WeltSparen / Savedo / Zinspilot - Bank hält Geld zurück

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)
WeltSparen / Savedo / Zinspilot - Bank hält Geld zurück

Hallo liebe Gemeinde,

es geht um einen fiktiven Sachverhalt bei Zinsportalen wie WeltSparen, Zinspilot, etc.
Es wurde ein Konto bei einem der Zinsportale angelegt. Die Identifizierung wurde mittels Reisepass abgeschlossen. Für die Bank / das Zinsportal reicht diese Art der Identifizierung nicht aus und verlangt zusätzlich einen Personalausweis oder eine Meldebestätigung.
Der übliche Weg eine solche Identifizierung noch mit einem Adressnachweis zu belegen, ist mithilfe von einer Versorgerabrechung nicht älter als 3 Monaten.
Der Kunde "probiert" es mit einer dieser Versorgerabrechnungen und erhält die Mitteilung vom Zinsportal, dass die Identifierizung nun vollständig abgeschlossen ist. Der Kunde tätigt seine Einzahlung in der Annahme alle Bedingungen erfüllt zu haben. Der Kunde hält dieses Konto einige Zeit und bekommt Zinszahlungen auf das dort hinterlegte, interne Konto. Bei Auszahlung auf das im Zinsportal hinterlegte Referenzkonto kommt es zu Schwierigkeiten. Die Bank / das Zinsportal akzeptiert den Nachweis nicht und verweigert somit die Auszahlung. Der Kunde kann nicht auf das Geld zugreifen (zeitlicher Ausfall) und kann ohne finanzielle und zeitliche Aufwendungen keines der Dokumente nachreichen. Eine Einzahlung von Kapital wäre unter diesen Bedingungen durch den Kunden nicht durchgeführt worden.
Wie ist hier der Sachverhalt?

Vielen Dank.

-- Editiert von BlackMatrix am 07.06.2019 14:22

-- Editiert von BlackMatrix am 07.06.2019 14:24

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Um welche Bank handelt es sich? In welchem Staat sitzt diese Bank?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Und was genau steht zum Thema "Identifikation" in den vertraglichen Vereobarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Um welche Bank handelt es sich? In welchem Staat sitzt diese Bank?


Gehen wir von der Sutor Bank mit Sitz in Hamburg aus, die die Auszahlung zurückhält. Die Geldanlage inkl. der Zinszahlungen wurden bei einer europäischen Bank durchgeführt. Diese Anlage wurde bereits abschlossen und das Geld wird nun wieder von der Sutor Bank mit dem Treuhandkonto verwaltet.

Zitat (von Harry van Sell):
Und was genau steht zum Thema "Identifikation" in den vertraglichen Vereobarungen?


Wird das in den vertraglichen Bedingungen festgehalten? Zumindest in den Bedindungen des Zinsportals steht, dass nach erfolgreicher Identifizierung keine Identifikationen mehr notwendig sind.
Des Weiteren sind dies ja eher die Bedingungen zur Kontoeröffnung. Sollte die Kontoeröffnung nicht bereits abgeschlossen sein, wenn man eine Einzahlung tätigen kann und Zinszahlungen bereits auf das interne Konto durchgeführt wurden?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Geldanlage inkl. der Zinszahlungen wurden bei einer europäischen Bank durchgeführt.
Und in welchem Staat hat diese Bank nun ihren Sitz? Das war doch die Frage.
Es kann nämlich sein, dass es in dem Staat andere Vorschriften gibt, und dann kann die Bank vielleicht gar nicht anders.

Stefan

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es geht ja auch darum, rauszubekommen, bei welcher Aufsichtsbehörde Sie nunmehr eine Beschwerde einreichen können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und in welchem Staat hat diese Bank nun ihren Sitz?


In diesem Fall sind zwei Banken involviert. Einmal die Sutor Bank in Deutschland, die das Treuhandkonto führt und zum anderen eine französische Bank, bei der die Geldanlage durch die Sudor Bank durchgeführt wurde. Die Sudor Bank hält das Geld durch unzureichende Identifikation zurück, nicht die Anlagebank.

-- Editiert von BlackMatrix am 08.06.2019 17:28

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#7
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Besteht denn die Möglichkeit in Deutschland, dass man ein Konto eröffnen und Einzahlungen tätigen kann, bei der Auszahlung aber aufgrund von unzureichender Identifikation bzw. fehlendem Adressnachweis an der Auszahlung gehindert wird?
Ist eine Kontoeröffnung nicht grundsätzlich abgeschlossen, wenn man im Online Banking Bereich den Eingang des Geldes verbuchen kann? Kann der Kunde nachträglich von der Kontoeröffnung zurücktreten (sofern es denn hier zu einer kompletten Eröffnung gekommen ist) und die Kontoschließung beantragen und auf die Zinszahlungen verzichten?

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Kann der Kunde nachträglich von der Kontoeröffnung zurücktreten (sofern es denn hier zu einer kompletten Eröffnung gekommen ist) und die Kontoschließung beantragen und auf die Zinszahlungen verzichten?
Wozu? Sein wirkliches Begehren ist doch wohl anscheinend, das Geld zurück zu erhalten. Das wird damit immer noch nicht geschehen.

Ein Pass und irgendwelche Rechnungen sind kein ausreichender Nachweis für einen Wohnsitz in Deutschland, da muss schon entweder Pass plus Meldebestätigung oder eben ein gültiger Personalausweis her.

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#9
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wozu? Sein wirkliches Begehren ist doch wohl anscheinend, das Geld zurück zu erhalten. Das wird damit immer noch nicht geschehen.


So ist es und nun wird nach einem Weg gesucht, die Einzahlung wieder rückgängig zu machen. Dadurch kann auch gerne auf die Zinszahlung verzichtet werden.

Zitat (von quiddje):
Ein Pass und irgendwelche Rechnungen sind kein ausreichender Nachweis für einen Wohnsitz in Deutschland, da muss schon entweder Pass plus Meldebestätigung oder eben ein gültiger Personalausweis her.


Soweit ich das beurteilen kann, ist das aber keine Pflicht, dass eine Bank einen solchen Nachweis haben muss um einem Kunden in Deutschland ein Konto zu eröffnen. Zusätzlich kann ja gerne auf diese Bedingungen hingewiesen werden, wenn es zu einer Kontoeröffnung kommt. Hier besteht aber augenscheinlich schon ein Konto und erst bei Auszahlung wird der Nachweis gefordert. Unter diese Voraussetzung wäre normalerweise gar keine Kontoeröffnung zustande gekommen.

-- Editiert von BlackMatrix am 13.06.2019 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Besteht denn die Möglichkeit in Deutschland, dass man ein Konto eröffnen und Einzahlungen tätigen kann, bei der Auszahlung aber aufgrund von unzureichender Identifikation bzw. fehlendem Adressnachweis an der Auszahlung gehindert wird?

Ja, die besteht. Wenn die Bank z.B. Zweifel an der Identität hat oder Zweifel an der Seriösität dann kann / darf / muss die Bank die Identität verifizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann der Kunde nachträglich von der Kontoeröffnung zurücktreten (sofern es denn hier zu einer kompletten Eröffnung gekommen ist) und die Kontoschließung beantragen und auf die Zinszahlungen verzichten?
Irgendwie kommt mir der Verdacht, dass da noch wichtige Infos fehlen. Oder warum will man den Weg "Rücktritt" wählen, obwohl die Alternative doch so einfach ist?
Vermutung: Die kontoeröffnende Person hat gar keinen Wohnsitz in Deutschland.

Zitat:
Ja, die besteht. Wenn die Bank z.B. Zweifel an der Identität hat oder Zweifel an der Seriösität dann kann / darf / muss die Bank die Identität verifizieren.
Richtig. Mir fallen dazu sogleich zwei Begriffe ein: Geldwäsche und Kontenwahrheit.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, die besteht. Wenn die Bank z.B. Zweifel an der Identität hat oder Zweifel an der Seriösität dann kann / darf / muss die Bank die Identität verifizieren.


Und wieso verlangt sie dann zusätzlich nochmals andere Dokumente zur Identifikation, obwohl bei Eröffnung ein Reisepass ausreichte und die Kontoeröffnungsunterlagen per Post zugingen? Welche Zweifel bestehen bei einem Reisepass?

Zitat (von reckoner):
Irgendwie kommt mir der Verdacht, dass da noch wichtige Infos fehlen. Oder warum will man den Weg "Rücktritt" wählen, obwohl die Alternative doch so einfach ist?
Vermutung: Die kontoeröffnende Person hat gar keinen Wohnsitz in Deutschland.


Da wäre doch erstmal die Frage zu klären, braucht es für eine Auszahlung einen Wohnsitz in Deutschland? Laut meiner Recherche benötigt es nicht einmal für die Kontoeröffnung einen Wohnsitz in Deutschland. Diese Information solange von der Bank zurückzuhalten bis es letztendlich zu einer Auszahlung kommt, halte ich für Betrug.

Die Alternativen sind teuer und aufwendig. Man bedenke nur, dass der Personalausweis 28,80 EUR und die Meldebestätigung 8 EUR kosten. Hinzu kommt die Reise zum Einwohnermeldeamt und die investierte Zeit für die Reise. Die Beantragung dauert zudem Zeit. Ein Zugriff auf das Kapital ist für diesen Zeitraum immer noch nicht möglich. Der Rücktritt scheint mir die bedeutend einfacherer Alternative zu sein.

-- Editiert von BlackMatrix am 15.06.2019 11:55

-- Editiert von BlackMatrix am 15.06.2019 11:56

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Welche Zweifel bestehen bei einem Reisepass?

Auch da gibt es Fälschungen oder Änderungen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Für den Fall, dass weder das Zinsportal noch die Partnerbank Kenntnis über die noch ausstehende Auszahlung haben. Zu welchem Zeitpunkt hätte in diesem Fall eine Rechtschutzversicherung für eine Kostenübernahme bestehen müssen? Der Tag an dem die Auszahlung beantragt wurde oder der Tag an dem das Zinsportal bzw. die Partnerbank die Auszahlung verweigerte oder doch ein komplett anderer Tag?

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Welche Zweifel bestehen bei einem Reisepass?
Da steht wohl nicht die aktuelle Adresse drin.
Zitat (von BlackMatrix):
Der übliche Weg eine solche Identifizierung noch mit einem Adressnachweis zu belegen, ist mithilfe von einer Versorgerabrechung nicht älter als 3 Monaten.
Weil er weder Personalausweis noch Meldebestätigung besitzt?
Zitat (von BlackMatrix):
Diese Information solange von der Bank zurückzuhalten bis es letztendlich zu einer Auszahlung kommt, halte ich für Betrug.
Vielleicht gilt das 4-Augen-Prinzip?

Meist gilt für RS-Versicherungen eine *Wartezeit* von 3 Monaten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meist gilt für RS-Versicherungen eine *Wartezeit* von 3 Monaten.


Mir kommt es mehr auf den umgekehrten Fall an. Die Rechtschutzversicherung bestand bei Accounterstellung, Kontoeröffnung und bei blockierter Auszahlung mehr als 3 Monate, jedoch wurde der Rechtschutzversicherungsvertrag irgendwann gekündigt.

-- Editiert von BlackMatrix am 03.01.2020 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Mir kommt es mehr auf den umgekehrten Fall an. Die Rechtschutzversicherung bestand bei Accounterstellung, Kontoeröffnung und bei blockierter Auszahlung mehr als 3 Monate, jedoch wurde der Rechtschutzversicherungsvertrag irgendwann gekündigt.

Versicherungen enden in der Regel mit dem Ende des Vertrages.
Ob das hier so ist, sollte ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen klären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BlackMatrix):
Mir kommt es mehr auf den umgekehrten Fall an. Die Rechtschutzversicherung bestand bei Accounterstellung, Kontoeröffnung und bei blockierter Auszahlung mehr als 3 Monate, jedoch wurde der Rechtschutzversicherungsvertrag irgendwann gekündigt.

Versicherungen enden in der Regel mit dem Ende des Vertrages.
Ob das hier so ist, sollte ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen klären.


Gibt es hierfür keine allgemeingültige Regel? Welcher Tag ist denn allgemein für Rechtschutzsversicherungen anzusetzen? Ist es bei einem unverschuldetem Autounfall der Tag an dem die Gegenpartei den Unfall verursachte oder der Tag an dem die Gegenpartei sich weigerte den Schaden zu übernehmen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Rechtschutzversicherung über den kompletten Zeitraum von Anfang des Übels bis zum Sieg vor Gericht existieren muss, damit man von einer Kostenübernahme ausgehen kann? Muss es dafür nicht einen Tag X geben an dem die Versicherung (evtl. mit Wartezeit) existieren musste und ab da ist dann die Dauer des Rechtstreites egal?

-- Editiert von BlackMatrix am 03.01.2020 23:52

-- Editiert von BlackMatrix am 03.01.2020 23:54

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Gibt es hierfür keine allgemeingültige Regel?

Doch, die Versicherung muss am Tag X zur Leistung verpflichtet sein.
Tag X ist in der Regel der Tag, an dem der Anspruch entstand - hier also mindestens der Tag an dem der Gegner die Regulierung verweigerte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es hierfür keine allgemeingültige Regel? Welcher Tag ist denn allgemein für Rechtschutzsversicherungen anzusetzen?
Was soll die Diskussion darüber? Du sagst das die Versicherung nicht mehr besteht, ergo zahlt sie auch nicht. Oder warst du bereits bei einem Anwalt? Wenn ja wann?

Außerdem ist meine indirekte Frage aus #11 immer noch unbeantwortet.
Glaubst du wirklich wir wollen dir bei etwas Illegalem helfen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Gibt es hierfür keine allgemeingültige Regel? Welcher Tag ist denn allgemein für Rechtschutzsversicherungen anzusetzen?
Was soll die Diskussion darüber? Du sagst das die Versicherung nicht mehr besteht, ergo zahlt sie auch nicht. Oder warst du bereits bei einem Anwalt? Wenn ja wann?

Außerdem ist meine indirekte Frage aus #11 immer noch unbeantwortet.
Glaubst du wirklich wir wollen dir bei etwas Illegalem helfen?

Stefan


Was geht bitte bei dir? Glaubst du ernsthaft irgendjemand eröffnet ein Konto bei einem dieser Zinsportale bei dem man ein Referenzkonto erhält, welches ausschließlich vom Konto unter eigenen Namen gefüllt werden kann um damit irgendetwas Illegales zu machen? Bitte unterlasse diese Unterstellungen. Es geht hier um Geld, welches hart erarbeitet wurde, aber ich will dich mal sehen wie dir unschuldig Geld eingefroren wird oder dein Onlinebanking einfach verschwindet und du von heute auf morgen keinen Ansprechpartner mehr hast. Vielleicht ist dir dann auch nicht mehr zu Scherzen zumute.
Wie dem auch sei, das waren alles ernstgemeinte Fragen, aber deine sinnlosen Antworten kannst du für dich behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
welches ausschließlich vom Konto unter eigenen Namen gefüllt werden kann

Nein, da verwechselt man was.
Man darf es nur unter eigenen Namen führen. Man kann es aber unter beliebigem Namen führen (was diverse Leute mit Hilfe "angepasster" Dokumente ja häufiger machen).



Und dann gibt es noch diejenigen welche den korrekte Identität angeben, aber beim ausfüllen der Steuerformulare unachtsam sind oder Fehlinterpretationen unterliegen.
Passiert sogar hochrangigen Fußballmanagern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zur RS-Versicherung: Man kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass eine Versicherung auch immer mit einer Kostenübernahme eintritt.
Welcher RS war denn hier in dieser gekündigten Versicherung enthalten? Gibts Bank-bzw. Finanz-Rechtsschutz?

Zitat (von BlackMatrix):
Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Rechtschutzversicherung über den kompletten Zeitraum von Anfang des Übels bis zum Sieg vor Gericht existieren muss, damit man von einer Kostenübernahme ausgehen kann?
Nein, so ist das auch nicht.
Die Versicherung würde aber den Schadensfall prüfen und dann eine Deckungszusage geben. Später (falls es ein langes oder mehrinstanzliches gerichtliches Verfahren gäbe), würde die Versicherung ihren Kunden uU darauf hinweisen, dass sie nicht weiterhin für den Rechtsstreit einsteht. Und deshalb kündigt.
Ob das für jede Art Rechtsschutz gilt, weiß ich nicht. Steht jeweils in den AVB.
Zitat (von BlackMatrix):
und kann ohne finanzielle und zeitliche Aufwendungen keines der Dokumente nachreichen.
Ein Nachweis der Meldebestätigung ist hier der geringste Aufwand.
Wenn Person X allerdings nur unter großem finanziellen Aufwand zum EMA kommt, fragt sich doch, ob X dort wohnt.
Und auch auch keinen gültigen DPA hat?
--------------------------------------
Da du jetzt nach ca 6 Monaten wieder nachfragst:
Wenn der V-Vertrag gekündigt wurde (von der Versicherung oder vom Kunden), dann macht die Versicherung für diesen Kunden jetzt genau noch--- nichts mehr. Weder rückwirkend noch zukünftig.

Für diese Versorgerabrechnung kann ich dir ein Dutzend Beispiele nennen, in denen diese zwar für Herr/Frau X und auch 3-Monats-aktuell vorliegt--- diese Person aber längst nicht mehr unter dieser Adresse gemeldet ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

@Anami und @Harry van Sell vielen Dank für eure Antworten.

Ich sehe so eine Versorgerabrechnung sogar eigentlich eher als valide an als eine Meldebestätigung. Die Versorgerabrechnung darf maximal 3 Monate als sein, die Meldebestätigung ist ohne Gültigkeitszeitraum gültig.

Mir geht es ja mittlerweile auch gar nicht mehr um das Einsenden irgendwelcher Nachweise an die Bank, sondern dass die Bank selbst nach der Einsendung immer noch keine Auszahlung getätigt hat und man keinerlei Nachweis darüber hat wo sich das Geld denn jetzt eigentlich befindet. Auf der Webseite des Zinsportals ist die Auszahlung bereits als ausgeführt gekennzeichnet und der Kontostand beträgt 0 EUR. Durch fehlenden Nachweise wurde das Geld jedoch nie überwiesen und das dem so ist, kann ich wahrscheinlich, wenn es hart auf hart kommt niemals beweisen. Diese Informationen stehen nur über E-Mail-Verkehr mit dem Kundensupport zur Verfügung. Eine Rückbuchung auf das interne Zinsportalkonto bis der Nachweis nachgereicht wird, war laut Kundensupport nicht möglich.

-- Editiert von BlackMatrix am 04.01.2020 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Glaubst du ernsthaft irgendjemand eröffnet ein Konto bei einem dieser Zinsportale bei dem man ein Referenzkonto erhält, welches ausschließlich vom Konto unter eigenen Namen gefüllt werden kann um damit irgendetwas Illegales zu machen?
Natürlich. Was meinst du wie viele Menschen Nummernkonten in der Schweiz haben (hatten).

Warum um Gottes Willen legst du der Bank nicht endlich eine Meldebescheinigung vor? Oder irgendein anderes stichhaltiges Dokument?
Solange du nicht sagen kannst oder willst was dich daran hindert bleibe ich dabei das da irgendetwas illegales läuft.

Zitat:
Es geht hier um Geld, welches hart erarbeitet wurde,
Das hat doch auch niemand angezweifelt.

Zitat:
aber ich will dich mal sehen wie dir unschuldig Geld eingefroren wird
Du bist aber nicht unschuldig, und daher wird mir das so wie bei dir nicht passieren.

Zitat:
oder dein Onlinebanking einfach verschwindet und du von heute auf morgen keinen Ansprechpartner mehr hast.
Davon war bisher auch noch keine Rede. Die Bank wartet einfach auf eine Identifizierung, und solange die fehlt wird natürlich auch nicht mehr groß - mit der eventuell falschen Person - kommuniziert.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
sondern dass die Bank selbst nach der Einsendung immer noch keine Auszahlung getätigt hat
Was wurde denn nun seit Juni 2019 als Nachweis bei der Bank eingesendet?
Zitat (von BlackMatrix):
und man keinerlei Nachweis darüber hat wo sich das Geld denn jetzt eigentlich befindet.
Sorry, das geht mir mit meinem Geld auch so... aber ich komm ab und zu ran...
Zitat (von BlackMatrix):
Auf der Webseite des Zinsportals ist die Auszahlung bereits als ausgeführt gekennzeichnet und der Kontostand beträgt 0 EUR.
Also vom Portal zum Ref-Konto der HH-Bank.--- Richtig?
Die zahlen dir nur nichts aus, weil sie den Nachweis Versorgerabrechnung anzweifeln als Identifizierung....
sorry, ich kann keinen anderen Grund sehen.
Zitat (von BlackMatrix):
Durch fehlenden Nachweise wurde das Geld jedoch nie überwiesen
Ähm--- welcher Nachweis fehlt JETZT noch und was wurde nicht überwiesen?

Du bezweifelst, dass die HH-Bank das Geld jemals von diesem Zinsportal erhalten hat?

Zitat (von BlackMatrix):
Eine Rückbuchung auf das interne Zinsportalkonto bis der Nachweis nachgereicht wird, war laut Kundensupport nicht möglich.
Der Kundensupport der HH-Bank schreibt dir das? Welcher Nachweis??

Und wann hat der Support das geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Bank hat die Meldebestätigung als zusätzlichen Identitätsnachweis bekommen. Neben Kopie Reisepass, Versorgerabrechnung und Steuernummer hat sie nun wirklich alles was notwendig ist. Trotzdem ist noch keine Auszahlung erfolgt. Auf der Platform des Zinsportals beträgt der Kontostand 0 EUR und die Auszahlung ist dort als durchgeführt gekennzeichnet. Die Auszahlung erfolgte aber nie aufgrund fehlender Identitätsnachweise. Man hat bei der HH-Bank keinen wirklichen Onlinezugang, es erfolgt alles über den Login beim Zinsportal.
Der Kundensupport des Zinsportals schrieb mir, dass es nicht möglich ist, das Geld im Zinsportal Login wieder gutzuschreiben, sodass ich aktuell keinen Nachweis habe wo sich das Geld aktuell befindet. Würde die Bank jetzt behaupten, das Geld wurde schon ausgezahlt, hätte ich somit keinen Nachweis. Auch habe im Internet gelesen, dass es schon dazu kam, dass weder das Zinsportal noch die Bank wusste wo sich das Geld befindet.

-- Editiert von BlackMatrix am 04.01.2020 14:08

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von BlackMatrix):
Würde die Bank jetzt behaupten,
Was soll denn WÜRDE? ---Was behauptet sie denn?

Kurzum: -ICH- wurde die Bank ganz altmodisch und postalisch mit gelber Schneckenpost mit Zustellnachweis höflich fragen und um Auskunft bitten, aus welchem Grund keine Auszahlung erfolgen kann. Welche Nachweise nun noch fehlen oder welche Legitimation die Bank zusätzlich benötigt.
Nochmals alle Kopien senden. Auch allen e-mail-Verkehr, der seit xx auflief. Auch die Nachweise der eigenen Einzahlungen ins Zinsportal beilegen.
Das Schreiben an die Bank/ Kundenservice der Postanschrift adressieren. Ist ja in HH bekannt.

Zitat (von BlackMatrix):
Auch habe im Internet gelesen, dass es schon dazu kam, dass weder das Zinsportal noch die Bank wusste wo sich das Geld befindet.
Tatsache? So was steht im Internet? Wer hätte das gedacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kurzum: -ICH- wurde die Bank ganz altmodisch und postalisch mit gelber Schneckenpost mit Zustellnachweis höflich fragen und um Auskunft bitten, aus welchem Grund keine Auszahlung erfolgen kann.

Ich glaube das mit dem höflich fragen und bitten dürfte vorbei sein.

Ich würde die Bank auffordern detailliert mitzuteilen, woran es liegt das die Auszahlung nicht erfolgen kann, das ganze mit Fristsetzung nach Datum. Dazu noch die Mitteilung das das ganze nach Fristablauf ohne passende Reaktion ohne weitere Kommunikation auf deren Kosten an einen Anwalt geht damit straf- und zivilrechtliche Klärung per Gericht erfolgen kann und man Beschwerde bei der BaFin einlegen wird.


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