Wer kennt Deutsche Bank AGB Nr. 19 Abs.1

5. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)
Wer kennt Deutsche Bank AGB Nr. 19 Abs.1

Hey Leute, heute habe ich einen Brief von meiner Bank bekommen in den mir aufgrund der AGB Nr. 19 Abs. 1 gekündigt wurde. hier handelt es sich um die Deutshe Bank. Könnt Ihr mir sagen was das bedeuten soll.



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"Liebe Grüße JayJay1984"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

quote:
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne
Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine
abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter
Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum
Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken
berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird
die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht
nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages
(z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines
Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.


Auf Deutsch:

Sowohl Du, als auch die Bank, hat die Möglichkeit sich zu trennen (in Form von fristgerechter Kündigung)!
Wieso und weshalb, solltest du mal deinen Bankberater fragen!

Gruß

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja danke habe mich erkundigt keine Auskunft aber macht nix wollte eh wechseln weil die blöde geworden sind auch wegen der kontoführungsgebühren.

DANKE dennoch

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"Liebe Grüße JayJay1984"

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoubleMonte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Habe jetzt auch ein Kündigungsbrief bekommen von Volksbank mit AGB 19 abs 1

Wegen was ist so etwas?

Bitte um Antwort

Danke

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DoubleMonte):
Wegen was ist so etwas?

Wird man wohl erfahren, wenn man sich mal die Mühe macht "AGB 19 abs 1" zu lesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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