Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens?

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
massimassa
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens?

Hallo zusammen,

A und B nahmen Kredit zusammen auf (eine Summe über einen Vertrag mit zwei Unterschriften!).

A und B trennen sich. Sie waren nicht verheiratet.

Da die vereinbarte Ratenhöhe nicht einging, kündigt die Bank die Geschäftsbeziehung zu beiden bzgl. Kreditvertrag.

A vereinbart telefonisch weiterhin die Zahlung der hälftigen Raten, da mehr nicht drin ist!

Jetzt erhält A die Zahlungsvereinbarung von der Bank und diese kommt ihm komisch vor:

"... mit Ihrem Rückzahlungsvorschlag vom 08.04.2010 sind wir vorerst einverstanden.

Zudem bitten wir um Vorlage aktueller Einkommensnachweise.

Zahlungsvereinbarung

zwischen der

Bank - Gläugiber

und

A - Schuldner

1. Anerkannte Forderungen der Bank

Der Schuldner erkennt an, der Bank aus dem Darlehenskonto ... zum 13.04.2010 einen Gesamtbetrag i. H. v. ... € zzgl. Zinsen ab dem 14.04.2010 zu schulden.

2. Zahlung des Schuldners

Der Schuldner verpflichtet sich, beginnend ab 04/10 jeweils spätestens zum 30. des Monats den Betrag von mind. ... € an die Bank als regelmäßige Abschlagszahlung auf den in Ziffer 1. gen. Gesamtbetrag zzgl. Zinsen bis zu dessen endgültiger Tilgung zu zahlen. Jede Abschlagszahlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung der verbleibenden Gesamtforderung. Die Ratenhöhe wird im jährlichen Rhythmus neu verhandelt.

Für die Dauer der vereinbarten regelmäßigen Zahlungen wird die Bank gegen den Schuldner keine gerichtlichen bzw. vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen einleiten.

3. Kündigungsrecht der Bank

Leistet der Schuldner zwei aufeinanderfolgende Zahlungen gem. ZIffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann die Bank diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

4. Ergänzende Geltung von Vorschriften

Ergänzend gelten die AGB der Bank.

5. Verjährung

Der Schuldern verzichtet auf die Einrede der Verjährung der Forderungen der Bank bis zum 31.12.2010."

Hierzu hat A folgende Fragen bzw. Anmerkungen:

1.) Was bedeutet denn "vorerst einverstanden"?
2.) Darf die Bank von A aktuelle Einkommensnachweise verlangen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, worauf kann sich A berufen?
3.) Wo bleibt in dieser Zahlungsvereinbarung B? D. h., warum wird B nicht irgendwie miteinbezogen? Die in Ziffer 1. genannte Gesamtsumme ist die komplette Restsumme, die noch offen ist und A und B zusammen schulden! Aber in dieser Zahlungsvereinbarung ist dann A der alleinige Schuldner!?
4.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreibt, bedeutet das, dass B fein raus ist?
5.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreiben sollte, wie lange hat er ein Widerrufsrecht?
6.) Im Telefonat zwischen A und der Abteilung bzgl. Kreditabwicklung von der Bank war die Rede von 110 € und nicht von "vorerst" und "mind." A möchte dies natürlich ändern (lassen)!
7.) Auch von einer jährlichen Neuverhandlung der Ratenhöhe war keine Rede in dem Telefonat.
8.) Hat die Bank wirklich fristloses Kündigungsrecht wie unter Ziffer 3. beschrieben?
9.) Wenn A jetzt die vereinbarte Rate bezahlt, ist das eine Zustimmung von A zu dieser Zahlungsvereinbarung?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

MM

PS:
http://www.123recht.net/Hilfe!-Bank-kündigt-Geschäftsverbindung!-Restkredi-__f222530.html
http://www.123recht.net/Wie-kommt-Bank-ans-Geld-eines-AlG-II-Empfängers-__f222773.html
http://www.123recht.net/Privatinsolvenz!-Ja-oder-nein-__f222770.html

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Immer die selbe Geschichte in neuen Fragen.

Der KRedit ist bereits gekündigt und kann nun in Gehalt, Vermögen oder Sachwerten gepfändet werden. Dabei kann sich die Bank aussuchen ob A oder B oder beide herangezogen werden. Zahlt A mehr als B muss sich A an B wenden, das geht die Bank nichts an. Ob die auch den anderen angehen müsstest du den mal fragen.

Bei dem Hintergrund kann die Bank jede Forderung stellen, die die wollen. Du muss ja nicht - dann gibts eben og. folgen.

Der einzige Punkt den die Bank brauch ist die Verjährungseinrede. Denn sonst würde das irgendwann mal verjähren. Alternativ besorgen die sich nen Vollstreckungsbescheid, der DICH Geld kostet und deine Schufa versauen wird.

Du müsstest jetzt genug Antworten haben.

Daher nochmal den Rat: Geh zu einem Schuldnerberater

Bitte die Bank um Aufschub, bis zur Beratung.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

zu 1) Endgültig ist sie erst einverstanden, wenn die Vereinbarung unterchrieben ist.

zu 2) das steht nirgendwo. Ohne Einkommensnachweise kommt die Vereinbarung nicht zu stande.

zu 3) B bleibt nirgendwo. Da beim Darlehen bereits gesetzlich eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, schuldet A auch ohne diese Vereinbarung die gesamte Restsumme.

zu 4) Nein. Die Bank entlässt B mit dieser Vereinbarung nicht aus dem Darlehensvertrag. Allerdings könnte gegenüber B Verjährung eintreten. Wenn A mehr als die Hälfte zahlt, dann muss er sich bezüglich der übersteigenden Summe an B wenden. Auch dabei sind Verjährugnsfristen zu beachten.

zu 5) A hat kein Widerrufsrecht bezüglich dieser Vereinbarung.

zu 6) In der Zahlungsvereinbarung steht doch nichts von "vorerst" oder. Und was das "mind." angeht würde die Bank bei einem Wunsch nach Streichung wohl davon ausgehen, dass Du nicht gewillt bist, die Vereinbarung einzuhalten.

zu 7) Welches Problem hast Du mit der jährlichen Verhandlung?

zu 8) Ja

zu 9) Wenn A eine Rate zahlt ohne die Zahlungsvereinbarung anerkennen zu wollen, dann sollte A dies der Bank ausdrücklich so mitteilen.

Da aus den anderen Fragen hervorgeht, dass B ALG II-Bezieher ist und wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden will, ist dort nichts zu holen. A wird also das Darlehen komplett alleine abzahlen müssen, es sei denn, er plant ebenfalls Privatinsolvenz anzumelden.

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