ungerechtfertigte Abbuchung

5. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)
ungerechtfertigte Abbuchung

Ich hätte nie geglaubt, dass es auch mir passiert, aber heute ist es:

Ich bin seit gut 6 Monaten bei einer großen Berliner Online Bank. Meine Zahlungen verlaufen über den PC, einen Code bekomme ich auf dem Handy zugeschickt. So geschieht es bei einer Einwahl und bei einer Abbuchung. Also alles sicher!

Heute jedenfalls wollte ich 100.- abheben, aber es hieß: Limit überzogen.
Denke noch: Häää? Habe über 2000.- aufm Konto.
Gegen 11h checkte ich dann meinen Kontostand aufm Handy (mache sonst alles über PC) und musste feststellen, dass mit PEGASUS / UK //GB zuerst +9,96 überwies und dann 2080,65 abhob (mit meiner Kreditkarte).
Nun ist meine Kreditkarte aber immer in meinem Geldbeutel und den Code kenne ich auswendig.

Ich fuhr natürlich sofort heim und kontaktierte die Bank, die mich etwas ausfüllen ließ, was ich denen zusandte.

Nun muss ich halt warten. Was mich allerdings wundert:
Die Einzahlung der 9,96 ist NUR auf dem Kontoauszug meines Handys sichtbar. Nicht auf meinem PC.
Eine Codeabfrage Bezug der Abbuchung habe ich auch nie erhalten bzw bestätigt!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Eine konkrete Frage hat man nicht?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nun ist meine Kreditkarte aber immer in meinem Geldbeutel

Ich rate mal ...
Im Geldbeutel nicht abgeschirmt mittels "RFID-Blocker"?
Und den Sicherheitscode auf der Rückseite hat man nicht abgekratzt (übermalen nützt nichts)?
Karte zum offline bezahlen genutzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

@cirius: ok: Wie bekomme ich mein Geld wieder?

@Harry: Ich denke du hasts getroffen. Das selbe hat mir auch ein bekannter gesagt. Aber sonst niemand zuvor.

muss halt warten und hoffen, das die Bank es mir ersetzt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wie bekomme ich mein Geld wieder?

A) Betrüger finden und Geld einfordern
B) Anerkennung der unautorisierten Abbuchung durch die Bank
C) Bank verklagen

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Das Internet macht mir da mehr Hoffnung, Harry:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unberechtigte-abbuchung-von-einer-kreditkarte_167558.html

Zitat: ... Sollte auch Ihr Kreditkarteninstitut die Angelegenheit nicht aufklären können, so besteht die Möglichkeit die Kreditkartenzahlung stornieren zu lassen....

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kreditkartenbetrug

Zitat: ....Für die Stornierung stehen Ihnen ab dem Zeitpunkt der Belastung acht Wochen zur Verfügung....

usw. usw.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das Internet macht mir da mehr Hoffnung, Harry:

ja, das Internet macht vielen Hoffnung, bis denn die Realität zum Zuge kommt ...

Das Problem besteht ja regelmäßig darin, im Falle des Falles die unautorisierte Abbuchung zu beweisen.
Das ist regelmäßig problematisch, wenn bei der Zahlung eines der "Sicherheitsmerkmale" zur Anwendung kam.

Aber mal abwarten, eventuell gibt es da ja eine Serie oder die Bank ermittelt entsprechend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist regelmäßig problematisch, wenn bei der Zahlung eines der "Sicherheitsmerkmale" zur Anwendung kam.


Nur kam aber leider keines zur Anwendung!
Bei einer Überweisung müsste ein Code auf meinem Handy erscheinen, der bei der Buchung eingegeben werden muss. Somit würde ich ja drauf aufmerksam gemacht werden und würde die Überweisung nicht ausführen.
Es gab aber keinen Code!
Auch ist auffällig, dass PEGASUS mir zuerst 9,96 überweist und dann 2080.- abbucht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Bei einer Überweisung müsste ein Code auf meinem Handy erscheinen,

Es war Deiner Schilderung nach aber keine Überweisung, sondern eine Abbuchung.

Wenn dafür der CVV/CVC Code verwendet wurde, hat man je nach Bank durchaus ein Problem.




-- Editiert von User am 5. September 2022 22:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Müssen nicht seit einiger Zeit Kreditkartenabbuchungen mittels 2FA abgesichert sein um die Beweispflicht auf den Kunden umzulegen?

Die klassische Abbuchung mittels CVV ist keine Absicherung über 2 Faktoren (KK-Nummer, Ablaufdatum und CVV sind allesamt Wissen, welches aber dadurch, dass es dem Besitzfaktor aufgedruckt ist, noch nicht einmal zu einem eigenständigen zweiten Faktor wird).

Somit ist meiner Meinung nach die Bank immer noch nachweispflichtig dafür, dass die Abbuchung authorisiert war und falls sie das nicht nachweisen kann, muss sie zurückerstatten und der Abbucher muss sich selbst mit dem Bankkunden auseinandersetzen.

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich hatte ja am selben Tag noch mit der Bank gesprochen und am nächsten mit der Visa-Debit-karten Abteilung.
Die Dame sagte mir, dass ich mit Sicherheit mein Geld wieder bekomme, da ich die Karte ja noch habe (nicht verloren) und den PIN auswendig weiß. Somit war es echt nicht meine Schuld.
Ich mach mir da echt keine Sorgen! Stehe zwar mit 491.- im Minus, bekomme mein Gehalt aber am 15.
Karte wurde gesperrt und Polizei informiert.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
@cirius: ok: Wie bekomme ich mein Geld wieder?

Die Abbuchung zurückrufen. Das geht bei einer unberechtigten Abbuchung (also einer, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat) 13 Monate lang. Nicht nur 8 Wochen.

Sich dabei nicht von der Bank was anderes erzählen lassen, die verweisen gern auf die 8 Wochen-Frist, die sich aber auf grundsätzlich vom Kontoinhaber genehmigte Abbuchungen bezieht.

-- Editiert von User am 7. September 2022 18:10

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem besteht ja regelmäßig darin, im Falle des Falles die unautorisierte Abbuchung zu beweisen.

Nein, die muss nicht der Kontoinhaber nachweisen, die Bank muss nachweisen, daß die Abbuchung autorisiert erfolgte.
Haben wir letztes Jahr erst mit einer deutschen Sparkasse durchexerziert, der Bankkunde muss bloß ein kleines bißchen hartnäckig sein. Dann läuft das.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Nur zur Info:

letzten Freitag wurden 2080,65 wieder (vorläufig) auf mein Konto gebucht und 9,96 abgezogen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Sieht aus, als würde es die Variante B.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
letzten Freitag wurden 2080,65 wieder (vorläufig) auf mein Konto gebucht und 9,96 abgezogen


Da frage ich mich jetzt aber, wie die dazu kommen die 9,96 EUR wieder abzuziehen...
Sonst heissts doch immer "überwiesen ist überwiesen"...

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Geldbeutel nicht abgeschirmt mittels "RFID-Blocker"?
Es stimmt, die Kartendaten kann man so theoretisch auslesen..........aaaaaaber...........
Wenn man mehrere Karten mit RFID Chip im Geldbeutel hat dann versagen die Auslesegeräte. Wer also mehrere solcher Karten hat, der braucht sich keine großen Sorgen zu machen. Probiert es einfach mal aus wenn ihr kontaktlos bezahlen möchtet und zwei Karten gleichzeitig vor das Lesegerät haltet. Die Art und Weise wie das Auslesen bei den Geldkarten funktioniert ist mit 2 gleichzeitig anwesenden Chips nicht möglich.
Besser ist es natürlich wenn man dennoch einen abschirmenden Geldbeutel verwendet.

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