Liebe Forengemeinde,
ein enger Verwandter von mir hat nach einem offensichtlichen Fehler des Brokers manche Wertpapiere doppelt eingebucht (im Vorfeld würden Wertpapiere durch den Broker fälschlicherweise ausgebucht, dann wieder eingebucht und nun die Ausbuchung storniert)
Die Wertpapiere sind veräußerbar, zahlen Dividende etc., es gibt sie also wirklich.
Die Sache ist nun über 3 Monate her, die Frage ist, welche Pflichten er nun hat. Ich habe geraten, die Wertpapiere nicht zu veräußern. Dies hat für mich den Anschein, dass er sich "bereichern" will. Ich würde einfach die Verjährungsfrist abwarten, falls ich das moralisch verkraften könnte, mich an der Bank zu bereichern.
Wie seht ihr die Sache? Glaubt ihr wirklich dass der Broker das nicht selbst merkt? Teilt ihr meine Bedenken bezüglich der Veräußerung?
Und ja, ich habe es selbst gesehen im Depot, die Geschichte ist nicht erfunden ;-)
Liebe Grüße und danke für den Austausch.
Wertpapiere zu viel eingebucht
5. September 2024
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Frage vom 5. September 2024 | 19:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertpapiere zu viel eingebucht
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#1
Antwort vom 5. September 2024 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124226 Beiträge, 40340x hilfreich)
ZitatGlaubt ihr wirklich dass der Broker das nicht selbst merkt? :
Nö, der wird das merken, dank Revision und "Inventur".
Die Frage ist nur das "wann" und welchen Schadenersatz der Kunde dann dem Broker schuldet.
ZitatTeilt ihr meine Bedenken bezüglich der Veräußerung? :
Ja.
Zitatdie Frage ist, welche Pflichten er nun hat. :
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Rein gesetzlich dürfte er nach § 242 BGB zur Meldung verpflichtet sein.
ZitatIch würde einfach die Verjährungsfrist abwarten :
Die müsste erst mal beginnen, bevor es was zum abwarten gibt.
#2
Antwort vom 6. September 2024 | 16:49
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, der wird das merken, dank Revision und "Inventur". :
Die Frage ist nur das "wann" und welchen Schadenersatz der Kunde dann dem Broker schuldet.
Danke für die Antwort.
Dass die das merken, davon gehen wir auch aus. In Anbetracht dessen wie unsauber die allerdings in der Vergangenheit gearbeitet haben, würde ich jedoch nicht ausschließen, dass sie es nicht merken. Wenn auch mit kleiner Wahrscheinlichkeit.
Welchen Schadenersatz meinst du? Dafür muss es ja einen Schaden geben. Wo ist der? Die erhalten ihre Wertpapiere und Dividenden zurück, einen Schaden kann ich danach nicht erkennen. Dann schon eher bei meinem Verwandten: der konnte aufgrund der Fehler des Brokers nämlich monatelang nicht auf seine Wertpapiere zugreifen.
Was die Verjährung angeht: ich bin kein Jurist, aber Ansprüche (in diesem Fall die Forderung nach den Wertpapieren) verjähren für gewöhnlich. Warum greift hier das deiner Meinung nach nicht.
Danke für die Hilfe :-)
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#3
Antwort vom 6. September 2024 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (124226 Beiträge, 40340x hilfreich)
ZitatDie erhalten ihre Wertpapiere und Dividenden zurück, einen Schaden kann ich danach nicht erkennen. :
Wenn die Wertpapiere im Kurs gefallen sind, kann das ein erheblicher Schaden sein.
ZitatDann schon eher bei meinem Verwandten: der konnte aufgrund der Fehler des Brokers nämlich monatelang nicht auf seine Wertpapiere zugreifen. :
Da wäre ich schon nach 3 Tagen beim Gericht gewesen und hätte schon längst gekündigt ...
Zitataber Ansprüche (in diesem Fall die Forderung nach den Wertpapieren) verjähren für gewöhnlich :
Richtig.
Nur setzt die Verjährung regelmäßig den Beginn der Verjährungsfrist voraus und eben dieser Beginn ist hier aktuell nicht gegeben.
#4
Antwort vom 6. September 2024 | 18:21
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn die Wertpapiere im Kurs gefallen sind, kann das ein erheblicher Schaden sein. :
Guter Punkt. Das ist insofern nicht möglich, da der größte Teil in einem Geldmarkt ETF steckt.
Grundsätzlich sehe ich allerdings hier auch das Risiko beim Broker, der kann ja nicht laufend seine Pflichten vernachlässigen und später noch Schadenersatz für seine Fehler fordern, wenn er so fahrlässig handelt. Zumindest nach meinem Rechtsverständnis.
Naja die Kündigung hätte ihm auch nichts gebracht, die Wertpapiere hätte das auch nicht schneller zurückgebracht, womöglich hätte es noch länger gedauert. Das war schon bodenlos, der Broker sollte ein Wertpapier übertragen und ein anderes Depot und hat alles übertragen. Das hat er 2 Monate nicht korrigiert gekriegt. Danach waren die Einstandspreise noch wochenlang falsch und die Krönung dann noch das teilweise doppelte Einbuchen..
Ich hätte jetzt die Verjährungsfrist Ende des Kalenderjahres +3 Jahre angesetzt.
Ich "empfehle" jetzt meinem Verwandten, nichts zu veräußern und vielleicht mal bei einem Anwalt vorstellig zu werden. Ansonsten wäre ein Hinweis beim Broker natürlich auch eine Möglichkeit. Geschenkt wird ihm am Ende vermutlich sowieso nichts.
Danke für deine Hilfe.
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