online Banking-Haftung für Verluste durch Trojaner

28. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
online Banking-Haftung für Verluste durch Trojaner

Hallo! Gestern hat ein cleverer Trojaner mein gsamtes Guthaben abgebucht- was eine hart erkämpfte Zahlung meiner Versicherung war.

Habe nachdem ich es bemerkte- sofort per mail der Bank gemeldet - meine TANS online gesperrt- und war heute in der Filiale.

Ich habe nun KEINERLEI Geld mehr- und muss bis zum nächsten Eingang warten (ARGE).
Eine Anzeige habe ich auch schon erstattet- und bekomme nun noch ein Formular von der BAnk gesendet ( Berliner Sparkasse)- in dem ich den Fall schildern soll- dann geht dies zur Risikostelle und es wird überprüft ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe.

Ich fand online eine Gerichtsentscheidung dass 90% der Kosten durch die Bank übernommen werden müssen- stimmt das?

Wer kann mir wieterhelfen? Das GEld von der Versicherung steht DRITTEN zu- und ich kann es nicht ersetzten.

Herzliche Grüße, Pusteblume

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"pusteblume"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Hallo! Gestern hat ein cleverer Trojaner mein gsamtes Guthaben abgebucht- was eine hart erkämpfte Zahlung meiner Versicherung war.


Woher hat der Trojaner denn die TAN Nummer ?

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Ich fand online eine Gerichtsentscheidung dass 90% der Kosten durch die Bank übernommen werden müssen


Dazu müßte man ja schon mal mindestens plausibel machen, daß überhaupt ein Trojaner die Überweisung durchgeführt hat. Wohin ging das Geld denn? Rumänien?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo nochmal.

JA es war ein Trojaner- JA die BAnk weiss es. Es geht mir hier um eine Antwort eines SACHKUNDIGEN. Die Details habe ich schon zusammengefasst.

Wer weiss wie es da als RECHTSLAGE derzeit aussieht? Oder kennt sogar die Gepflogenheiten der Berliner Sparkasse?

DANKE

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"pusteblume"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Es geht mir hier um eine Antwort eines SACHKUNDIGEN.


Dann geh zu einem Anwalt und bezahl diesen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ich nutze Online-Banking schon, da wurde das ganze noch BTX-genannt. Zum Glück(!) ist es nie zu einem solchem Vorfall gekommen...
Letztlich bleibt es eine Schuldfrage, wer für den Schaden haftbar ist!
Die Langfinger konnten die Überweisung nur durchführen, in dem Ihnen Konto-Nr./Kennwort und Tan vorgelegen haben, diese widerrum können sie nur von dir erhalten haben - nicht von der Bank!
M.E. nach ist also nicht die Bank haftbar, sondern du selbst.
Du musst also erst einmal die Antwort der Bank abwarten. Die Bank trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht, woraus sich ein Schadenersatz ergeben könnte - aber dies kann nur ein Anwalt abwägen...

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich muss meinem Vorrednern recht geben:

Eine Überweisung geht nur mit TAN. Fahrlässig wäre es natürlich wenn die TAN Daten auch zeitgleich auf dem PC anzufinden waren, dann stellt sich die Frage ob die Bank für den Schaden aufkommen muss.
Der nächste Schritt wäre eine Überprüfung der IP Adressen von wo aus die Überweisungen getätigt wurden, da kann man natürlich dann schonmal eingrenzen welcher Ort/Land etc. in Frage käme.

Ich würde zu erst einmal zur Polizei gehen "Strafanzeige gegen Unbekannt" denen den Sachverhalt schildern, dies deiner Bank meldne und dann einen Anwalt konsultieren...das wäre mein vorgehen....


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