Mein Mann hat als Jugendlicher ein Sparbuch auf [b]seinen Namen[/b] von den Eltern erhalten.
Die Eltern haben dort kleinere Beträge eingezahlt. Seine Mutter hat sich eine Vollmacht auf dem Sparbuch eintragen lassen.
Mittlerweile ist mein Mann 40 Jahre und hat seit einigen Jahren dieses Sparbuch auch im Onlinebanking der Bank gesehen. Das Sparbuch-Guthaben war dann über einen langen Zeitraum immer gleichbleibend - doch dann plötzlich war nur noch ein Betrag von ca 200 Euro drauf. Mein Mann zur Bank und der Mitarbeiter konnte ihm sagen, dass seine Mutter hier Geld abgehoben hat.
Mein Mann hat dann seine Mutter zur Rede gestellt und ja die hat das Geld abgehoben. Es wäre doch klar gewesen, dass das Geld für Ihre Beerdigung gedacht ist! Also davon war nie die Rede.
Frage: klaro die Mutter hatte eine Vollmacht aber mein Mann hat seine Mutter nicht beauftragt das Geld für Ihn dort abzuheben. Kann man hier etwas unternehmen?
per Vollmacht wurde Geld vom Sparbuch abgehoben
25. November 2018
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Frage vom 25. November 2018 | 09:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
per Vollmacht wurde Geld vom Sparbuch abgehoben
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#1
Antwort vom 25. November 2018 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Wer die Vollmacht vorlegt, kann Geld ausgezahlt bekommen.ZitatFrage: klaro die Mutter hatte eine Vollmacht aber mein Mann hat seine Mutter nicht beauftragt das Geld für Ihn dort abzuheben. :
Der Vollmachtgeber (dein Mann) muss deine Mutter nicht beauftragen.
Dafür gabs damals die Vollmacht. Die war wahrscheinlich nicht bis zu seinem 18. Geb. befristet.
Wofür die Mutter das Geld gedacht hat, ist für die Bank nicht relevant.
Die Vollmacht zur Abhebung genügt.ZitatAlso davon war nie die Rede. :
#2
Antwort vom 27. November 2018 | 11:44
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Die Bank trifft keine Schuld. Aber die Mutter kann sich durchaus schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Zitat:Mein Mann hat dann seine Mutter zur Rede gestellt und ja die hat das Geld abgehoben. Es wäre doch klar gewesen, dass das Geld für Ihre Beerdigung gedacht ist!
Die Mutter wird ja kaum gestorben sein, wenn sie das Geld abgehoben hat - da stellt sich ja schon die Frage, was das soll... (mal abgesehen davon, dass es eher untypisch ist, Geld auf dem Konto der Namen der Kinder zu parken, wenn es für die eigene Beerdigung vorgesehen ist).
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#3
Antwort vom 27. November 2018 | 19:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDie Bank trifft keine Schuld. Aber die Mutter kann sich durchaus schadenersatzpflichtig gemacht haben. :
Zitat:Mein Mann hat dann seine Mutter zur Rede gestellt und ja die hat das Geld abgehoben. Es wäre doch klar gewesen, dass das Geld für Ihre Beerdigung gedacht ist!
Die Mutter wird ja kaum gestorben sein, wenn sie das Geld abgehoben hat - da stellt sich ja schon die Frage, was das soll... (mal abgesehen davon, dass es eher untypisch ist, Geld auf dem Konto der Namen der Kinder zu parken, wenn es für die eigene Beerdigung vorgesehen ist).
Genau das ist der springende Punkt! Vollmacht hin oder her! Meine Mann hat seine Mutter nicht den Auftrag gegeben mal eben knapp 10.000 Euro von seinem Konto aubzuheben. Sie hat also in meinen Augen Ihre Vollmacht ausgenutzt. Die Mutter lebt natürlich noch und das Geld wurde dort nicht geparkt um Ihre Beerdigung zu zahlen. So etwas ist ja auch totaler Unsinn. Habe selber Kinder und spare nicht auf deren Konten für meine Beerdigung.
#4
Antwort vom 28. November 2018 | 09:10
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Sagt ja auch keiner, dass es korrekt war - aber die Bank ist halt der falsche Ansprechpartner. "Mama, gib mir mein Geld zurück" wäre passender.
#5
Antwort vom 28. November 2018 | 10:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Nö. Er hat aber verpennt, ab 18 mit seiner Mutter zu besprechen, wie es mit dem Konto auf seinen Namen weitergeht. Beim online-Banking hat er nur das Guthaben gesehen, nicht aber die Vollmacht.ZitatMeine Mann hat seine Mutter nicht den Auftrag gegeben mal eben knapp 10.000 Euro von seinem Konto aubzuheben. :
Das müsst ihr wirklich in der Familie ausmachen, ich meine, du als evtl. jetzt *böse Schwiegertochter solltest dich da nicht einmischen.
Das ist hier vollkommen irrelevant.ZitatHabe selber Kinder und spare nicht auf deren Konten für meine Beerdigung. :
#6
Antwort vom 28. November 2018 | 11:16
Von
Status: Weiser (16532 Beiträge, 9305x hilfreich)
Zitat:Kann man hier etwas unternehmen?
Ja, aber nur gegen die Mutter - nicht gegen die Bank.
#7
Antwort vom 28. November 2018 | 12:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatSagt ja auch keiner, dass es korrekt war - aber die Bank ist halt der falsche Ansprechpartner. "Mama, gib mir mein Geld zurück" wäre passender. :
Das wurde bereits gemacht!
Aber ohne Erfolg!
Mein Mann überlegt momentan ob er rechtl. Schritte einleitet.
Warten wir ab.
#8
Antwort vom 28. November 2018 | 12:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Nö. Er hat aber verpennt, ab 18 mit seiner Mutter zu besprechen, wie es mit dem Konto auf seinen Namen weitergeht. Beim online-Banking hat er nur das Guthaben gesehen, nicht aber die Vollmacht.ZitatMeine Mann hat seine Mutter nicht den Auftrag gegeben mal eben knapp 10.000 Euro von seinem Konto aubzuheben. :
Das müsst ihr wirklich in der Familie ausmachen, ich meine, du als evtl. jetzt *böse Schwiegertochter solltest dich da nicht einmischen.
Das ist hier vollkommen irrelevant.ZitatHabe selber Kinder und spare nicht auf deren Konten für meine Beerdigung. :
Mein Mann überlegt ob er rechtliche Schritte einleitet. Warten wir ab.
Die böse Schwiegertochter bin ich eh, dass ist mir bewusst, aber das ist mir egal.
#9
Antwort vom 29. November 2018 | 12:47
Von
Status: Richter (8042 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Wer die Vollmacht vorlegt, kann Geld ausgezahlt bekommen.
Bei einem Sparbuch kann jeder Geld abheben, der das Sparbuch vorlegt (sofernes keinen Sperrvermerk gibt).
Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
-- Editiert von cruncc1 am 29.11.2018 12:48
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