Wertstellung von €-Schecks

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Soeren2011
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertstellung von €-Schecks

Ich bin Kunde der Sparkasse KölnBonn und habe dort ein Online-Girokonto (ohne Dispo) einrichten lassen. Ich benötige zu folgendem Sachverhalt mal etwas Hilfe:

Am Abend des 07. Feb. 2011 habe ich einen Order-Scheck von einer inländischen Firma eingereicht. Einen Tag später war dieser Scheck mit Vorbehalt (wie üblich) online mit der Wertstellung 08.02.2011 zu sehen.

In den zwei darauf folgenden Tagen war auf meinem Konto noch aktiver Zahlungsverkehr zu beobachten. Am 10. Feb. 2011 war auf diesem Konto ein Guthaben von ca. 138 €. Am 11. Feb. 2011 sollte neben einem Mitgliedsbeitrag (43 €) noch meine Telefonrechnung (30 €) abgebucht werden – macht zusammen 73 € Abzug. Allerdings wurde die Telefonrechnung von der Bank zurückgewiesen, mit der Begründung: Keine Deckung! Ich war etwas erstaunt und dachte zunächst an den Scheck. Also habe ich in den AGB dieser Bank nachgesehen. Dort ist unter Punkt 9.2 zu lesen:

„Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften, Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages rückgängig gemacht wird. […]"

Ich fasse zusammen: 08.02.2011, 10.02.2011 - also ist der Scheckbetrag ab 11.02.2011 gebucht.

In einem Grundsatzurteil des BGH (XI ZR 208/96 von 1997) heißt es sinngemäß, dass eine Wertstellung von Schecks 3 Tage nach Buchung gerechtfertigt sei. Es kann offensichtlich aber auch irgendwann sein, denn eine maximale Frist für diese Wertstellung wurde vom BGH nicht genannt.

Die BaFin traut sich in ihren FAQs mehr zu: Sie bezieht sich dabei auf das obige Urteil und behauptet: "Bei Inlandsschecks ist eine Wertstellungsfrist von drei [...] Tagen zulässig."

Das Seltsame an der Sache ist, dass bei Rückbuchung der Telefonrechnung auf dem Girokonto auf einmal ein Guthaben von ca. 95 € vorhanden war. Wenn die finanzielle Verfügung aber nicht gewesen wäre, müssten auf dem Konto doch nur noch ca. 19 € gewesen sein.

Ich habe die Bank per Fax darauf hingewiesen und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Die zuständige Filiale der Bank hat mich bereits angerufen und wollte höflich darauf hinweisen, dass Scheckgutschriften erst 5 Tage und noch später verfügbar wären – also doch irgendwann mal.

Ist das alles so in Ordnung?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Wertstellung ist eine Sache, eine andere die Fristen in der Schecks platzen können. Daher wird die Bank den Scheck erst als sicher einschätzen, wenn er das Geld sicher da ist.
Die Wertstellung erfolgt dann wie vorgeschrieben.

Auch die lustigen Betrugs Schecks aus Schottland werden wert gestellt, platzen denn regelmäßig aber in 2-4 Wochen.

Wer so knapp ist sollte keine Lastschriften erlauben, oder etwas Geld auf dem Konto bunkern.

Uwe

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