Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anteile als Treugeber an einem Fonds der DG Anlage.
Gemäß dem Gesellschaftervertrag können die Gesellschafter erstmals zum 31.12.2005 ihre Beteiligung mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.
Dies wollte ich im Dezember 2015 zum 31.12.2016 machen.
Nun teilte mir die Treuhänderin mit, dass zuerst der Treuhandvertrag gekündigt werden muss (je nach Gesellschaft mit einer Frist von 12 oder 24 Monaten) um Direktgesellschafter zu werden und kann erst dann von der seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dadurch werden nicht noch unnötige zusätzliche Kosten für Handelsregistereintragung,... fällig sondern die Wirksamkeit der Kündigung verschiebt sich dadurch auf mind. 31.12.2017 eher 31.12.2018 oder 31.12.2019.
Darf man als Treugeber Direktgesellschaftern so benachteiligt werden ? und überrascht mich, dass so eine Gestaltung überhaupt möglich ist.
Vielen Dank schon einmal
geschlossens Fonds als Treugeber kündigen
13. Januar 2016
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Frage vom 13. Januar 2016 | 17:26
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 14x hilfreich)
geschlossens Fonds als Treugeber kündigen
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#1
Antwort vom 13. Januar 2016 | 18:21
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Was steht denn hierzu genau in den Verträgen?
#2
Antwort vom 18. Januar 2016 | 13:39
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 14x hilfreich)
DIe Verträge sind, wenn man sie wörtwörtlich liest / nimmt korrekt
"Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter ....mit einer Frist von einem Jahr...gekündigt werden"
Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass man als Treugeber dem Gesellschaftern gleichgestellt ist und nicht derart benachteiligt wird, so dass man zuerst Kündigungsfrist des Treuhandvertrags abwarten muss, dann die EIntragung im Handelsregister erfolgen muss, eh man kündigen kann.
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