2 Makler angeschrieben = 2mal Maklerprovision

23. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
menof
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
2 Makler angeschrieben = 2mal Maklerprovision

Hallo zusammen,
ich habe zeitgleich über 2 verschiedene Immobilienseiten 2 verschiedene Makler wegen eines Objekts zum Kauf angeschrieben um einen Besichtungstermin auszumachen.

Wenn ich nun mit beiden Maklern einen Besichtungstermin ausmache und würde das Haus kaufen, muss ich dann an beide Makler jeweils die entsprechende Provision zahlen?

Bzw. wenn ich nur mit EINEM Makler einen Termin ausmache und es käme zum Kauf, habe ich dann auch mit dem zweiten Makler schon einen Vertrag abgeschlossen, obwohl ich nur eine Anfrage zwecks Besichtigungstermin an ihn geschickt habe??

Vielen Dank vorab!

mfg


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

wahrscheinlich würdest du beide bezahlen.

Denn beide haben Ihre Zeit und Ihr Geld in die Veröffentlichungen investiert über welche du auf die Immobilie aufmerksam wurdest.

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""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
menof
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn man jetzt nur einen Besichtungstermin mit einem Makler vereinbart und mit dem zweiten Makler keinen Termin vereinbart und sich auch nicht bei ihm meldet: hätte der zweite Makler (an den zwar eine Besichtigungsanfrage geschickt wurde aber sonst nichts passiert ist) auch einen Anspruch auf Provision beim Kauf??

Vielen Dank!

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.02.2010 15:51:26
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Quatsch, der Makler bekommt sein Geld für die Vermittlung Geld. Wenn man ein Objekt bereits kennt kann er es nicht mehr vermitteln. Dies muss man ihn sagen, und notfalls beweisen.
Wobei man den Aufwand für den vergeblichen Termin zahlen muss wenn man obwohl man das Objekt kannte ein neuen Termin ausmacht. Denn das wäre eine Frechheit.

K

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Soll das die juristische Begründung sein?


Der Termin wird vereinbart um einen Verkaufsabschluss zu erziehlen. Da dies hier nicht der Fall sein kann wird einer getäuscht. Daher hat er Anspruch auf Schadenersatz.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wenn zwei Makler das gleiche Objekt anbieten, liegt da nicht auch eine Täuschung vor? Denn wer ist der Ansprechpartner? Schon komisch, wenn zwei verschiedene Makler jeweils einen Schlüssel haben (zum Haus).
Andererseits würde ich nur mit einem Makler den Termin machen oder auch noch ein zweiten oder dritten, wenn mich das Objekt interessiert.

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"sika0304"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Und wenn zwei Makler das gleiche Objekt anbieten, liegt da nicht auch eine Täuschung vor?



Spätestens bei Besichtungstermin erkenne ich das, meist sagt er die Adresse oder falls er fährt erkennt man das vor dem Haus.
Daher wird keiner vom Makler getäuscht.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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