Zuviel Geldeingang auf dem P-KONTO im Oktober. Geld jetzt weg?

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nelli2113
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuviel Geldeingang auf dem P-KONTO im Oktober. Geld jetzt weg?

Hallo ihr lieben,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe gestern 29.10 mein erstes Ausbildungsgehalt auf mein P-Konto überwiesen bekommen. In diesem Monat Oktober habe ich aber auch ALG 2 bezogen, Wohngeld für meine Tochter und Unterhalt für meine Tochter. Da ich nicht wußte bzw mich nicht informiert habe, habe ich den Freibetrag nicht erhöhen lassen. Dies werde ich schleunigst nachholen. Ich habe jetzt Miete und Strom überwiesen und dann feststellen müssen, das ich kein Geld mehr zur Verfügung habe. Es wären eigentlich noch 300€ auf dem Konto wo ich nicht dran komme. Wird mir der Überschuss im nächsten Monat freigegeben? Ich weiß das auf dem Konto eine Pfändung liegt. Oder ist das Geld jetzt weg?

Ich danke für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich glaube wohl, dass es jetzt zu spät sein könnte. Jedoch sagten Sie, dass alle Eingänge im Oktober waren. Wenn dies so ist, so haben Sie die Möglichkeit, Betrage, welche über dem Pfandfreibetrag liegen, zu schützen, in dem Sie einmalig diesen Betrag erhöhen (§ 850k Abs. 4 ZPO ). Zuständig hierfür ist das AG, bzw das Finanzamt, welches den PfÜB, bzw. die Einziehungsverfügung erlassen hat. Sie müssen dazu den PfÜB, die Einziehungsverfügung des Finanzamtes und die vollständigen Unterlagen des Kontos mitbringen. Sie müssen genau erklären, um welche gutgeschriebenen Beträge es geht. Sie müssen auch die Nachweise erbringen, für alle im Haushalt lebende evtl. Unterhalt zu leisten. Der Antrag muss begründet werden. Der Gläubiger wird mit angehört. Des Weiteren sollten Sie bis zur Entscheidung über den Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.

-- Editiert von AR0710 am 30.10.2018 06:00

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Vorneweg mal: Das Geld ist nicht "weg", sondern es verringert gegebenenfalls die offenbar vorhandenen Schulden. Das ist doch erst mal gut.

Um den vorgeschlageben Weg zu gehen müsste man erst mal wissen, ob denn der Freibetrag überhaupt erhöht werden KANN.
Wäre denn bei einer rechtzeitigrn Erhöhung alles geschützt gewesen?
Vestand Anspruch auf das ALG für Oktober oder war wenigstens dem Amt nachweislich gemeldet, dass der Anspruch ab Oktober sinken würde?

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#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Vorneweg mal: Das Geld ist nicht "weg", sondern es verringert gegebenenfalls die offenbar vorhandenen Schulden. Das ist doch erst mal gut.


Schade, dass man das überhaupt erklären muss...

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