merkwuerdige Netbank P-Konto-Nutzungsmoeglichkeit

20. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)
merkwuerdige Netbank P-Konto-Nutzungsmoeglichkeit

Hallo zusammen,

endlich hat mir die Netbank, die sich nach eigenem Bekunden als Onlinebank bezeichnet, nach nunmehr 6 Wochen hin und her ein P-Konto eingerichtet und mit die per Brief mit vieltägiger Laufzeit (fast eine Woche Postweg?) mitgeteilt.

Die Probleme mit der Netbank sind damit aber nicht kleiner geworden!

Das Dolle daran ist aber die Nutzungsmöglichkeit des P-Kontos,
ich zitiere aus dem Schreiben:

"Aufgrund der Umstellung ist der Zahlungsverkehr auf folgende Geschäftsvorgänge beschränkt:
Gutschriften und Lastschriften aus bargeldlosen Zahlungen
Beleghafte Überweisungen
Daueraufträge
Des Weiteren ist die Nutzung des Online/Telefon-Banking auf Umsatzabfrage und Auszugserstellung beschränkt."


wie soll man ein solches Online-Konto denn dann nutzen?


Möglicherweise ist das eine beabsichtigte Schikane der Netbank um P-Konto-Kunden loszuwerden?

eine solch dilletantische Regelung macht praktisch die Nutzung eines Online-P-Konto unmöglich!

Ich hätte erwartet, dass sich die Online-Überweisungen auf die Höhe es (sich ansammelnden) unpfändbaren Guthabens beschränken,
aber sonst keine Änderung und Einschränkungen des gewohnten Zahlungsverkehrs erforderlich ist.

Wie machen denn dies andere Banken?

Gruß

Jürgen




-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 12:25

-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 12:26

-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 12:56

-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 12:55

-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 12:56

-- Editiert netbank-opfer am 20.10.2011 14:54

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59 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenden Sie sich an den Ombudsmann und beschweren Sie sich dort. Das kann helfen!
Wie und was zu tun ist:

http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Warum soll er sich den da beschweren?

Vielleicht sollte er sich mal Fragen, von was die Bank die Gehälter bezahlt?

Ein P-Kunde ist nunmal ein Kunde der mehr Kosten verursacht.
Was würden Sie ihrem Arbeitgeber erzählen, wenn der auf einmal sagt, "tut mir leid, statt in Berlin arbeiten sie ab morgen in Düsseldorf, weiterhin bekommen Sie aber nur 1200€"

So wie Sie klingen, ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, daß sie sich noch eine Wohnung in Düsseldorf nehmen und alle fahrten dorthin aus eigener Tasche bezahlen. Denn dafür, daß ihr arbeitgeber sie nun auf einmal ganz woanders einsetzen muss, kann der doch sicherlich nichts dafür, und sie haben absolutes Verständnis.

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#3
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Lifeguard,

Sie haben schon ein sehr merkwürdiges Weltbild.

Das der Kunde alle durch ihn direkt verursachten Kosten bezahlen müsste ist nonsens-multiplex.

Wofür der Kunde wieviel bezahlen muss ist von der Netbank durch ihre Preisliste Vertragsgrundlage,

Die o.g. Kosten der Netbank entstehen ihr aufgrund gesetzlicher Auflagen und sind deshalb von ihr zu tragen, wie das ganz allgemein bei allen Firmen pblich ist und muss aus dem Ertrag der Bank aus ihrem Geschäftsbetrieb bezahlt werden,
so ist nun mal die allgemein verbindliche Rechtslage.

In solchen Fällen einfach nichts zu tun weil die Kosten dafür von der Bank selbst zu tragen sind

zeigt ein schon sehr bedenkliches Geschäftsgebahren einer Bank,
mit einer Geisteshaltung die eigentlich primär nur von dummen, trotzigen kleinen Kindern bekannt ist.



Was jetzt die offenbar geplante manuelle Bearbeitung jedes einzelnen Überweisungsauftrages betrifft so sind diese nach der Preisliste der Netbank kostenlos

was ja auch durch die Werbung der Bank mit kostenloser Kontoführung als Vertragsgrundlage anzusehen ist,
dürfte der Bank aber gegenüber dem Onlinebanking exorbitant erheblich höhere Kosten bescheren;
irgendwie verstehe ich diese Vorgehensweise aus dem Grundzusammenhang nicht wirklich.

Ich kann mir nur vorstellen das sie sich bis jetzt das Geld gespart haben,
die sowieso notwendige Erweiterung ihrer Onlinebankingsoftware für die P-Kontenführung zu erweitern.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
wie soll man ein solches Online-Konto denn dann nutzen?
Wer sagt denn - oder in welchem Gesetz steht denn -, dass überhaupt ein Online -P-Konto angeboten werden muss?

quote:
Das Dolle daran ist aber die Nutzungsmöglichkeit des P-Kontos
Na und, da ist doch alles Wichtige dabei. Mit bestimmten Einschränkungen muss ein P-Konto-Besitzer nun mal leben.
Ich würde beispielsweise auch Lastschriften nicht erlauben (keine Ahnung, ob das jetzt rechtens wäre, ich bin kein Fachanwalt im Bankrecht). Denn die Lastschriften sind ja gerade eines der großen Probleme der überschuldeten Personen (Stichwörter: EC-Karte, Versandhandel und folglich oft Eingehungsbetrug). Jede Lastschrift, die dann zurück geht, verursacht wieder Kosten, die bekannter Weise auch nicht dem Kontoinhaber belastet werden dürfen.

quote:
Wie machen denn dies andere Banken?
Das ist doch völlig unerheblich, die Konkurrenz ist sicher nicht der Maßstab.
Und du kannst ja zu einer anderen - besseren - Bank wechseln, wo ist das Problem?

quote:
dürfte der Bank aber gegenüber dem Onlinebanking exorbitant erheblich höhere Kosten bescheren;
irgendwie verstehe ich diese Vorgehensweise aus dem Grundzusammenhang nicht wirklich.
In diesem Punkt stimme ich dir voll zu, das verstehe ich auch nicht. Aber es bleibt der Bank unbenommen, absichtlich Verluste zu produzieren, das ist nicht deine Sache.

quote:
Ich kann mir nur vorstellen das sie sich bis jetzt das Geld gespart haben, die sowieso notwendige Erweiterung ihrer Onlinebankingsoftware für die P-Kontenführung zu erweitern.
Was muss denn da groß geändert werden? Einfach den Dispo/Überziehungsrahmen auf Null setzen, fertig ist das P-Konto. Erst wenn es wirklich zu Kontopfändungen kommt, gibt es Unterschiede. Das wird dann aber eh' manuell bearbeitet.

quote:
mit einer Geisteshaltung die eigentlich primär nur von dummen, trotzigen kleinen Kindern bekannt ist.
Das sagt ja der richtige (ich beziehe mich hier besonders auf das Wort "trotzig"). :grins:

MfG Stefan

PS: Bereits im Nachbarthread wurdest du doch ausdrücklich ermahnt: Verzichten Sie auf konkretisierende Details!
Ein entsprechendes Verlangen de(ine)r Bank und der Thread und auch dein Account werden sicher gelöscht.

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#5
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo reckoner,

dein Beitrag glänzt durch völlige Unkenntnis.

Das P-Konto muss die Bank laut ZPO anbieten und führen und darf auch nicht kündigen sonst wäre die rechtliche Verpflichtung für die Katz!

Von Einschränkungen steht aber weder was im Gesetz noch in den AGBs der Netbank die schliesslich Vertragsgrundlage sind.

Wie das die anderen Banken machen ist ja gerade die Grundfrage dieses Postings !!!

Bankwechsel geht praktisch nach einer Pfändung nicht mehr!!!

Das P-Konto ist als sowieso nur interessant wenn es auch als solches genutzt werden kann oder muss!

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo florian3011,

dein grundsätzlicher Denkfehler resultiert wohl aus der fälschlichen Annahme, wer das Konto gepfändet bekommt sei grundsätzlich auch Pleite,
dem ist aber nicht so.

Das die Bank automatisch sämtliche EC- und Kreditkarten sperrt und auch keinen Dispo mehr gibt habe ich als bekannt vorausgesetzt,
genauso wie die Tatsache, das die Bank die Kontopfändung an die Schufa meldet und man dadurch bei anderen Banken kein neues Giro-Konto bekommt!

Was hast du denn wo genau recherchiert und herausgefunden, du redest diesbezüglich in Rätseln?

Wofür man ein Giro- und P-Konto braucht sollte auch jedem rational denkenden Menschen klar sein:

damit man wie zuvor Geld für seine bestehenden Verpflichtungen bezahlen kann wie jeder andere Girokontobesitzer auch!

Gruß

Jürgen



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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn eine Kontopfändung kommt, ist das immer super ärgerlich. Vor allem, weil meist das gesammte Guthaben eingefroren wird. Auch wenn die Pfändung eigentlich gedeckt ist.

Wenn Sie die ZPO jedoch so gut kennen, sollte Ihnen bekannt sein, daß der Pfändungsschutz nur für bestimmte Einnahmen gilt. Bekommen Sie von einem Freund Geld auf Ihr Konto transferiert, oder schichten sie selber um, genießen sie hierrauf nämlich keinen Pfändungschutz.
Leider haftet jedoch die Bank gegenüber dem Gläubiger.

Kein Programmierer wird einer Bank garantieren, einen Automaten zu schreiben, der das kann. Somit ist es ein Rechenexempel. Manuell mit den höheren kosten, oder automatisch, mit dem Risiko, dann für eine unerlaubte Auszahlung an den Schuldner ohne befriedigung der Gläubiger haften zu müssen.

Klar ist der Bank die Übernahme der Kosten ein Dorn im Auge, und man wird alles tun, sie los zu werden. Sie haben Recht, das P-Konto hat es der Bank erschwert, ihnen Fristlos zu kündigen. Dann kommt halt eine ordentliche Kündigung. Der Sie natürlich wiedersprechen können.
Gleichzeitig kündigt man ihnen das Dispo. Da Sie nun einen schön kleinen Spielraum haben in dem sich das Konto bewegen darf, ist es nur eine Frage der zeit, das das Saldo eines tages kleiner 0 ist. Und glauben Sie mir, daß ist dann der Zeitpunkt, an dem die Kündigung rausgeht. Und zwar eine Fristlose.

Was mein komisches Weltbild angeht. Nun ja, ich Glaube nicht an das unendlich große Portmonai der Unternehmen (zu denen auch die Banken gehören). Wie sie selber sagen, die zusatzkosten müßen aus den Erträgen erwirtschaftet werden.
Da die Bank jedoch selbst kein Geld drucken kann, muss sie dieses Geld irgendeiner Ausgabe wegnehmen, oder mehr Erträge erwirtschaften.
Es soll Eigentümer, bzw Eigentümergemeinschaften geben, die halten nicht viel von neuen Ausgaben, bzw vermeidbaren Ausgaben. Fragen Sie sich doch mal selbst. Sie investieren Geld irgendwo. Und am Ende vom Jahr fragen sie denjenigen, der das ganze Verwaltet, "wo bleibt meine Rendite".
Was würden Sie sagen, wenn dann als Antwort käme, "tut mir leid, es hat da ein Gesetz gegeben, das dafür sorgt, daß Privatkunden teurer geworden sind, und weniger Rendite abwerfen". Die erste Frage wäre doch, "kann man sich von den Privatkunden trennen, die für die kosten verantwortlich sind". Ihnen käme bestimmt noch in den Sinn, "kann man eventuell von den anderen Kunden mehr nehmen, um das auszugleichen". Klar kann man, dann riskiert man jedoch, daß diese abwandern.
Ergo bleibt nur, sich von denen zu trennen, die man nicht sauber online abwickeln kann.

Ich kenne nur einen Grund, warum man von einer Pfändung überrascht wird, und man nicht genug Geld auf dem Konto hat.
Irgendein Amt hat sich verrechnet, man wohnt in einem Haus mit 2 identischen Nachnamen, und sie erreicht Ihre Post nicht unbedingt zuverläßig. In dem Fall läßt allerdings auch die Bank mit sich reden. Und wenn es sich häuft, bezahlen Sie der Bank ihren Schaden, und holen ihn sich bei der Post wieder, solange bis die lernen, daß gelbe Umschläge in den richtigen Briefkasten gehören.


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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Lifequard:

quote:
Wenn Sie die ZPO jedoch so gut kennen, sollte Ihnen bekannt sein, daß der Pfändungsschutz nur für bestimmte Einnahmen gilt. Bekommen Sie von einem Freund Geld auf Ihr Konto transferiert, oder schichten sie selber um, genießen sie hierrauf nämlich keinen Pfändungschutz.


Die Aussage ist definitiv falsch. Auf einem P-Konto ist der Sockelfreibetrag, ggf. zzgl. weiterer Freibeträge für nachgewiesene Unterhaltspflichten, geschützt. Woher das Geld auf dem Konto stammt und aus welchem Rechtsgrund dieses gezahlt wird, spielt keine Rolle.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#10
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo AxelK,

woher hast du die Information, nur der Sockelfreibetrag, ggf. zzgl. weiterer Freibeträge für nachgewiesene Unterhaltspflichten seien durch das P-Konto geschützt?

Wie soll denn dann anders der komplette persönliche Pfändungsfreibetrag, der deutlich mehr umfasst das die von dir genannten Freibeträge, vor der Pfändung geschützt werden?

Schau dir mal die

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung
(Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011) vom 9. Mai 2011 an die im Internet zu finden ist.

An der Tabelle kannst du erkennen das nicht nur die von dir benannten Beträge pfändungsfrei sind.

Ausserdem solltest du dir mal ZPO § 850i anschauen der Selbstständigen einen Pfändungsschutz wie einem Gehaltsempfänger zuspricht.

Dabei solltest du bedenken das ein Selbstständiger alle Ausgaben die einem Angestellten bereits über die Gehaltsabrechnung pfändungsfrei abgezogen wurden (Sozialabgaben, Steuer) und das der Arbeitgeber nochmals bei den Sozialabgaben den gleichen Betrag "unsichtbar auf der Gehaltsabrechnung" und damit unpfändbar drauf gelegt hat, das er auch die Prämie der ges. Unfallversicherung zahlt und dem Angestellten noch unzählige Zulagen und Annehmlichkeiten bezahlt
die ein Selbstständiger aus seinem vergleichbaren, nach 850i unpfändbaren Einkommen bezahlen muss.

Dazu kommt auch noch die Prämie für eine private Krankenversicherung.

Du wirst sehr schnell zu der Erkenntnis kommen
das auch das Doppelte des Mindest-Pfändungsfreibetrages eines Angestellten
nicht ausreicht, um hinterher genausoviel für die persönliche Lebensführung zur Verfügung zu haben
wie der Angestellte mit dem Mindest-Pfändungsfreibetrag zur Verfügung stehen;

nur darum geht es bei dem Pfändungsfreibetrag:

das der Gepfändete damit seinen normalen Lebensunterhalt auf dem Niveau eines an der Armutsgrenze lebenden Angestellten oder Sozialleistungsempfängers (das entspricht den ca. 1030.- Euro) aus eigenem Verdienst bestreiten kann.


Gruß

Jürgen




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#11
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)


Hallo zusammen,

ich habe gerade festgestellt, das der Titel meines Threads eigentlich irreführend ist,

da ich bis heute mein P-Konto bei der Netbank immer noch nicht nutzen kann.

Mittlerweile habe ich das schikanöse und hinterforzige Geschäftsgebahren der Netbank genauer kennen gelernt:

schon relativ früh, nämlich vor dem 19.10. hatte die Netbank meinen Thread bei 123recht.net entdeckt, denn das hat sie mir am 19.10. per email mitgeteilt.:

"Ihre Veröffentlichungen auf diversen Webseiten haben wir gesehen.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem eigenen Schutz aufgrund der langen Abrufbarkeit von Internetinformationen mit persönlichen Angaben sehr vorsichtig umzugehen.
Wie behalten uns vor, Ihre Beiträge entsprechend zu kommentieren. "

die Netbank schätzt also die Wirkung der Threads offenbar durchaus realistisch ein,
verhält sich aber eher Problemverschärfend statt Gesetzeskonform,

mal sehen was die Hamburger Staatsanwaltschaft dazu sagt!

auf die angekündigte Kommentierung warte ich bis heute allerdings vergebens,
nur eine nichtssagende Antwort der Pressestelle der Netbank,
das wird damit aber nicht gemeint gewesen sein!

offenbar nützt bei der Netbank auch die Veröffentlichung ihrer Machenschaften im Internet nichts, da sind vielleicht weitreichendere Bemühungen meinerseits erforderlich;

ich werde demnächst mal versuchen,
ob nicht eine der zahlreichen Verbraucher-Sendungen im Fernsehen Interesse an dieser Angelegenheit hat.


da sich mittlerweile auch die Presse-Stelle der Netbank hier geäussert hat gehe ich davon aus, das mittlerweile auch der Vorstand der Netbank von der Sache weiss und alles danach wohl mit Kenntnis und mit der Absegnung des Vorstandes geschieht.

Man kann in diesem Fall also annehmen, das bei der Netbank
"der Fisch vom Kopf her stinkt"
wie der Volksmund in solchen Fällen zu sagen pflegt.

Zitat aus dieser Email:

"Sollten Sie weiterhin nicht mit unseren Leistungen zufrieden sein,
möchten wir Sie bitten, sich um eine neue Bankverbindung zu bemühen."

Offenbar hat die Netbank völlig weltfremde Vorstellungen davon wo man beim Vorliegen einer Kontopfändung noch ein neues Giro-Konto bekommen kann denn bisher habe ich nur Absagen bekommen, denn keine Bank will freiwillig die damit verbundenen Risiken tragen.

Damit dürfte aber auch klar sein, das die Netbank ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen will.

Seit dem 19.10. habe ich auch keinerlei Antworten der Netbank mehr auf meine emails bekommen,

das unmissverständlich gesetzlich zugesicherte P-Konto ist bis heute für mich bei der Netbank nicht nutzbar !!!

warum sich die Netbank das alles antut ist mir mittlerweile völlig schleierhaft,
denn mittlerweile schädigt sie sich mit dieser Angelegenheit selbst mehr als mich,
denn ich weiss mich durchaus zu wehren!

Gruß

Jürgen


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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Mir kommt wie öfter in solchen Fällen der Gedanke, ob die Situation der Pfändung nicht vermeidbar gewesen wäre, wenn der Gepfändete ähnlich viel Zeit und Mühe dafür verwendet hätte wie für den Kreuzzug gegen die Bank.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo von bear,

solche Gedanken solltest du besser für dich behalten,
da ich sie als abwegig und überhaupt nicht informativ oder anderweitig nützlich ansehe
und nur mobbendes, unhaltbares Genörgel darstellen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Herr von netbank-opfer,

dies hier ist ein Meinungsforum, in dem es keine Rolle spielt, was irgendwelche Querulanten für informativ und nützlich ansehen.

-----------------
"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Herr von mobber,

was ist denn genau an meinen Beiträgen querulativ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
mal sehen was die Hamburger Staatsanwaltschaft dazu sagt!
Zu was? Dem Geschäftsgebahren der Bank oder der Rufschädigung selbiger in einem Internetforum eines angesehenen Rechtsportals durch einen Kunden?
Imho ist der Thread hier die schlimmere Sache. Leider weiß die Bank - und wir alle - aber, dass von dem TE nichts zu holen ist, daher wird er wohl nicht mit einer Schadenersatzklage rechnen müssen (vielleicht aber mit einer einstweiligen Verfügung - im Extremfall mit Ordnungshaft als Folge).

quote:
und nur mobbendes, unhaltbares Genörgel darstellen.
Ich hatte es in meinem ersten Beitrag ja schon einmal angemerkt: Das sagt ja der richtige.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Stefan,

derartige Anzeigen gehören nun mal in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Staatanwaltschaft,

was ist daran querulativ?

wer wäre denn deiner Meinung nach für derartig willkürliche Gesetztesverstöße zuständig?

schließlich hat der Gesetzgeber den Bank-Kunden entsprechende Rechte gegeben und ist ist die Aufgabe der Netbank diese gesetzeskonform umzusetzen!

Gruß

Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
derartige Anzeigen gehören nun mal in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Staatanwaltschaft,

Welche strafrechtlich relevanten Punkte wären denn erfüllt?

Deine zivilrechtlichen Probleme mit der Bank wird der Staatanwalt nicht verfolgen, das wirst du selbst machen müssen.



quote:
woher hast du die Information, nur der Sockelfreibetrag, ggf. zzgl. weiterer Freibeträge für nachgewiesene Unterhaltspflichten seien durch das P-Konto geschützt?

Aus dem Gesetz?
Wer ein P-Konto einrichten lässt, kann über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen.



quote:
Wie soll denn dann anders der komplette persönliche Pfändungsfreibetrag, der deutlich mehr umfasst das die von dir genannten Freibeträge, vor der Pfändung geschützt werden?

Das Vollstreckungsgericht als neutrale Instanz kann auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Nicht jedoch der Schuldner nach eigenem Gusto.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Harry van Sell

Staatsanwalt:

was der Staatsanwalt tun könnte will ich ja gerade mit diesem abklären.


Pfändungsschutz nach ZPO § 850 :

dein grundsätzlicher Verständnisfehler:

der Paragraf gilt seiner unmissverständlichen Überschrift nach für "Arbeitseinkommen".

und nicht für Einnahmen/Einkommen Selbstständiger nach ZPO § 850i .

Das muss erst in ein vergleichbares "Arbeitseinkommen" umgerechnet werden.


Vollstreckungsgericht:

bei der Pfändung einer Behörde wird kein Vollstreckungsgericht vorab als Prüfinstanz vorgeschaltet;
das örtliche Vollstreckungsgericht erklärt sich in diesem Fall für nicht zuständig!

Gruß

Jürgen






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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
was der Staatsanwalt tun könnte will ich ja gerade mit diesem abklären.

Berichte mal weiter, denn mich würde sehr interessieren wo er Ansatzpunkte sieht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
: Das Vollstreckungsgericht als neutrale Instanz kann auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen.

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Aber doch nur bei begründetem Antrag (mit Nachweisen) auf Erhöhung vom Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt ist ja gesetzlich geregelt, und normalerweise wäre doch davon auszugehen, dass der eines Selbständigen genauso hoch ist wie der eines Arbeitnehmers.

Klar ist es besser, Kontopfändungen vorab präventiv zu verhindern. Das zu konstatieren, hat im übrigen nichts mit Mobbing zu tun, sondern ist eine legitime Aussage. Aber jetzt an der Stelle geht es ja darum, was du jetzt noch machen kannst, um deine Probleme zu lösen, wobei Beratungsreistenz nicht wirklich weiterhelfen wird.

Ich glaube auch, dass Dir ein Anwalt oder Steuerberater oder jemand von der Schuldnerberatung da in der Sache wahrscheinlich mehr weiterhelfen kann als der Staatsanwalt.

Wenn der Staatsanwalt mir hierbei zustimmt, kann er dich ja entsprechend weiterverweisen -) Sollte er aber was dazu sagen können, was dich eher erbaut, interessiert es mich auch -)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Morgause,

ich habe nicht behauptet der Staatsanwalt könnte da weiterhelfen,

sondern nur, dass das ein (strafrechtlicher) Fall für den Staatsanwalt ist.

Verhindern kann man grundsätzlich praktisch eine (Konto-) Pfändung nicht, das hatte ich ja im Vorfeld versucht,

Vollstreckungsstellen von Behörden lassen sich nicht auf Verhandlungen ein!

Mit "Selbstbehalt" meine ich den von meiner privaten Krankenversicherung.
Der ist nicht gesetzlich geregelt sondern den kann man sich frei aussuchen.

Ich bin bereits seit Wochen auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt und habe schon 2 auf Vollstreckungsabwehr spezialisierte Anwälte beauftragen wollen.

Es hat sich jedoch dabei herausgestellt, das beide Anwälte von der neuen Kontopfändungsrechtslage noch keine Detailkenntnisse hatten,

sodas ich weiter nach einem geeigneten Anwalt suche.

Gruß

Jürgen



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-- Editiert netbank-opfer am 06.11.2011 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Dann frohes suchen.

Ein spezialist wird wohl wissen, das es wohl etwas schwerer werden wird, seine Eigenen Forderungen beizutreiben. Und umsonst arbeiten wird wohl keiner.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mei, es gibt meines Wissens auch Leute, die mit Vollstreckungsstellen vom Finanzamt und vom Zoll (Krankenkasse) bessere Erfahrungen gemacht haben als du und die Kontopfändungen schon erfolgreich verhindert haben. Gegen Vollstreckungsankündigungen vom Finanzamt könnte man sich erforderlichenfalls bestimmt auch per Eilantrag mit Anwalt auch ans Finanzgericht wenden. Vielleicht weiß auch jemand von den anderen Usern, welches Gericht für Zoff mit der Vollstreckungsstelle vom Zoll wegen Krankenkassenbeiträgen zuständig ist???

Ich weiß ja nicht, was bei euch im Vorfeld gelaufen ist, wie ihr euch genau verzofft habt und so, welche Fehler vorgekommen sind, also dazu kann ich nicht viel sagen. Dass es bei dir schlecht gelaufen ist, muss ja nicht allgemein und grundsätzlich was mit der Rechtslage zu tun haben. Daher brauchst du hier nicht zu erzählen, dass man grundsätzlich und auch im Vorfeld nichts machen könnte. Kann ja alles vorkommen, dass Leute Fehler machen und dies und das verpeilt haben und Sachen schief laufen, aber deswegen zu behaupten, dass es keine Möglichkeiten geben würde, dagegen präventiv was zu machen, ist ein Schuss in den Ofen.

Vielleicht hättest du vorab schon einen der beiden "spezialisierten" Anwälte konsultieren können. Wie es zu deinem Riesenzoff mit der Krankenkasse gekommen ist, weiß ich ja auch nicht. Dazu kann ich folglich auch nichts sagen.

Bei spezifischen Fragen zum P-Konto kann Dir wahrscheinlich auch eine Schuldnerberatungsstelle (z.B. von der Caritas oder Diakonie, wo es kostenlos ist) weiterhelfen. Vielleicht wissen die auch, wen Du wegen Deinem privaten Krankenkassenbeitrag fragen könntest. Was haben denn die beiden "spezialisierten" Anwälte wegen der Krankenkasengeschichte und eventuellen gerichtlichen Zuständigkeiten gesagt? Wie ist denn das genau im Einzelnen gelaufen?







-- Editiert Morgause am 06.11.2011 19:28

-- Editiert Morgause am 06.11.2011 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Was haben denn die beiden "spezialisierten" Anwälte wegen der Krankenkasengeschichte und eventuellen gerichtlichen Zuständigkeiten gesagt? Wie ist denn das genau im Einzelnen gelaufen?

Ich könnte mir vorstellen so:
Sehr geehter Herr netbank-opfer, gerne werden wir für die tätig sobald der Vorschuss von ... auf unser Konto eingegangen ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Und PKH für gerichtliche Hilfe ist ja nicht nur einkommensabhängig (egal, ob selbständig oder angestellt), sondern eben auch von der Erfolgsaussicht der Klage abhängig, und auch eine Rechtsschutzversicherung kann vorab die Erfolgsaussicht prüfen -)

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""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Lifeguard,

quote:
Und umsonst arbeiten wird wohl keiner.



wie kommst denn auf so was?

kann es sein das du von üblen Vorurteilen geqüält bist?

Gruß

Jürgen





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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Morgause,

von Problemen mit einer Krankenkasse war zumindest von mir noch nie die Rede.

Eine Vollstreckungsankündigung der Gerichtskasse Frankfurt gab es meiner Erinnerung nicht. Aber während ich mit ihr über die Zahlungen verhandelt hatte haben sie schon die Kontopfändung betrieben.

Eine Notwendigkeit für die Anwälte gab es vorher nicht,
ich kannte sie auch vorher nicht.

Gruß

Jürgen



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

wenn ihr euch solche Sorgen um die Bezahlung meiner Anwälte macht:

die muss meine RSV bezahlen.



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ach, hör schon auf, ich hab keinen Bock, mich mit Dir darüber zu streiten, was mit der Vollstreckungsankündigung war oder nicht war oder was sonst noch vorher war oder auch nicht, zu was denn auch, das bringt doch nichts.


-- Editiert Morgause am 07.11.2011 19:36

0x Hilfreiche Antwort

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