große Probleme bei Ratenzahlung Bank

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
große Probleme bei Ratenzahlung Bank

Hallo
ich hoffe es kann mir jemand helfen, denn ich bin wirklich sehr verzweifelt, tut mir leid dass es so lang ist.

Ich habe seit Oktober letzten Jahres bis zum 15 Juli diesen Jahres, eine monatliche Ratenzahlung von einem Betrag von 32€ bei einer großen Bank gehabt.
Diesen habe ich bis auf eine Ausnahme im Juni sehr fristgemäß bezahlt und mit diesem Monat auch komplett abgedeckt.

Nun zu dem Problem, im Juni konnte ich die Rate nicht begleichen, da ich da leider Probleme mit meiner Bank hatte und überwies 3 Tage zu spät die mir bekannte Summe.Selbstverständlich erhielt ich da eine Mahnung. Daraufhin setzte ich mich sofort mit der Bank in Verbindung.
Ein scheinbar sehr netter Mitarbeiter versicherte mir in einem längeren Gespräch, gott sei dank habe ich auch Zeugen, dass der Fall geklärt sei. Ich mich darum absolut nicht mehr kümmern muss! Ich keinerlei Zusatzkosten zu zahlen habe. Dies erbitte ich mir ebenfalls schriftlich.

Das Gespräch war dann gelaufen und ich beachtet den Vorfall dann nicht mehr, da es mir ja so gesagt wurde.
So nun kam aber trotz, dass ich mich sofort darum kümmerte eine 3 Mahnung. Da wurde eine unglaublich hohe Summe von 142€ verlangt, ansonsten gäbe es rechtliche Schritte. Ich habe mich dann sofort mehrfach bei dieser Bank gemeldet, bis ich heute endlich eine Verantwortliche am Telefon hatte.Zeugen für heute habe ich auch.

Ich schilderte ihr ausdrücklich den Fall, worauf die Dame sehr unverschämt wurde, aber bestätige dass es auch so im System erfasst ist, was der Mitarbeiter mir mitteilte.
Der Fall aber noch liefe und ich solange mit immer höheren Kosten zu rechnen habe, da sie einen Mahnstopp nicht einsehen würde.

Nun ist es doch aber so, dass das rechtens nicht in Ordnung sein kann, oder?
Mir wurde am Telefon ebenfalls angedroht, entweder ich zahle oder es werden 200€ nur Strafgebühr draus.

Kann mir jemand weiterhelfen ich bin wirklich verzweifelt


-- Editiert Hipsi am 23.07.2014 16:27

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Dritte Mahnung für eine um 3 Tage verspätete Zahlung?

1. Nicht mehr verzweifeln
2. nicht mehr mit der Bank telefonieren
3. ab sofort nur noch schriftlich mit der Bank kommunizieren
4. Schriftlich die Forderung vollumfänglich zurückweisen und die in ihrem System erfasste Regelung verweisen.
Dabei ruhig darauf hinweisen, dass wenn weiterhin auf der Forderung bestanden wird erst eine Beschwerde bei der BaFin erfolgt und nötigenfalls auch eine negative Feststellungsklage erhoben wird.
5. Reaktion der Bank abwarten.
6. Bei Bedarf wieder hier melden
7. NICHT MEHR MIT DER BANK TELEFONIEREN!


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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie genau sehen die Mahnungen aus. Kommen die von der Bank oder einem Inkassobüro? Steht da wirklich so etwas wie Strafgebühr oder Mahngebühr drauf?

Wurde der Kredit komplett gekündigt oder wirklich nur die eine Rate angemahnt?

Ich frage aus einem einfachen Grund: Wenn die eine "Strafgebühr" von 200€ angekündigt wird von der Bank, würde ich es zunächst aussitzen, dann mit diesem Brief, wo diese Strafgebühr drauf ist, zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. Das entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Ja, du warst in Verzug, ggf. musst du dann den eine Mahnbrief (maximal 2,50€) bezahlen. Das war es aber auch. Strafgebühren darf es nicht geben, weitere Mahnungen auch nicht und solch unverschämte Höhen bei Mahngebühren und Strafgebühren verdienen eine Strafanzeige...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 24.07.2014 08:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo mepeisen
erstmal danke für die antwort

es steht drauf 2 Mahnung und die kommen von der S... Bank selbst

im Textverlauf steht dann dies ist ihre letzte Mahnung, bevor es rechtliche Schritte gibt

im darauf aufgelisteten Betrag ist dann nur die Mahngebühr von 140€ angegeben ohne die Rate, denn diese hab ich ja lange bezahlt.

ich habe ja bisher nur die normale Rate beglichen und gar keine Mahngebühren, da der Herr ja zu mir sagte, dass sich das erledigt hat

Ach im übrigen ist dies auch der Bank voll bekannt,dass der Mitarbeiter dies sagte, wurde mir am Telefon bestätigt "aber das dauerte mit der Bearbeitung Monate und in der Zeit habe ich mit Mahnungen etc dafür extra aufzukommen und höhere Mahnungen zu entrichten"

Das kann doch aber erst recht nicht angehen, dass ich während die das bearbeiten nochmal mehr zahlen soll oder?


-- Editiert Hipsi am 24.07.2014 08:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie gesagt. So es sich wirklich nur um eine Mahngebühr handelt, sind 140€ jenseits von gut und böse.

Ich würde hier weiterhin stur die Raten begleichen. Also keinen Anlass für die Bank geben, dort den Kredit zu kündigen.

Die Mahngebühr verweigern. Ggf. an die Bank schicken, dass man sich nicht veralbern lässt. Ich würde da in etwa so formulieren: "Werte Bank. Ich weise Mahngebühren von 140€ ausdrücklich zurück. Sollten Sie weiterhin auf diese Mahngebühren bestellen, stelle ich Beschwerde bei der BaFin in Aussicht und lasse ggf. von einem Anwalt weitere Schritte prüfen (Feststellungsklage oder Strafanzeige wegen Nötigung/Wucher)". Sorry, aber eine Bank, die derart dreist ist, 140€ Mahngebühren zu fordern, mit der würde ich kein vernünftiges Wort mehr wechseln.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Das kann doch aber erst recht nicht angehen, dass ich während die das bearbeiten nochmal mehr zahlen soll oder?


Nein kann es nicht.
Eventuell reicht auch ein dezenter Hinweis an den Sachbearbeiter, dass er dies alles schriftlich schicken soll.
Dafür dürfte sich sowohl die Rechtsabteilung der Bak als auch jedes Gericht interessieren.

Wichtig ist eben, dass das telefonieren aufhört, denn im Falle eines Falles ist das alles nichts wert.

-- Editiert spatenklopper am 24.07.2014 14:25

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

soeben lag im Briefkasten die 3 und letzte Mahnung
Es steht drin, dass ich mit 2 Raten im Rückstand bin (was nicht richtig ist, die haben alle Raten), ich mich nicht mit dennen trotz Aufforderung nicht in Verbindung gesetzt habe (ebenfalls falsch wie 3 Telefonate, 2 Briefe sowie 2 E-Mails beweisen)
und es ein rechtliches Mahnverfahren geben wird, wenn ich weiterhin nicht bereit bin diese Strafgebühr zu bezahlen

Wie soll ich mich verhalten? Diesen Brief schreiben mit der Drohung oder sofort zum Anwalt gehen?

-- Editiert Hipsi am 24.07.2014 14:52

-- Editiert Hipsi am 24.07.2014 14:53

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wer etwas fordert sollte das schon begründen können. Schriftlich von der Bank einen aktuellen Kontoauszug fordern, aus der angebliche Rückstand von 2 Raten hervorgeht. Frist dafür 14 Tage.

Kommt der Zettel, der Bank Kopien deiner Kontoauszüge zusenden, aus denen die Zahlungen hervorgehen.

Besteht die Bank danach immer noch auf Ihrer Forderung, die BaFin informieren oder zum Anwalt.

(p.s. Den Anwalt musst du erst mal selbst bezahlen!)


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich lieber einmal zum Anwalt gehen. Die Bank hat den Schuss nicht gehört.

Noch einmal komplett prüfen: Hat man immer überwiesen, kam nie etwas zurück, hat man sich nie bei Kontonummer o.ä. vertan? Die Juli-Rate wurde auch überwiesen?

Tja, ansonsten würde ich einen Anwalt ankündigen. In etwa folgendes per Einschreiben: "Es steht Ihnen frei, mir mittels Kontoauszug darzulegen, dass ich mit zwei Raten in Rückstand bin. Nach meinen Unterlagen gibt es keinen Rückstand. Ihre Forderung nach einer Mahngebühr oder Strafgebühr von 140€ weise ich als wucherisch und sittenwidrig zurück. Sollten sie mir hier weiterhin derart drohen, werde ich auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Darüber hinaus behalte ich mir vor, die BaFin zu informieren und ggf. bei weiteren Drohungen Strafanzeige zu erstatten."

Also so würde ich es schreiben: Überdeutlich, bestimmt und nach dem Motto "Legt euch nicht mit mir an."


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch sehr für die Hilfe

habe jetzt alles nochmal genau überprüft, ich habe keinerlei offene Raten- außer dieser Strafgebühr...

Habe jetzt jeden Kontoauszug nochmal angefordert der mir fehlt, werde diesen der Bank auch dann zuschicken.

Ich dachte am Anfang noch, na vielleicht habe ich ja doch was falsch gemacht.... aber habe ich eindeutig nicht, außer dass ich nachweißlich ein paar wenige tage im Rückstand war


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