Hallo,
ich hatte in 2002 einen Autokredit bei einer Bank aufgenommen.
Nachdem ich gelesen hatte dass viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien habe ich die Belehrung aus 2002 mit der Musterbelehrung des Gesetzgebers aus dem gleichen Jahr verglichen und etliche Abweichungen festgestellt.
Mit dem Kredit war auch eine RSV verbunden.
Ich habe die Bank auf die Abweichungen hingewiesen und um Rückabwicklung gebeten.
Leider hatte ich vergessen, schriftlich den Widerruf zu erklären.
Daher habe ich in diesem Jahr den Widerruf schriftlich erklärt.
Nun lehnt die Bank die Rückabwicklung ab, der Widerruf käme nicht in Betracht wenn ein Kredit vollständig abbezahlt sei und ohne dass sich der Darlehensnehmer hierbei den Widerruf vorbehalten hat.
Diesen Widerruf hätte ich nicht geltend gemacht.
Frage,
was habe ich falsch gemacht?
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank.
Widerruf bei abbezahltem Kredit
19. September 2015
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Frage vom 19. September 2015 | 13:22
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Widerruf bei abbezahltem Kredit
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2015 | 09:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Zur ersten Frage: Vermutlich nichts und Ihre Bank will nicht zahlen oder muss es auch nicht, weil die Abweichungen nicht erheblich sind.
Zur zweiten Frage: Jeder Anwalt, der sich mit der Thematik auskennt oder die Verbraucherzentralen. Manchmal hilft schon die anwaltliche Geltendmachung des Anspruchs, um eine Rückabwicklung zu erreichen. Wenn Sie wollen und die Frage noch aktuell ist, sehe ich mir die WRB aus Gefälligkeit (und aus Eigeninteresse, ich hatte bisher nur eine Autofinanzierung in dem Bereich) einmal an.
VG
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