Hallo,
ich bewohne 2/3 eines Zweifamilienhauses, während die Wohnung oben meinem Ex-Mann gehört, er diese aber bald verkaufen will.
Wie sieht es nun aus, wenn in der obigen Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden? Der Speicher soll als Wohnraum ausgebaut und große Dachfenster eingebaut werden. So viel ich weiß, entscheidet die Mehrheit über solche Maßnahmen. Da wir aber nur zu Zweit sind, wie wird dann entschieden? Geht es evtl. nach qm? Danke im Voraus.
2 Eigentümer im Haus, wie wird entschieden?
Verbaut?
Verbaut?
Der Speicher soll als Wohnraum ausgebaut und große Dachfenster eingebaut werden.
Solche bauliche Maßnahmen müssen ohnehin einstimmig beschlossen werden.
Wenn sich das Stimmrecht nach dem WEG richtet, dann gibt es bei gegensätzlichen Auffassungen immer ein Patt, was zur Ablehung des entsprechenden Beschlusses führt.
Wenn wir Zwei uns also nicht einig werden würden, könnte einer ohne den anderen nichts durchsetzen?
So kann ja einer dem anderen das Leben schwer machen.
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Genau so sieht es aus.
Bauliche Veränderungen nur einstimmig. Eine qualifizierte Mehrheit mit 2 Eigentümern ist eh nicht möglich, also alles Wichtige nur einstimmig. Ansonsten klagen was das Zeug hält für jeden Beschluss, den man umsetzen möchte.
Deswegen gilt: Entweder euch gegenseitig das Leben schwer machen, sich ärgern für nichts und wieder nichts, oder ihr entscheidet mit Vernunft für das Wohl aller Beteiligten
Das sieht übrigens auch nicht anders aus, wenn Dein Ex-Mann die Wohnung verkauft, weil es mit dem neuen Eigentümer genau so sein wird.
Wer ist denn im Grundbuch eingetragen?
Wurde das Haus gem. Wohnungseigentum aufgeteilt (Teilungserklärung)?
Genau... Sind die Wohnungen für sich abgeschlossen? Wenn nicht, dann wird es mit einem Verkauf schwierig.
Und auch wenn nicht, dann geht alles nur einstimmig, sowie das Erstellen einer Teilungserklärung
...Genau... Sind die Wohnungen für sich abgeschlossen? Wenn nicht, dann wird es mit einem Verkauf schwierig...
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um zwei abgeschlossene Wohnungen handelt, sondern in welcher Rechtsform das Haus im Grundbuch eingetragen ist.
Die Veräußerung einer einzelnen Wohnung ist nur möglich, wenn das Haus ein Wohnungseigentum gem. WEG aufgeteilt wurde.
Es gibt eine Teilungserklärung. Die Wohnungen sind abgeschlossen. Meinem Ex gehören Dachgeschoss und Speicher, mir EG, Garten und Keller.
Zur Zeit hat er die Wohnung vermietet, will sie an die Mieter im Sommer verkaufen.
Er macht mir Ärger, wenn es um Reparaturen bzw. Instandhaltungen geht, will natürlich nichts mehr investieren. Er sagt nur, ich könne das ja machen, weil ich drin wohnen würde. So einfach gehts natürlich nicht.
Was vergessen wurde in der Teilungserklärung ist der Vorgarten, den ich bisher immer alleine in Ordnung gehalten habe, auch auf meine Kosten. Da will er nichts mit zu tun haben, weil ich es bisher auch immer gemacht habe und gepflanzt habe, ohne ihn zu fragen.
Mal sehen, wie sich die Geschichte entwickelt.
Wenn ich du wäre, würde ich mich mit den neuen Eigentümern an einen Tisch setzen, schließlich kennst du sie ja bereits als Mieter und grundsätzlich alles besprechen und regeln. Da ihr nur zu zweit seid, kann man die Teilungserklärung ja relativ einfach ändern, da nur zwei Eigentümer zum Notar müssen um ihre Zustimmung zur Änderung zu erklären.
Wer verwaltet denn die WEG (Verwaltung ist Pflicht, darf natürlich auch 1 Eigentümer machen, dafür benötigt es aber einen Beschluss)? Bildet ihr eine Instandsetzungsrücklage (bei WEG Pflicht).
Über die Aufteilung der Kosten - Teilungserklärung.
Wenn nichts anderes geregelt, dann gehört der Vorgarten zum Gemeinschaftseigentum. Die Pflege usw. muss von der Gemeinschaft bezahlt werden.
Aber ehrlich, bei 2 Eigentümern würde ich versuchen, kooperative Lösungen zu finden.
Wir haben keine Verwaltung bzw. ich regele alles von mir aus, da ich ja im Haus wohne.Da die Mieter erst im Februar eingeogen sind, gibt es noch keinerlei Abrechnungen, die zu machen waren. Eine Rücklage ist auch nicht gebildet bisher. Das scheitert am Willen meines Ex, der kein Interesse zeigt, noch einen Euro zu investieren. Die Mieter bzw. bald neuen Eigentümer - falls sie im Sommer dann doch kaufen - fangen also mit Null an.
Interessant wäre für mich zu wissen, ob ich ihn zu einer Reparaturrücklage zwingen kann.
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