privater Darlehensvertrag so rechtens?

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
jacqueline.hst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
privater Darlehensvertrag so rechtens?

Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich eines privaten Darlehensvertrages,ob dieser rechtens ist.
Er setzt sich wie folgt zusammen:

herrn
mustermann
musterstraße 1
12345 musterstadt

frau
musterfrau
musterstraße 12
12345 musterstadt

§1 Darlehensbetrag und Darlehenszweck
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber in Höhe von 10.000,00 EUR zu folgendem darlehenszweck: sonstiges

§2 Auszahlung
der Darlehensbetrag ist am 15.09.2009 auf folgendes konto des darlehensnehmers zu überweisen:
frau musterfrau
........
.......
........
die auszahlungsfrist tritt jedoch nicht ein bevor die in §5 genannten Sicherheiten vom Darlehensnehmer vollständig gestellt sind.

§3 Tilgung
tilgungen sind auf folgendes konto des Darlehensgebers zu überweisen:
max mustermann
..........
..........
.........
der darlehensnehmer hat das darlehen in gleichmäßigen raten von jeweils 150,00 EUR zurückzuzahlen,erstmals zum 15.10.2009

§4 zinssatz und Zinszahlungen
Der jahreszins beträgt 7%.Die jeweilig abgelaufenden Zinsen sind zusammen mit den Tilgungsraten auf das unter §3 bezeichnete Konto zu überweisen.Der tilgungs und zinszahlungsplan ist diesem vertrag als anlage beigefügt.

§5 Sicherheiten
zur sicherheit für alle forderungen aus diesem vertrag
stellt der darlehensnehmer eine selbstschuldnerische bürgschaft in höhe von 100 EUR.

§6 Kündigung
kommt der darlehensnehmer mit seiner Zahlungverpflichtung mehr als 8 wchen in verzug, so kann der darlehensgeber fristlos kündigen und den noch ausstehenden darlehensbetrag nebst auflaufenden zinsen sofort fällig stellen.

§7 sonstige vereinbarungen
sollte es zu keiner auszahlung kommen,garantiert der galdgeber, die 100 EUR ( 1 Prozentgebür) wieder an den darlehensnehmer wieder zurückzuüberweisen.Ab vertragsunterschrift wird das darlehen innerhalb von 3 wochen ausbezahlt.sondertilgungen sind erwünscht.

§8 Salvatorische klausel
für den fall dass der einzelne vertragsklauseln unwirksam sein sollte,wird die rechtwirksamkeit der übrigen vertragsteile nicht berührt.
.........unterschriften
.........
widerrufsbelhrung.........


ein sehr langer text,entschuldigung.doch ist dieser text rechtskräftig,sowie vor allem das unter §5 genannte?
ich bedanke mich im voraus für antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

"Rechtens" ist das schon, aber welcher Darlehensgeber läßt sich auf so einen Blödsinn ein? Der Darlehensnehmer bürgt für sich selbst? Und das mit 100 EUR auf ein 100mal so hohes Darlehen? Ist schon wieder 1. April?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

Wenn ich mir dann den § 7 anschaue, dann weiß der Verfasser des Vertrages gar nicht, was eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist. Das ist zwar so rechtens, aber ich stimme Borst Mahlzeit zu, dass es völlig unsinnig ist.

Du solltest die §§ 5, 7 und 8 weglassen, sowie den lezten Satz in § 2. Eine Widerrufsbelehrung ist in einem privaten Darlehensvertrag auch überflüssig.


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