3 ETW 1 ETW wird verkauft

18. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sandmichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
3 ETW 1 ETW wird verkauft

Nachdem ich mich im Forum verzweifelt nach einem ähnlichen Fall umgeschaut habe, schreibe ich mein Anliegen jetzt selbst rein und hoffe auf Hilfe/Ratschläge.

Ich bin Eigentümer in einer ET-Wohnanlage mit 3 verschiedenen Eigentümern. Also ausser mir noch zwei weitere Genossen! Jetzt soll eine ETW verkauft werden. Auf das Vorkaufsrecht wird verzichtet, das steht schon fest. Wenn jetzt Käufer vom verkaufenden Eigentümer vorgestellt werden, haben die zwei verbleibenden Eigentümer dann das Recht auf Mitauswahl bei dem neuen Käufer? Oder müssen wir "Jeden" akzeptieren, der uns vorgestellt wird?? Es existiert eine Teilungserklärung usw., aber das ist darin nicht geregelt, nur das Vorkaufsrecht, und darauf wird ja verzichtet!

Wäre nett, wenn ich ein paar Tipps erhalten könnte. ;)

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und selbst wenn ein Verwalter (Vorschrift lt. WEG) durch Teilungserklärung zustimmen muss, kann er diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen versagen (z.B. Prosititution, Stadtbekannter Schläger usw.), die gerichtlich überprüfbar wären.
Wäre ja noch schöner, wenn ich meine Wohnung nur an solche Menschen verkaufen dürfte, die anderen genehm sind.
Vor was habt ihr denn Angst? Wenn ein Eigentümer wirklich nicht in die Anlage passt (belästigt die anderen, krakelt laut rum usw.), gibt es immer noch die Karte, per Beschluss ihn zum Verkauf zu "verdonnern". Aber sicher nicht, weil jemand Ausländer ist, Kinder hat, Behindert ist uw..

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#3
 Von 
Sandmichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika0304:
War nicht diskriminierend gemeint, aber ich befürchte, dass es uns mit deiner ersten Vermutung treffen könnte. Da muss man dann sehen, inwieweit das nachweisbar wäre. Die Verwaltung läuft quasi über mich, aber was Schriftliches gibts da nicht. Hat sich so eingespielt, vielleicht auch aus Gefälligkeit. Scheint aber besser, wenn man dann, sobald der neue Eigentümer da ist, mal was festes vereinbart. Vor allem schriftlich.:)

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"Gott würfelt nicht!"

-- Editiert von Sandmichel am 18.02.2006 19:21:56

-- Editiert von Sandmichel am 18.02.2006 19:22:45

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Auch bei so kleinen Anlage muss man sich an das WEG halten. Man muss einen Verwalter haben (kann natürlich auch ein Eigentümer sein), der dann einen Vertrag mit der WEG schließt (Aufgaben, Haftung usw.), auf jeden Fall solltest du an eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung denken (hat jeder gute Verwalter).

Zur Beruhigung: der Noch-Eigentümer will ja Geld sehen, also wird er nur an einen solventen Interessenten verkaufen, sonst ist er die Wohnung los und hat kein Geld (könnt ihn ja ein paar "Horrorgeschichten" erzählen, Anregungen findet ihr genug im Forum).
Ansonsten würde ich erst einmal abwarten, wer tatsächlich neuer Eigentümer wird.
Ihr seid auch verpflichtet, eine Instandsetzungsrücklage zu bilden.
Wenn ihr also einen neuen Eigentümer habt, der sich auskennt, könnte da viel mehr Ärger drohen. Warum nicht jetzt die Eigentümerversammlung machen und den Vertrag (z.B. auch evtl. Vergütung festlegen), ist doch egal ob alter oder neuer Eigentümer.

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
um noch einmal zu bekräfitgen, was oben schon ausgeführt wurde:
Natürlich kann es nicht sein, dass Eigentümer einer Wohnung diese nicht an den Käufer seiner Wahl verkaufen kann.
(seltene Ausnahme, der Verwalter muss laut
Teilungserklärung zustimmen, hat aber wenig Möglichekeiten, einen Verkauf dann tatsächlich zu verhindern).
Ich würde auch dazu raten, sich an die Regeln im WEG zu halten und entsprechend einen Verwalter zu bestellen, einmal jährlich eine ET-Versammlung abzuhalten, Rücklagen zu bilden und und..
sonst wird es mit einem neuen Eigentümer, der dann zu Recht einfordern wird, dass es eine ordnungsgemäße Hausverwaltung gibt, Ärger geben.

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#6
 Von 
Sandmichel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die IHR haben wir gebildet. Da kann auch keiner ran. Nur für Reparaturen etc. Das ist klar. Werde mir mal das WEG zulegen, da klären sich bestimmt eine Menge Fragen von mir. Für Lau werd ich das in Zukunft dann auch nicht mehr machen, was ist denn so angebracht bei solch einer kleinen Gemeinschaft?

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"Gott würfelt nicht!"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wir zahlen pro Wohnung 17,- € pro Monat. Bei 3 Einheiten wären es dann 51,-, dafür 3 Stunden pro Monat ansetzen (mit denen man sicherlich nicht hinkommt. Vorher aber erkundigen, wie du das steuerlich am besten regelst (Aufwandsentschädigung?).
Außer dem WEG wäre es sinnvoll auch ein Buch mit Antworten auf diverse Fragen sich anzulegen (diese Anschaffungen muss die Gemeinschaft übrigens bezahlen) und sich darüber zu informieren, was alles zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört. Hier gibt es verschiedene Werke. Ich komme immer gut mit dem Volker Bielefeld, Der Wohnungseigentümer aus.
Eins ist klar. Wenn ihr etwas entscheidet (nach Bauchgefühl) und keiner klagt, wird es keine Probleme geben. Aber warte mal ab, wenn es die erste größere Reperatur/Sanierung gibt. Lieber jetzt alles in geordnete Bahnen bringen.

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