zeitweise Kontosperrung bei Pfändung trotz P-Konto

9. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)
zeitweise Kontosperrung bei Pfändung trotz P-Konto

Hallo liebe Community,

meine Bank, die Volksbank, sperrt mir nun das zweite mal in Folge mein Konto (Keine Bargeldabhebungen, kein Onlinebanking, keine Überweisungen mehr möglich) bei Eingang einer Kontopfändung obwohl ich schon seit einiger Zeit dieses in ein P-Konto umgewandelt habe.
Die warten dann immer bis ich mich telefonisch bei Ihnen melde (wenn es Freitag ist, sitz ich an einem Wochenende zuhause da und kann kein Geld abheben) und dann kommen sie langsam erst in Bewegung.

Habe einen erhöhten Pfändungsschutzbetrag (4 Unterhaltsberechtigte Personen), doch ich habe es bisher so geregelt, dass ich die Pfändung nicht ruhend ließ (Mein Netto-Verdienst ist wesentlich höher als der Pfändungsfreibetrag), sondern willigte einer Sofortzahlung an den Gläubiger ein, sodass ich dann, sobald
der Betrag bezahlt/überwiesen wurde, über das komplette Restguthaben verfügen konnte, welches immer noch über dem Pfändungsfreibetrag lag.
Andernfalls wäre das pfändbare Guthaben bis zum nächsten Kalendermonat gesperrt gewesen.

Wie dem auch sei.
Jedenfalls ist nochmals eine Pfändung eingegangen und sie haben nun erneut, nicht nur den Betrag, der über den pfändbaren Betrag hinaus geht, gesperrt, sondern gleich das ganze Konto!
Habe dem Sachbearbeiter eine E-Mail geschrieben und ihn auf den Sachverhalt hingewiesen, doch das war vor zwei Tagen und noch immer ruht eine ganzheitliche Sperrung auf meinem P-Konto.

Ich vermute dass dies nun reine Schikane ist, da ich Mehrarbeit verursache (nun zum zweiten mal) und sie sich nun von mir abstoßen wollen (bzw. erreichen wollen, dass ich die Bank wechsele).

Wo bzw. bei welcher Aufsichtsbehörde kann ich mich denn gegen diesen Sachverhalt beschweren?
Auf welchen Paragrafen kann ich mich denn, aufgrund der "unerlaubten" Kontosperrung (da P-Konto) berufen?

(Kurzer Hinweis: habe kein anderes P-Konto und auch wird mein P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto geführt).

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar wenn Ihr mir zeitnah weiterhelfen könntet.

LG

-- Editiert von Hpoperator86 am 09.09.2020 19:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zwei Möglichkeiten sehe ich:
A) Ein Gang zum Amtsgericht mit Antrag auf einstweilige Verfügung zur Freigabe des pfändungsfreien Betrages. Amtsgerichte freuen sich sehr über solche Banken, die so handeln (Ironie).
B) Beschwerde bei der BaFin.

Der Paragraph ist von deiner Seite eigentlich nicht zu benennen. Denn es ist eher umgekehrt: Sobald die Umwandlung in ein P-Konto durch ist, darf der pfändungsfreie Betrag nicht mehr gesperrt sein. Das ergibt sich aus §850k ZPO.

Variante A könnte etwas schneller gehen, birgt ein Kostenrisiko, sollte das Gericht der Argumentation nicht folgen (sehe aber keinen Grund, weshalb). Variante B könnte etwas länger dauern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Ein P-Konto darf aufgrund eingehender Pfändungen nicht gesperrt werden. Aber ... z.B. aufgrund verdächtiger Aktivitäten a la Geldwäsche sehr wohl.

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