Zahlendreher der Bank - Konto weg!

23. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Limonenscheibe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlendreher der Bank - Konto weg!

Hallo liebe Community!

Anfang des Jahres habe ich abends auf meinem Kontoauszug den seltsamen Posten vorgefunden, dass mein Konto von mir selbst aufgelöst wurde und alles Guthaben auf ein anderen Konto transferiert wurde.
Panisch rief ich den telefonischen Kundendienst an, da es sich um eine mittler Weile reine Online-Bank handelt, um klar zu stellen dass dies NICHT von mir beantragt wurde. Der Support war nicht hilfreich und am kommenden Tag konnte ich schon nicht mehr auf mein Konto zu greifen.
Natürlich ging ich zur Polizei und meldete einen Betrugsfall. Musste sich ja um einen Betrüger handeln, so dachte ich. Die laufenden Ermittlungen der Polizei ergaben aber, dass die Empfänger meines verbliebenden Geldes gar nichts Böses wollten und sich über den plötzlichen Geldsegen wunderten. Schließlich kam heraus, dass eben jene Personen auch Kunden bei meiner Bank waren und SIE ihr Konto gekündigt haben. Die Bank jedoch machte den Fehler unsere Konten zu verwechseln und schloss meines statt deren.

Nun könnt ihr euch sicher vorstellen, welche Konsequenzen es für einen einfachen Bürger hat, wenn mitten im Monat das einzige Konto weg bricht. Heute blicke ich auf einige Schulden zurück wegen Rechnungen, die ich damals nicht begleichen konnte, von den zahlreichen schlaflosen Nächten und Existenzängsten ganz zu schweigen. Von diesem Vorfall habe ich mich immer noch nicht erholt. Weder finanziell noch psychisch.
Die Bank wurde von mir schriftlich informiert, was sie angestellt haben, doch seit einer Anfang November erhaltenen schriftlichen Entschuldigung scheint die Bank keinen weiteren Handlungsbedarf zu sehen.

Jetzt will ich die Sache etwas beschleunigen und gegen die Bank klagen.

Was wäre da der richtige Ansatz?
Schadensersatz?
Wiedergutmachung?
Schmerzensgeld?
Grob fahrlässiges Verhalten?

Und an welche Instanz wendet man sich da?


Liebste Grüße und danke für Eure Antworten
Limone

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Schadensersatz?

Gegenfrage: Was ist denn an Schaden entstanden? Mahnungsgebühren, Rücklastschriftgebühren, was noch?
Ein Schadensersatz wäre grundsätzlich zu bejahen, da ja der Fehler bei der Bank liegt.

quote:
Wiedergutmachung?

In Höhe desjenigen Geldes, dass dir widerrechtlich abgezwackt wurde. Begründung wäre §675u. Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Aufträge. Allerdings nur, wenn die anderen dir das Geld noch nicht zurückgegeben haben. Doppelte Entschädigung ist nicht. Wie die Bank sich das Geld von den anderen zurückholt, ist nicht dein Problem.

quote:
Schmerzensgeld?

Theoretisch denkbar. Wenn es nicht gerade um Millionen geht und darum, dass du deswegen von heut auf morgen unter der Brücke schlafen muss, weil deine Existenz ausgelöscht wurde, lässt sich das normalerweisen nicht beziffern.
Da die Bank sowieso haftet, bestand die "seelische Grausamkeit" eher in völliger Unkenntnis deinerseits und dem Gedanken, dass das Geld für immer verloren wäre. Wärest du beispielsweise sofort zu einem Anwalt gegangen hätte der dir gesagt "Egal ob das ein Betrüger ist oder nicht, ich schreibe denen einen Brief und normalerweise hast du dein Konto und dein Geld innerhalb weniger Tage wieder."
Hier würde ich nicht drauf setzen.

quote:
Grob fahrlässiges Verhalten?

Das wäre ganz grundsätzlich zu bejahen. Mindestens eine ausreichende Unterschriftenprüfung hätte ergeben müssen, dass da was nicht stimmt. Das ist aber eher die Argumentationsgrundlage, um Schadensersatz und Wiedergutmachung zu erhalten.

P.S.: Hast du die Bank mal nachweisbar (Einschreiben u.ä.) aufgefordert, dir das Geld und den Schaden zu ersetzen? Wenn ja und wenn sie sich geweigert hat, würde ich direkt zu einem Anwalt gehen und ihn klagen lassen ohne weitere Vorwarnung. falls nicht, wäre das mal der erste Schritt auf dem Weg zur Klage. Ggf. kann man hier auch schon einen Anwalt für einen Mahnbrief einschalten, denn die Bank weiß eigentlich, dass sie Mist gebaut hat.

P.P.S.: Ich würde hier Beschwerde bei der BaFin einreichen mit der Vermutung, dass die gravierende Sicherheitsmängel haben und dass die ihre Geschäftsprozesse nicht im Griff haben. Eine Verwechslung muss wie gesagt spätestens bei Prüfung der Unterschrift mit der bei deinem Konto hinterlegten aufgefallen sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.638 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen