Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Meine Frau und ich sind in ein Haus gezogen, dass 1957 erbaut wurde.
1972 erfolgte ein Anbau, in Form einer Garage und eines Kellerraums, der sich unter der Garage befindet.
An dem Anbau bzw. an der Grundstücksgrenze befindet sich ein 3m breiter öffentlicher Gehweg.
Ich möchte besagten Kellerraum als Arbeitszimmer umbauen/nutzen. Jedoch wurde mir von Bekannten erzählt, dass ich dies unterlassen sollte, da ich auf Grund der "3 Meter Regel" Probleme mit dem Bauamt bekommen könnte. Jetzt ist die Frage: Darf ich den Raum trotzdem nutzen?
Eine Google-Suche hat leider keine gewünschten Ergebnisse erzielt. Außer dass zwischen dem eigenen Grundstück, und dem des Nachbarn 3 m Abstand gegeben sein muss, welches ja durch den öffentlichen Gehweg erfolgt.
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG
Pianoman
3 Meterregelung NRW
Verbaut?
Verbaut?
Die Garage ist genehmigt worden und die Bebauung bis an den Gehweg (der sicherlich nicht mehr zum Grundstück gehört) auch?
Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen und mich einfach mal beim Bauamt erkundigen. Die geben eindeutigere Auskünfte als ein Nachbar.
Die 3m beziehen sich auf den Abstand zwischen Gebäuden Da die Garage schon steht ist hier hoffentlich eine Genehmigung vorhanden, die die Bebauung bis zu dem öffentlichen Weg zugelassen hat
https://www.bauen.de/a/grenzbebauung-so-viel-abstand-brauchen-haus-und-garage-zum-nachbarn.html
Wenn ich das richtig lese, willst du nur im vorh. Kellerraum etwas umbauen und dann anders nutzen.ZitatIch möchte besagten Kellerraum als Arbeitszimmer umbauen/nutzen. :
Dann betrifft hier gar nichts irgendeine Abstandsregel.
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Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich befürchte allerdings, ich habe mich ungewollt falsch ausgedrückt.
Mit umbauen meinte ich den Kellerraum nach meinen Vorstellungen zu renovieren und einzurichten (z.B. tapezieren, Einbau einer Fußbodenheizung, andere Leuchtmittel, anbringen von Schallschutzwänden innen etc.). Es sollen also keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Ich frage nur deshalb, weil der Raum damals als Lagerraum und nicht als Wohnraum deklariert wurde.
Aber so wie ich dass verstehe, dürfte der Raum als zukünftiges Arbeitszimmer genutzt werden, da die Baugenehmigung in der Vergangenheit erteilt wurde und deshalb die 3 m Regelung nicht greift, richtig?
Liebe Grüße
Pianoman
-- Editiert von Pianoman85 am 09.09.2019 14:27
Richtig.Zitatund deshalb die 3 m Regelung nicht greift, richtig? :
Hinsichtlich der Nutzungsänderung wäre zu prüfen, ob das Arbeitszimmer dann ein Aufenthaltsraum im Sinne § 2 Abs 7 BauO NRW sein wird.
Aufenthaltsräume sind danach Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Wenn das Arbeitszimmer ein Aufenthaltsraum ist, dann sind die Anforderungen des § 46 BauO NRW zu beachten.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Habe heute beim Bauamt angerufen. Die meinen unter bestimmten Voraussetzungen wäre das kein Problem.
1. Es müssen Fenster eingebaut werden (sind bereits 2x In einer Größe von ca. 50 x 40 cm vorhanden)
Die lichte Deckenhöhe muss min. 2,20m betragen. Habe zwei verschiedene Deckenhöhen. Die eine ist 2,25m und die andere 2,50 m. Habe mit einem Laser gemessen.
Hier ist die Frage, ob ich eine eingehängte Holzdecke mit LED-Leuchten anbringen darf mit dem Ziel, eine gleichmäßige Decke zu haben.
3. Der Nachbar dürfte nicht durch Lärm während meiner Arbeit gestört werden. (Bin von Beruf Komponist für Film und Fernsehen). Dies wäre allerdings kein Problem, da ich den Raum schalldicht und auf -3 Dezibel münzen würde, so das kein Ton nach außen dringt.
Edit: Und es müsste sehr wahrscheinlich ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden mit Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wenns dabei bleiben würde, wäre ich sehr zufrieden ☺. Man schaut in die Akte und meldet sich bei mir.
Liebe Grüße
Pianoman
-- Editiert von Pianoman85 am 09.09.2019 18:48
Suuper. So legt man sich selber Eier. War das sooo eilig?ZitatHabe heute beim Bauamt angerufen. :
Frag am besten das Bauamt.ZitatHier ist die Frage, ob ich eine eingehängte Holzdecke mit LED-Leuchten anbringen darf mit dem Ziel, eine gleichmäßige Decke zu haben. :
"So legt man sich selber Eier. War das sooo eilig?"
Ja, stell dir vor. Ist super eilig. Da es einen gewaltigen Unterschied macht, in einem 10qm Kabuff oder einen 30 qm großen Kellerraum zu arbeiten, der die jeweiligen Vorraussetzungen langfristig erfüllt.
-- Editiert von Pianoman85 am 10.09.2019 12:24
Ja, natürlich. Verstehe. Eilig über Nacht.
Du hast am Sonntag in der Nacht hier gefragt. Nach der hier absolut nicht zutreffenden 3-m-Abstands-Regel.
Du hast Auskünfte bekommen.
Und hast am Montagvormittag prompt (trotzdem) das Bauamt gefragt.
Nun kann das Bauamt alles mögliche verlangen, prüfen, ablehnen oder bewilligen. Oder auch nicht.
Es gibt vieles, was das Bauamt könnte.
Ich habe kein Problem.Zitatwo ist also dein Problem? :
Nun kann das Bauamt alles mögliche verlangen, prüfen, ablehnen oder bewilligen.
Wie soll das möglich sein, wenn bisher noch keinerlei Antrag gestellt wurde???
Ich habe mich lediglich telefonisch informiert, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht.
Und jetzt?
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