Wir haben vor 32 Jahren ein Sparbuch, aber auf den Namen des Patenkinds, angelegt.
Das Geld des Sparbuchs sollte mit dem Erreichen des 18. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Leider haben sich die Wege der Familie des Patenkinds getrennt.
Dem Vater ist der Aufenthaltsort der Mutter, wie der Tochter (Patenkind) nicht bekannt. Es gibt keinerlei Kontakt.
Das Patenkind soll mehrmals geheiratet haben, deshalb ist auch der jetzige Name, sowie Wohnort unbekannt.
Das Problem ist, dass die Bank das Geld nicht an das Patenkind auszahlen kann.
Die Bank hat angeblich selber nach dem Wohnort des Patenkinds recherchiert, aber nichts erreicht.
Daraufhin wollte ich von der Bank mein eingezahltes Geld zurückhaben.
Dies lehnt die Bank aus rechtlichen Gründen ab.
Muss die Bank auf mein Verlangen das Geld an mich auszahlen, oder bleibt das Geld auf ewige Zeiten dort liegen?
sparbuch für Patenkind
Böse Bank?
Böse Bank?
Das Sparbuch kann sich der auszahlen lassen der das Sparbuch in den Fingern hat. Nur der . Steht sogar im Sparbuch so drin
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Nur dann, wenn es ein klassisches Sparbuch (Inhaberpapier) ist.
Da Plusar nicht geschrieben hat, dass die Bank gezwungen ist, an den Inhaber des Sparbuchs auszuzahlen, stimmt das auch so, was er schrieb ;-)
Für ein gebundenes Sparbuch wärest du im Unrecht, denn die Bank darf (aber sie muss nicht) an den Inhaber des gebundenen Buchs auszahlen. Man darf es halt nicht erzwingen. Aber der Kontoinhaber kann sich nicht beschweren, wenn die Bank es tut.
Du hättest aber Recht, wenn es kein klassisches Sparbuch mehr ist, sondern ein einfaches Sparkonto. Die klassischen gebundenen Sparbücher sind halt aus der Mode gekommen. Sie waren aber vor 32 Jahren durchaus noch in Mode.
Zur weiteren Erklärung des Falles.
Das Sparbuch ist auf den Namen des Patenkind X Y ausgestellt.
Die Laufzeit war vom 30.10.1993 - 30.09.2010.
Ein weiterer Zusatz im Sparbuch lautet: Dieses Sparbuch ist nicht freizügig.
Diese Frau ist, wie die Mutter, durch Änderung der Namen und Anschriften, wie auch nicht umgemeldet, nicht mehr auffindbar.
Von der X heißt es, dass sie heute in der Türkei lebt.
Die Bank hat auch mit eigenen Nachforschungen nichts erreicht.
Es besteht also keinerlei Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 19:04
Zitat:Die Bank hat auch mit eigenen Nachforschungen nichts erreicht.
Dann würde ich doch beispielsweise mal die türkische Botschaft um Recherche bitten. Mit Hinweis auf das Sparguthaben.
-- Editiert von mepeisen am 02.01.2018 15:37
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