Ab wann Wohnraum/Hobbyraum

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)
Ab wann Wohnraum/Hobbyraum

Sachverhalt:

Eine Familie möchte sich in einen Miethaus eine Heizung ins Dach hochbauen um der Dachboden auch im Winter als Arbeitsraum zu nutzen.

Wie ist das denn in einem solchen Fall? Wird schon allein durch eine Heizung ein Raum zum Wohnraum? Falls Nein, welche Kriterin müssen noch erfüllt sein?

Was gibt es für Kriterien, damit ein Keller/Dachboden oder ein sonsiger Raum Hobbyraum wird?
Wir wirkt sich so ein Umbau auf die Miete ausm gesetzt den Fall der Eigentümer baut es um und vermietet es neu?
Und wie ist es wenn die Mieter es selber machen? Kann dadurch dennoch die Miete erhöht werden?

Wird für eine solche Maßnahme eine GEnehmigung von staatlicher Behörde benötigt???

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hey,
also Bauantrag und Baugenhemigung braucht man immer, bist du Mieter oder Eigentümer?
Für Wohnraum müssen auch Wohnfenster und keine Dachbodenluken da sein, notfalls Wasch-/Toilettenanschluß, wenn abgeschlossen und nicht durch andere Wohnung zu erreichen.
Dann noch wichtig wieviel Quadratmeter Fläche sind es denn, wenn die Schräge abgezogen wird? Unter 10qm ist kein Wohnraum.
Deckenhöhe ist wichtig.
Wenn der Eigentümer es macht würde ich mich mal über die Staatlichen Förderungen informieren. Bei Mieter, Vertrag mit Eigentümer, wem was gehört und wer was bezahlt.
Erstmal Architekten nach den Kosten fragen und dann Bauantrag.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)

Es geht darum, in einem bereits vorhandenen EFH welches bewohnbar ist, den dazugehörenden Dachboden zum Arbeitsraum zu bauen, der restliche bereits als Wohnfläche vorhandene Platz liegt bei 125 qm und das DG würde sozusgen dazukommen oder eben nicht.
Der Dachboden ist bereits gedämmt.

qm?
Ab welche Schräghöhe muss denn gerechnet werden? Wie hoch muss die Deckenhöhe denn sein?
Es sind winzige Einfachfenster drin (ca. 30 x 30 cm)

Die Mieter würden das komplett selber finanzieren. Sie möchten aber eben keinen Rückbau machen müssen, wenn sie ausziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der erste Ansprechpartner ist hier der Eigentümer, nämlich ob er damit einverstanden ist, dass der Dachboden als Wohnraum genutzt wird.
Wenn ihr den Einbau komplett selber zahlt, sieht er das vielleicht als Verbesserung an, dann solltet ihr festhalten, dass er das nicht auf die Miete umschlägt.
Bei der Heizung muss auch berücksichtigt werden, ob es überhaupt technisch möglich ist, einen zusätzlichen Heizkörper an die gesamte Anlage dranzuhängen - ich würde als Vermieter immer verlangen, dass dies von einem Heizungsmonteuer a) bestätigt und b) auch ausgeführt wird.

-- Editiert von sika0304 am 06.02.2008 09:56:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja. Wir versuchen ja mit dem Eigentümer eine Einigung zu erzielen. Ist halt nur schwer wenn man die Vorschriften nicht kennt. Die Eientümer sind schon sehr alt und verstehen das alles nicht so.

Muss für eine solche Maßnahme eine Baugenehmigung her?

Wir lassen freilich einen Meister ran an die Heizungund machena lles offiziell. Wenn das nicht geht wäre die Alternative eine Elekroheizung, aber die fRage ist eben... WANN ist es denn nun Wohnraum, WANN Hobbyraum und muss ab wann muss es als solcher in den Meitvertrag rein????



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Keller und Dachböden sind halt nicht zum ständigen wohnen geeignet.
Jetzt ist die Frage, ist der Dachboden grundsätzlich als Ausbaureserve vorgesehen? Dann könnt ihr theoretisch ohne Baugenehmigung vorgehen. Wenn aber nicht, dann benötigt ihr die Baugenehmigung. Soweit ich weiß, benötigt ihr für den Bauantrag dann eine statische Berechnung.
Ihr könnt natürlich auch ausbauen und sagen, ihr wollt keine kalten Füße bekommen, wenn ihr euch dadrinnen aufhaltet. Könnte nur versicherungstechnisch mal Probleme machen.
Aus diesem Grunde ist es schon sinnvoll alles korrekt zu machen.
Für die Baugenehmigung (die dann natürlich der Eigentümer einreichen muss) würde ich vor Ort fragen, was dafür benötigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
es gibt immer wieder Ärger,wenn der Raum vorher als Dachboden gezeichnet war ( in der ursprünglichen Baugenehmigung der Besitzer )und dann anderes genutzt wird, kann dann passieren, dass eine nachträgliche Genehmigung geholt werden muss.
Was genau willst du denn verändern?
Nur einen Heizkörper anbringen?
Dann pass auf, dass ihr durch die kleinen Fenster genug lüften könnt.
Allgemein gilt für die Ermittlung der QM für Wohnfläche: über 2m lichte Höhe( miss einfach vonn der Decke bis zum Boden ) wird der Raum komplett angerechnet, bei SChräge von 1-2 m Höhe gilt die Fläche nur zur Hälfte.
Ihr entscheidet , mit Zustimmung der Eigentümer, selber, wofür ihr den Raum braucht. Das ist das Problem.
Willst du nur ab und zu dort arbeiten oder Hobby, dann braucht er nicht als Wohnraum zu gelten, sonst muss evt. auch der Schornsteinfeger gefragt werden, wegen der Brennbarkeit deer Dämmung und Feuersicherheit des Heizkörpers...., größere Fenster müssten rein, eine andere Treppe evt.
Sag was.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)

Okay. Danke. Das bringt mich schon weiter. Wir wollen einfach nur irgendwie darin heizen und genauso renovieren, wie wir es in jedem anderen Raum des Hauses machen würden, wenn es dort so aussehen würde. Wände und Decken. Die Treppe ist identisch mit der Treppe, die vom EG in den 1. Stock führt. Ich denke mal dass sich da nichts verändern muss.

Aber wenn das einfach nur Wohnnebenfläche/Nutzfläche bleibt und nicht zum den qm dazu kommt, dann wäre das optimal!

Zumal jemand mir gesagt hat dass ein Raum nur dann Wohnraum werden kann mit Baugenehmigung uns so, wenn mindestens zwei Drittel der Grundfläche über 2,30 m sind! Und der ganze Raum ist nicht drüber!

Grüße

;)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen