Zahlungsverzug Ferratum Xpresscredit

20. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go547096-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsverzug Ferratum Xpresscredit

Guten Abend, ich habe mir vor zwei Monaten 500€ per Xpress bei der Bank geliehen und sollte in zwei Raten jeweils 392€ zurückzahlen. Da mir dann mein Nebenjob durch die aktuelle Corona Situation wegbrach, habe ich für die erste Rate einen Zahlungsaufschub von einem Monat in Anspruch genommen und musste dafür 70€ zahlen. Nun ist in 4 Tagen die volle Summe in Höhe von 784€ fällig, die ich nicht zahlen kann. Auf meine grenzenlose Dummheit, sowas überhaupt abzuschließen, möchte ich hier lieber nicht weiter eingehen.

Welche Möglichkeiten habe ich nun, wenn ich den Weg über Mahnungen und Inkasso vermeiden möchte? Ich kann der Bank 150€ im Monat zurückzahlen und würde ihr das auch anbieten. Eine Meldung an die Schufa muss ich akzeptieren, mir ist jetzt erstmal wichtig, dass ich die Bank einigermaßen zufriedenstelle. Einen neuen Nebenjob fange ich hoffentlich nächsten Monat an. Muss die Bank sich auf so einen Vorschlag einlassen und was habe ich im schlechtesten Fall zu erwarten? Welche Rechte habe ich und vor allem welche Pflichten?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go547096-24):
Welche Möglichkeiten habe ich nun, wenn ich den Weg über Mahnungen und Inkasso vermeiden möchte?

Außer "alles zahlen" eigentlich keine, denn der Gläubiger entscheidet wie er weiter vorgeht.



Zitat (von go547096-24):
Ich kann der Bank 150€ im Monat zurückzahlen und würde ihr das auch anbieten.

Nicht nur anbieten, sondern einfach machen.



Zitat (von go547096-24):
Da mir dann mein Nebenjob durch die aktuelle Corona Situation wegbrach, habe ich für die erste Rate einen Zahlungsaufschub von einem Monat in Anspruch genommen und musste dafür 70€ zahlen

Hat man der Bank die Zahlungschwierigkeiten mitgeteilt und dargelegt?
Hat man sich auf das "Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" berufen um den Zahlungsaufschub zu erhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go547096-24):
Guten Abend, ich habe mir vor zwei Monaten 500€ per Xpress bei der Bank geliehen und sollte in zwei Raten jeweils 392€ zurückzahlen.
500 Euro Kredit => Rückzahlung 784 Euro? Selbst mit Gebühren für zwei Raten (die noch fragwürdig wären) und Zinsen komme ich maximal auf 610 Euro.

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