eine Nachbelasstung zum Kurs der inländischen Kreditkarten?

Bei rechtsmissbräuchlicher Gestaltung seitens des Kunden, kann dieser durchaus nachträglich in Anspruch genommen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Das sagt ein Anwalt zum Paypal-Trick

Theoretisch könnte die Kreditkarte herausgebende Bank die Abbuchung korrigieren. Aber: Bei Währungen sind Kurse in der Regel verbindlich und nachträgliche Kurskorrekturen schwierig.

Verbraucher-Rechtsanwalt Arndt Kempgens (54) über eine nachträgliche Korrektur: „Das ist nur dann möglich, wenn Paypal einen völlig falschen Kurs zugrunde legen und sich auf Irrtum berufen könnte. Der Kurs des Touristen-Dollars ist aber ein regulärer Wert, der stimmt."

Ist es legal, so Geld zu sparen? Kempgens: „Ja, hier wird nur eine Lücke im System genutzt, das ist nicht strafbar." Im Klartext: Ist die Transaktion abgerechnet, kann nichts mehr nachgefordert werden, so Kempgens.

BILD bat Visa und Mastercard um dringende Stellungnahmen. Erstaunlich: Beide Kreditkartenfirmen wollten sich zunächst nicht äußern, verwiesen auf Paypal. Wichtig zu wissen: Im Wechselkursrechner von Visa auf Visa.co.uk ist genau der Touristen-Dollar-Kurs hinterlegt, wenn man Argentinien-Pesos dort eingibt.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ein Kunde stellt die Währung bei seiner Kreditkarte um


Und diese Kreditkarte wurde von einem Deutschen Kreditinstitut ausgegeben?

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#6
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Und diese Kreditkarte wurde von einem Deutschen Kreditinstitut ausgegeben?


Ja, der Kunde kann über den Zahlungsabwicker aussuchen, ob in der Heimatwährung oder anderen Währungen abgerechnet wird. Beim Zahlungsvorgang wurde vom Kunden die Fremdwährung als gewünschte Währung angegeben und der Zahlungsabwickler hat dies so abgewickelt und der Betrag ist dann letztendlich auch auf der Kreditkarten und bei der Kreditkartenfirma belastet wurden

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119503 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Das sagt ein Anwalt zum Paypal-Trick

Anderer Sachverhalt ...

Der Paypal-Trick wird von mir schon seit einigen Jahren genutzt, der ist legal.




-- Editiert von User am 24. Januar 2023 15:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb442203-18
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 3x hilfreich)

Anderer Sachverhalt? Dann habe ich es etwas falsch anscheinend weiter gegeben.
Denn ich meinte genau die Aktion im Video

https://youtu.be/4RBXrNlvP1k

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119503 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Dann habe ich es etwas falsch anscheinend weiter gegeben

Ja, im EP war nie von Paypal die Rede.

Aber nun ist das ja geklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ein Kunde stellt die Währung bei seiner Kreditkarte um


Zitat:
Und diese Kreditkarte wurde von einem Deutschen Kreditinstitut ausgegeben?


Zitat:
Ja,


Mir ist kein Deutsches Kreditinstitut bekannt, wo man die Währung bei seiner Kreditkarte umstellen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
der Kunde kann über den Zahlungsabwicker aussuchen, ob in der Heimatwährung oder anderen Währungen abgerechnet wird. Beim Zahlungsvorgang wurde vom Kunden die Fremdwährung als gewünschte Währung angegeben und der Zahlungsabwickler hat dies so abgewickelt und der Betrag ist dann letztendlich auch auf der Kreditkarten und bei der Kreditkartenfirma belastet wurden


Und wo ist jetzt das konkrete Problem?

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