Widerruf Kreditkartenabbuchung

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Widerruf Kreditkartenabbuchung

Hallo, hoffe jemand kann mir helfen...

Am 30.August2010 habe ich einen Flug bei einer renommierten Fluggesellschaft für März 2011 gebucht und mit meiner Mastercard bezahlt. Der Bertrag wurde auch bereits meinem Konto belastet.

Nun hat diese Fluggesellschaft Mitte Oktober ohne Vorankündigung den Flugbetrieb eingestellt und kann damit die vertragliche Leistung nicht mehr erbringen.

Ich habe mich an mein Kreditkartenunternehmen gewandt und die Abbuchung wegen Nichterfüllung der vertraglichen Bestandteile (Flug) widerrufen.

Darauf kam zurück, dass ich den Schaden selbst zu tragen haben- denn lt. deren AGB's:
"Etwaige Reklamationen und Beanstandungen
aus dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen wegen der Art und Güte dieser Leistungen
oder wegen sonstiger Fehler und Mängel können ausschließlich gegenüber
dem jeweiligen Vertragsunternehmen (bei Reisen gegenüber den Veranstaltern) geltend
gemacht werden. Etwaige Reklamationen und Beanstandungen entlasten den
Karteninhaber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des sich aus dem monatlichen
Rechnungsabschluss ergebenden Betrages."


Nun die Frage: gibt es noch eine Möglichkeit das Geld zurückzuverlangen? V.D.!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ist die Mastercard von Ihrer Bank?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, die Kreditkarte ist von einem Dienstleistungsunternehmen und nicht von meiner Hausbank.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sie könnten in diesem Fall die Abbuchung über Ihre Hausbank zunächst zurückfordern. Im Gegenzug würde man Ihnen vermutlich die Kreditkarte sperren/kündigen. Danach müsste das Kartenunternehmen ggfs. den Betrag zivilrechtlich gegen Sie geltend machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Nun hat diese Fluggesellschaft Mitte Oktober ohne Vorankündigung den Flugbetrieb eingestellt und kann damit die vertragliche Leistung nicht mehr erbringen.


Fluggesellschaft: Sitz im Inland oder Ausland?
Flugbetrieb eingestellt: Warum?


@hamburger-1910
Der Empfehlung kann ich nicht zustimmen.
Das Kartenunternehmen wird nicht nur die Karte sperren, sondern auch noch einen recht üblen Eintrag bei Auskunfteien hinterlassen. Das wars dann mit der Bonität ...
Desweiteren wird es vor Gericht höchstwarscheinlich gewinnen.

Ein Kreditkartenunternehmen ist ein reines Dienstleistungs-Unternehmen und keine Institution der Rechtspflege. Über Vertragsprobleme der am Zahlungsvorgang Beteiligten hat es daher nicht zu entscheiden. Hier müssen die Vertragspartner selbst (notfalls auch gerichtlich) tätig werden um die Differenzen zu klären.

Etwas anderes wäre, wenn die Abbuchung betrügerisch erfolgt wäre und der Zahlungsempfänger keinen rechtmäßigen Anspruch hätte.
Dies ist hier aber gerade nicht der Fall.


quote:
Ich habe mich an mein Kreditkartenunternehmen gewandt und die Abbuchung wegen Nichterfüllung der vertraglichen Bestandteile (Flug) widerrufen.

Das ist kein Grund für einen Widerruf.





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Das Kartenunternehmen wird nicht nur die Karte sperren, sondern auch noch einen recht üblen Eintrag bei Auskunfteien hinterlassen. Das wars dann mit der Bonität ...



Also das könnte dann schon extrem lästig werden, Harry? Also Kategorie "tunlichst präventiv vermeiden", oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Gegen Mastercard liegt hier nichts drin. Die sind ja nur Dienstleister für die Zahlung, die ist formell ordnungsgemäss veranlasst.

Mir ist es so ergangen, dass mir ein Hotel statt 100 $ fälschlich 4.700$ belastet hat. Bei Visa war auch da kein Durchkommen, ich hatte die Karte für "incidentials" beim Hotel hinterlegt. Erst nach dem Storno des Hotels war mein Kartenkonto wieder "sauber". Nach den Kreditkartenbedingungen nicht zu beanstanden. Bloß bei echtem Mißbrauch wäre das anders.

Bleibt hier nur bei Hamburg International (?) zu erreichen, dass die Belastung storniert, bzw. die Buchung gevoided oder zurückgebucht wird. Ob das trotz Insolvenz erfolgversprechend ist, keine Ahnung. Es dürfte der einzige Weg sein.

Besteht eine Reiseversicherung, z.B. Ticketsafe ? Vielleicht als Zusatzleistung der Kreditkarte?


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank ersteinmal für Eure Hilfe.

Es war leider nicht HHI (wäre sonst auch zu einfach)- sondern eine skandinavische Fluggesellschaft mit Sitz in Stockholm.

Ich habe mir schon überlegt, ob mit dieser Klausel (in den AGB's) sich die Bank nicht vor wahrlosen Rückbuchungen schützen will (auch was Schadenersatz angeht)- daher, kann ich nicht meine Kreditkartenfirma "entbinden" und auf eigene Rechnung (und ggfs. Übernahme der Unkosten) die Stornierung veranlassen?

Freue mich über jeden Vorschlag! V.D.!

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