hallo alle zusammen
ich habe ein kleines problem und versuche es zu schildern.bin selbstständig und habe ein terminal wo bargeldlos bezahlen möglich ist.Mein kunde hat waren bei mir im laden gekauft und hat sich entschlossen mit kreditkarte zu bezahlen,ist ja nichts ausergewöhnliches.ich habe den betrag in den ec terminal eingegeben und die transaktion ist erfolgt und es kamm auch ein beleg über zahlung erfolgt.nach ca einer woche habe ich von der gesellschaft die die geräte ausgeben ein brief bekommen und darin steht drinne das die kreditkarte mit der bezahlt worden ist geklaut ist.
ich habe die unterschrift vergliechen und die stimmt überein.und da kreditkarten ohne pin sind kann ich ja nicht wissen das die geklaut ist die kreditkarte.Die gesellschaft weigert sich den betrag auszuzahlen und ich bleibe auf dem betrag hängen
wie ist die rechtslage kann mir jemand da weiterhelfen oder vlt hat jemand die gleiche erfahrung gemacht.
wäre froh von euch zu lesen
lg
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-- Editiert am 08.01.2010 14:39
probleme mit der auszahlung von ec kartenzahlungen
Böse Bank?
Böse Bank?
Welche Regelungen enthält denn der Vertag bezüglich solcher Vorfälle?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Üblicherweise haftet die Kreditkartenfirma, das die ja prüfen ob die Karte in Ordnung ist. Mehr als die "Unterschrift" prüfen kannst du ja nicht.
ABER du solltest man deinen Vertrag prüfen, evtl hast du das Risiko. Zwischen Unternehmern gilt Vertragsfreiheit, da ein Unternehmen ja lesen kann und das Risiko einschätzen sollte.
Daher: Bargeld lacht
K.
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danke euch für eure antworten und für eure mithilfe
also was genau im vertrag steht das kann ich zurzeit nicht sagen da ich keine einsicht in den vertrag habe.werd mir bei gelegenheit den vertrag durchlesen.
vlt haben ja andere user hier im forum solch erfahrung gemacht und können vlt ihre meinung dazu sagen
lg
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quote:
werd mir bei gelegenheit den vertrag durchlesen.
Nun eventuell solltest du dies auch lieber recht schnell machen, es könnten wichtige Fristen verstreichen.
quote:
vlt haben ja andere user hier im forum solch erfahrung gemacht und können vlt ihre meinung dazu sagen
Wenn sich die Reaktion des Unternehmens nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen / Inhalten deckt sollte man sich unter Umständen zur Wehr setzen.
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