1/3 eines Hauses kaufen???

1. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)
1/3 eines Hauses kaufen???

Hallo,

Folgendes: Es gibt da eine äußerst attraktive Eigentumswohnung zu kaufen - zu einem äußerst attraktiven Preis!

Problem: Es handelt sich um die mittlere von 3 Wohnungen auf einem ehemaligen Bauernhof. Die obere und untere Wohnung wird noch von der Hofbesitzer-Familie bewohnt, nur die mittlere Wohnung, die dem Sohn des Hauses gehörte, mußte verkauft werden, da er insolvent wurde...

Die Wohnung ist aufgrund dieser Umstände schlecht zu verkaufen, weil sich niemand zwischenrein setzen möchte....

Ich bin aber in der Situation, dass ich schon seit 3 Jahren intensiv nach einer Immobilie suche und hier nichts finde. Meine finanziellen Mittel sind begrenzt und wegziehen möchte ich nicht, wegen meines Kindes.

Ist es ratsam solch eine Wohnung zu kaufen??? Das Haus ist vor 10 Jahren generalsaniert worden. Die Scheune, etc. gehört nicht anteilig zur genannten Wohnung.

Die Leute scheinen ganz sympathisch zu sein - aber die Situation ist halt wirklich prekär, zumal die Wohnung auch nicht von ihnen selbst verkauft wird, sondern von einem Übernehmer, der an den Sohn zunächst vermietet hatte bis eben absolut kein Geld mehr kam...

Ich bin wirklich sehr auf der Suche und die Wohnung würde mir absolut gefallen.... Aber die Umstände geben mir zu denken ... Kann das wirklich Zukunft haben, oder wird man gnadenlos untergebuttert???

Es ginge schon damit los: Die Heizung der zu verkaufenden Wohnung läuft nicht separat, sondern mit der oberen Wohnung. Die Kosten können gar nicht so ohne weiteres aufgeteilt werden.

Die Garage ist Hälfte einer Doppelgarage und keine Mauer dazwischen...

Kann sowas gehen??? Wie ist die Sachlage rein rechtlich? Der Preis für die Qualtität der Wohnung ist super. Aber trotzdem halt fast unverkäuflich...

Danke schon mal!
Elfriede

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Sind die Wohnungen nach dem WEG aufgeteilt worden oder handelt sich um ein ideelles Drittel des Hauses?

Wenn man sich in so einer Situation nicht mit den übrigen Eigentümern versteht, dann kann das zu erheblichen Problemen führen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Wohnungen sind aufgeteilt: Die Dachgeschoßwohnung gehört der Mutter, die untere Wohnung der Tochter mit Ehemann, die mittlere - die zu verkaufende Wohnung - gehörte dem Sohn der insolvent wurde. Es gibt außerdem eine Scheune, ehemalige Stallungen etc. die aber nicht anteilig zu der zu verkaufenden Wohnung gehören. Die Bewohner scheinen ganz nett zu sein, aber es sollte halt alles rechtlich sicher sein, damit es im Nachhinein keine Streitigkeiten gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Streitereien kann man nie vollkommen ausschließen. Sollten sie jedoch in einer solchen Konstellation wie der von Dir beschriebenen auftreten, dann hast du schlechte Karten, weil du ja wirklich zwischen allen Stühlen sitzt. Denke vor allem auch an einen möglichen Wiederverkauf, der sich bei einer solchen Wohnung extrem schwierig gestalten wird - wie du ja auch schon jetzt merkst. Die Frage ist, ob du in dem Fall überhaupt Dein eingesetztes Geld wieder herausbekommst.
Die rechtlich sichere Seite ist immer nur die eine, die garantiert Dir aber noch kein unproblematisches nachbarschaftliches Verhältnis. Im Zweifel hast du im Streitfall wahrscheinlich gleich beide Parteien gegen Dich - da kannst Du recht haben und trotzdem keinen Frieden.
Ich hätte bei der Ausgangslage schlimmste Bedenken. Na dann: Mut zur Entscheidung!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wie Du selbst es schon überlegt hast, können sich bei einem solchen Kauf gravierende Probleme auftun.

Erst einmal die steuerliche Seite: Du sagst, dass die Wohnungen aufgeteilt sind. Heisst das, das auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt. Ohne diese wäre es keine Eigentumswohnung.
Es wäre zu überlegen, wie sich das aufwirkt und ob eine solche Wohnung auch evtl. später zu verkaufen wäre.

Ich meine, dass man eine solche Wohnung nur kaufen kann, wenn sie EXTREM preiswert ist.
Eine Kapitalanlage ist es dennoch sicher nicht. Du müssest schon *ewig* dort wohnen wollen.
Das ist dann das Problem. Kann man Konflikte verhindern, die schon so häufig bei den *normalen* ETW aufkommen, wenn hier nicht alles bis ins Detail vorher (Teilungserklärung) festgelegt wird.
Zum Beispiel was die Heizung angeht, so ist das Problem vorprogrammiert. Hier könnte allerdings der Einbau einen Wärmezählers in beiden Wohnungen helfen.
So ist es in den meisten ETW auch.

Gebe Dir den Rat, dass wenn Du so gern die Wohnung kaufen willst, Du dennoch nicht im guten Glauben, dass es schon gehen wird, Zugeständnisse machst.
Auch wenn Dir jemand sagt: Das machen wir dann schon und da werden wir uns einigen -
alles schriftlich festlegen.

Im Internet findest du viele Infos dazu:

http://www.wohnen-im-eigentum.de/

http://www.augustinowski.de/abc_weg/a_abc_ind.htm

http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistungen/infoblaetter_eigentumswohnung.htm

1x Hilfreiche Antwort

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