wie Freistellungsauftrag richtig ändern?

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
manman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 77x hilfreich)
wie Freistellungsauftrag richtig ändern?

…...habe bei einer Bank (Sparplan) einen Freistellungsauftrag über 730,-€ unbefristet laufen.
Ende dieses Jahres erfolgt wieder die Zinsgutschrift. Am 01.02.2011 ist der Sparplan abgelaufen (Fälligkeit) und der Zinsbetrag beläuft sich auf den einen Monat so um die 65,-€.
Wie und wann muss ich den Freistellungsauftrag ändern? Da ich ja bei dieser Bank nicht das volle Jahr über 730,-€ Freistellung benötige.
Genügt es wenn ich jetzt einen neuen Freistellungsauftrag erteile von 01.01.2011 bis 02.02.2011 über eine Höhe von 65,-€? Oder muss ich bis 31.12.2011 angeben?

Gruß manman

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wo liegt denn das Problem, einfach den Auftrag für das Gesamtjahr 2011 auf 65 Euro zu begrenzen (besser etwas darüber, denn sonst hast du den bürokratischen Aufwand mit Steuerbescheinigung, Steuererklärung etc.). Dieser Freistellungsauftrag wird dann zwar bereits im Februar (fast) komplett verbraucht sein, aber es ist dann egal, wie lange er noch läuft (nur Ende 2011 sollte er natürlich auslaufen).

MfG Stefan

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#2
 Von 
manman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 77x hilfreich)

......danke für die Anwort.

Da kann ich dann sozusagen 730 - 65 = 665,-€ für das Jahr 2011 wo anders zur verfügung nehmen.
Soll der neue Freistellungsauftrag bis 31.12.2011 befristet werden?

gruß manman

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da kann ich dann sozusagen 730 - 65 = 665,-€ für das Jahr 2011 wo anders zur verfügung nehmen.

Genau.

quote:
Soll der neue Freistellungsauftrag bis 31.12.2011 befristet werden?

Ja, denn sonst bleibt er ja auf ewig bestehen. Ich gehe natürlich davon aus (so hörte es sich an), dass bei der besagten Bank ab März 2011 kein Konto mehr besteht.

MfG Stefan

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#4
 Von 
manman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 77x hilfreich)

.........genau so isses, ab März 11 kein Konto mehr dort.

Also bin ich bissel "schlauer" geworden, ein unbefristeter Freistellungsauftrag wird bis zu den Zeitpunk wo ein neuer gestellt wird außer Kraft gesetzt.

Der neue befistete Freistellungsauftrag bis 31.12.2011 könnte ja auch nur bis 28.02.2011 gestellt werden, aber dies bringt nix, da man die 65,-€ erst wieder nach Ablauf des laufenden Jahres für das neue Jahr 2012 zur Verfügung hat.
Verstehe ich das richtig so?

gruß manman

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ja, es ist egal, wie lange der Auftrag läuft. Sobald er (oder Teile davon) ausgenutzt sind, darf der entsprechende Betrag in dem Jahr auch nicht mehr woanders in Anspruch genommen werden.
Und wenn du ihn etwa bis Ende Februar begrenzt, könnte es passieren, dass die Bank vielleicht mit der Endabrechnung ein paar Tage länger braucht; und schon werden Steuern abgeführt. Würde ich nicht riskieren.

Grundsätzlich solltest du darauf achten, dass nie mehr als 801 Euro (bzw. 1602 Euro bei Ehepaaren) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wohlgemerkt, entscheidend ist der in Anspruch genommenen Betrag, nicht der beauftragte (nur ersterer wird von den Banken an die Finanzbehörde gemeldet).

MfG Stefan

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#6
 Von 
manman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 77x hilfreich)

.........zwecks der Aufteilung der 1602,-€ auf mehrere Banken weis ich bescheid, das man dies einhalten muss.

@reckoner
...danke für dein Entgegenkommen.

Super Forum hier, schnelle aussagekräftige Antworten.
123recht steht schon in meinen Favoriten, wird bestimmt noch mal Rat gebraucht.

gruß manman

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