1 Grundstück, 2 Makler = 2x Provision

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
FCSilo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Grundstück, 2 Makler = 2x Provision

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Rat bzgl. Maklerprovisionen. Anbei schildere ich den Vorfall.

Makler A bietet über das Internet auf diverse Seiten ein Grundstück an. Dieses Grundstück erweckt mein Interesse und ich fordere Details an, da die Informationen im Netz nicht ausreichend sind. Parallel bietet Makler B über das Internet auch ein Grundstück an. Meine Frau sucht ebenfalls über das Internet nach Grundstücken und fordert bei Makler B weitere Informationen an. Leider waren beide Exposes (unaufgefordert zugesendet) unzureichend, so dass wir noch Telefonate mit beiden Maklern führen mussten. Wir haben dann ziemlich schnell festgestellt, dass beide das GLEICHE Grundstück verkaufen (war zuvor nicht offensichtlich). Aus dem Bauch heraus haben wir entscheiden, die weiteren Verhandlungen mit Makler B zu führen. Anmerkung: Kein Makler hat uns daraufhingewiesen, wer mit dem Verkäufer einen Vertrag hat. Die Verhandlungen gingen sehr schnell weiter und wir haben uns geeinigt. Nach der Einigung habe ich Makler B und den Verkäufer darauf hingewiesen, doch bitte den Makler A abzusagen. Heute wollte ich Makler B das Geld für die Vermittlung überweisen, ruft mich Makler A an, ob ich noch Interesse am Grundstück habe. Nachdem ich erzählt habe, dass wir uns bereits mit Makler B geeinigt haben und beim Notar waren, musste ich mir einiges an Beleidigungen anhören. Der Verkäufer inkl. Makler B haben natürlich keinen über den Verkauf informiert. Zudem kam jetzt ans Tageslicht, dass nur der Makler A (der leer aus ging) einen Vertrag mit dem Verkäufer hatte (Alleinvertretungsvertrag). Makler A stellt mir nun ebenfalls eine Rechnung für die „Vermittlung“ aus. Jetzt habe ich ein Grundstück und 2x Provision. Ich bin mir nicht mal bewusst, dass ich was falsch gemacht habe, evtl. war ich zu naiv.

Muss ich wirklich 2x Provision zahlen, obwohl mich keiner über den Vertragsstand aufgeklärt hat?

Danke
Herr S.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Na ihr habt Phantasie. Man kann sich nicht mit irgendwelchen Dritten darüber einigen wem die Provision zusteht.
Es gibt "zwei" Maklerverträge, einmal der des(1) VK mit dem Makler und den des (2) Käufers mit dem Makler.

Den (1) zahlt der Verkäufer wenn er das Ding verkauft oder als Konventionalstrafe wenn er seinen Vertrag nich einhält

Den (2) zahlt der Käufer dem Makler der ihm das Objekt vermittelt. Dazu reicht es aus wenn er Name und Anschrift des Verkäufers genannt hat. Deswegen das Expose.

Erhält man von einem Makler ein Angebot das man bereits kennt muss man ihm das sagen - das steht meist auch im Expose. Meist kassiert ein Makler zwei Provisionen oder verzichtet auf die des Verkäufers, das es das Objekt ja will.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

Wenn Makler A ein Makleralleinvertretungsvertrag hat, sollte er sich mal mit dem ehemaligen Eigentümer in Verbindung setzen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass im Makleralleinvertretungsvertrag auch ein Passus zu Vertragsstrafen steht.

Das sollte allerdings nicht dein Problem sein, sondern das des Alteigentümers.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49859 Beiträge, 17477x hilfreich)

Ein Makler hat im Regelfall dann Anspruch auf Provision, wenn er durch seinen Nachweis die Kenntis eines Grundstücksangebotes beim Käufer entsteht und anschließend ein Kaufvertrag zsutande kommt.

Die Voraussetzung für einen Provisionsanspruch erfüllen daher beide Makler. Da Du nach Kenntnis des Umstandes, dass beide Makler das gleiche Grundstück anbieten, die Makler nicht auf diesen umstand hingewiesen hast, kann es jetzt durchaus passieren, dass Du die Maklerprovision zweimal zahlen musst.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

quote:
wenn er durch seinen Nachweis die Kenntis eines Grundstücksangebotes beim Käufer entsteht


Du schreibst selber wie genau die Regel lautet. Besonderen Wert sollte man auf das letzte Wort richten: "Entsteht" soll nicht bedeuten wenn der 48ste Makler einem das selbe Objekt zeigt bekommt der auch noch Geld.


K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Ein Makler hat im Regelfall dann Anspruch auf Provision, wenn er durch seinen Nachweis die Kenntis eines Grundstücksangebotes beim Käufer entsteht und anschließend ein Kaufvertrag zsutande kommt


Das ist so nicht korrekt.

Maklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Bietet also ein Makler im Auftrag des VK ein Grundstück an, muss er mit dem Kaufinteressenten schon eine entsprechende Vereinbarung schließen, wenn er von diesem Maklerlohn haben möchte.

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