600W-PV-Anlage auf dem Dach im Außenbereich zulässig?

3. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
OMGWTFBBQLOL
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
600W-PV-Anlage auf dem Dach im Außenbereich zulässig?

Liebe Community
ich habe eine kleine Datsche mit Eigentumsgrundstück im Außenbereich. Für die Datsche habe ich eine entsprechende Baugehemigung von 1976.

Mir ist bekannt, dass man im Außenbereich nichts bauen darf, außer man hat ein priviligiertes Vorhaben. Ich würde jedoch gerne eine 600W-PV-Anlage auf das Dach der Datsche stellen. Gemeint sind diese steckfertigen "Balkon-PV", wo der Wechselrichter auf 600W begrenzt ist, aber halt fest aufm Dach. Heißt in der Praxis wohl 2 Solarmodule.

Fällt eine solche PV-Anlage auch schon unter das Verbot, dass man baurechtlich nicht auf dem Dach aufstellen darf? Weiß da jemand näheres? Ich werde hierzu aus der Internetrecherche nicht schlau. Gefunden hatte ich, dass ein Aufstellen von PV-Anlagen auf dem Grundstück im großeren Maß im Außenbereich wohl nicht erlaubt ist. Aber fällt da so eine Balkon-PV-Anlage auch drunter? Die würde ja nicht auf dem Grundstück frei stehen, sondern soll aufs Dach.

Danke!

-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 23:16

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
Fällt eine solche PV-Anlage auch schon unter das Verbot, dass man baurechtlich nicht auf dem Dach aufstellen darf?

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.

Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.



Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
Gemeint sind diese steckfertigen "Balkon-PV", wo der Wechselrichter auf 600W begrenzt ist, aber halt fest aufm Dach.

Diese Zweckentfremdung bringt wohl mehr Probleme als die bestimmungsgemäße Verwendung.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese Zweckentfremdung
Welche Zweckentfremdung?

Stefan

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Welche Zweckentfremdung?

Die mobile Balkonanlage in eine stationäre Dachanlage zu wandeln.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die mobile Balkonanlage in eine stationäre Dachanlage zu wandeln.
Das ist ja nicht beabsichtigt. Balkonkraftwerke sind erstmal grundsätzlich mobil (=ohne großen Aufwand zu demontieren), daran ändert auch eine windsichere Montage nichts.
Gerade deshalb braucht man in der Regel keine Baugenehmigung (genauso wie für die Wäschespinne oder die Schaukel im Garten).
Der Bebauungsplan ist natürlich zu beachten, etwa wenn es da Vorgaben zu Dachformen oder -farben gibt (bei einer Datsche aber eher unwahrscheinlich würde ich sagen).

Da es sich hier um den Außernbereich handelt würde ich aber trotzdem bei der Behörde nachfragen.

Stefan

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die mobile Balkonanlage in eine stationäre Dachanlage zu wandeln


Sorry, aber jetzt wird's abstrus.

Soll der TE Solaranlage etwa lose aufs Dach legen? So dass sie beim nächsten stärkeren Windstoß zum Geschoss wird? Das sichere befestigen gebietet schon allein die verkehrssicherungspflicht.

Das Ding heißt übrigens nicht Balkonanlage, weil man sie nur auf Balkone stellen darf. Das Dach ist eine durchaus adäquate Alternative. Auch unsere Anlage steht dort (übrigens fest montiert).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist ja nicht beabsichtigt

Das anwenden von "lesen und verstehen" hilft...
Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
aber halt fest aufm Dach




Zitat (von Schalkefan):
Soll der TE Solaranlage etwa lose aufs Dach legen?

Wenn die feste Montage auf dem Dach baurechtlich nicht zulässig ist, die Verkehrssicherungspflicht aber eine feste Montage erfordert, dann wird man halt keine feste Montage machen dürfen.



Zitat (von Schalkefan):
Das Ding heißt übrigens nicht Balkonanlage, weil man sie nur auf Balkone stellen darf.

Richtig. Garten, Garage, Dach ... wo auch immer.
Man kann die sogar fest montieren.
Nur wenn das fest montieren nicht erlaubt ist und die mobile Variante aus Sicherheitsgründen ausscheidet, wird man halt damit leben müssen. Dann darf die mobile Balkonanlage halt keine feste Dachanlage werden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Harribert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Feste Montage heißt fest mit der Unterkonstruktion verbunden. Das stellt dann auch bauliche Maßnahmen dar. Balkonkraftwerke werden in der Regel durch einfaches Klemmen mit entsprechenden Klemmhaltern gegen Wind gesichert und sind daher sicherlich nicht als "feste Montage" zu sehen

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die mobile Balkonanlage in eine stationäre Dachanlage zu wandeln.
Ernsthaft?
Solange die Statik des Dachs die Montage erlaubt ist nichts dagegen einzuwenden.
Wo bitte soll verankert sein, dass ein sogenanntes Balkonkraftwerk mobil sein muss??? Antwort: nirgendwo.
Ja, eine feste Montage auf einem Dach ist erlaubt. Das ist keine Zweckentfremdung.

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#9
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 384x hilfreich)

35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
"§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. {...]
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a) in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden, wenn die
Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist, oder
b) [...]"

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 384x hilfreich)

P.S.: Nebulöser Nebenkampfschauplätzen bedarf es hier nicht ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Harribert):
Balkonkraftwerke werden in der Regel durch einfaches Klemmen mit entsprechenden Klemmhaltern gegen Wind gesichert und sind daher sicherlich nicht als "feste Montage" zu sehen

Der Frager hat aber nun mal anderes vor, und die Gesetzeslage scheint auch das "klammern" nicht zu erlauben. Insofern sollte man sich am geschilderten Sachverhalt orientieren ...



Zitat (von -Laie-):
Solange die Statik des Dachs die Montage erlaubt ist nichts dagegen einzuwenden.

Dummerweise stehen die Gesetze des Gesetzgebers über den Gesetzen der Statik, auch wenn das das Vorstellungsvermögen des einen oder anderen Laien übersteigen mag ...
Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
Fällt eine solche PV-Anlage auch schon unter das Verbot, dass man baurechtlich nicht auf dem Dach aufstellen darf?

Hier wäre also wohl schon das bloße Aufstellen nicht erlaubt, von fester Montage mal ganz zu schweigen.



Zitat (von -Laie-):
Wo bitte soll verankert sein, dass ein sogenanntes Balkonkraftwerk mobil sein muss???

Irrelevant



Zitat (von -Laie-):
Ja, eine feste Montage auf einem Dach ist erlaubt.

Dummerweise scheinen beim Frager aber andere Gesetze zu gelten.
Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
Fällt eine solche PV-Anlage auch schon unter das Verbot, dass man baurechtlich nicht auf dem Dach aufstellen darf?



Mal interessehalber: was hat man von dem vorsätzlichen verbreiten solcher Falschinformationen? Kleine Trollphase oder ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
Mir ist bekannt, dass man im Außenbereich nichts bauen darf,
Das einfachste wäre für dich, in deinem zuständigen Bauamt nachzufragen, ob das, was du machen willst, dort in diesem Außenbereich erlaubt/zulässig wäre.
Du bist sicher nicht der einzige Datschenbesitzer, der nun aufs Energiesparen kommt, koste es, was es wolle. :smile: .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise stehen die Gesetze des Gesetzgebers über den Gesetzen der Statik, auch wenn das das Vorstellungsvermögen des einen oder anderen Laien übersteigen mag ...
Du hast mich falsch verstanden.
Ein Balkonkraftwerk darf überall hin montiert werden. Auch auf einem Dach, das ist keine Zweckentfremdung. Es ist und bleibt (aus elektrischer Sicht) ein beim Netzbetreiber genehmigungsfreies kleines Solarkraftwerk. Es muss lediglich beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nur weil man für die Montage auf dem Dach, evtl. eine baurechtliche Genehmigung benötigt, hat das rein gar nichts mit dem Zweck des Balkonkraftwerks zu tun.
Bei einer Montage auf dem Dach kann in keiner Weise von einer Zweckentfremdung gesprochen werden.
Davon abgesehen, mir ist kein Bundesland bekannt in welchem diese kleinen Solaranlagen einer Baugenehmigung bedürfen würden um diese auf dem Dach fest zu montieren. Allerdings kenne ich auch nicht die Landesbaurechte aller Bundesländer. Es mag also durchaus sein, dass es ein oder zwei Bundesländer gibt in denen auch solch kleinen Anlagen einen Baugenehmigung unterliegen.

Zitat (von Harry van Sell):
Mal interessehalber: was hat man von dem vorsätzlichen verbreiten solcher Falschinformationen?
Erkundige dich lieber mal vorher über diese Balkonkraftwerke und deren Aufstellung bevor du solche fachlich falschen Aussagen verbreitest.

Zitat (von OMGWTFBBQLOL):
600W-PV-Anlage auf dem Dach im Außenbereich zulässig?
Die Antwort ist also ganz klar: Ja, das ist zulässig.......... auch falls es evtl. ein Bundesland geben sollte in welchem das baurechtlich evtl. genehmigungspflichtig sein sollte (glaube ich allerdings nicht). Dann müsste man also maximal einfach nur einen Bauantrag stellen. Die einfachste Lösung wäre es beim zuständigen Bauamt nachzufragen.

-- Editiert von User am 6. März 2023 09:20

-- Editiert von User am 6. März 2023 09:27

-- Editiert von User am 6. März 2023 09:29

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