Abbruch Eigentümerversammlung

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
ThSx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch Eigentümerversammlung

Folgendes hat sich ereignet:

Am 19.04.2005 fand eine ordentliche Eigentümerversammlung satt. Hierfür wurde seitens der Verwaltung ein Raum besorgt, der, dies haben wir allerdings erst am Tag der Versammlung erfahren, nur bis ca. 22:00 Uhr zu Verfügung stand. Beginn der Versammlung war 19:00 Uhr. Um 20:00 Uhr wurde eine Pause für das bestellte Abendessen eingelegt. In Anbetracht von ca. 25 Punkten war der Zeitrahmen eh schon knapp bemessen. Um ca. 22:00 Uhr wurde die Versammlung, obwohl noch mindesten 10 Punkte nicht besprochen waren, da wir den Raum verlassen mussten, abgebrochen. Die Versammlung wurde nicht als beendet erklärt, eine Fortsetzung wurde für 30.05.2005 vereinbart. Außerdem hat er, trotz Zeitnot, nutzlose Diskussionen um Kaisers Bart, bei den es um 6,00 € pro Jahr ging, mehr als 50 Min. nicht unterbrochen.
Nun hat der Verwalter Kosten in einem Email an alle Eigentümer von ca. 300,00 € für den Folgetermin (was mir noch relativ egal wäre) angedroht und in gefragt, ob in anbetracht der Kosten der Folgetermin (ausgewiesen nun als außerordentliche Eigentümerversammlung) stattfinden soll.
Es handelt sich um einen Neubau mit Bauträgerinsolvenz und vielen Mängel am Gemeinschaftseigentum. Folgende wichtige Punkte wurden nicht besprochen:
- Beschluss Wirtschaftsplan 2005
- Leistung Heizungsanlage (hat evtl. Ausw. auf Wirtschaftsplan)
- Wasserschaden Fam. xyz (hat evtl. Ausw.auf Wirtschaftsplan)
- Instandsetzung Sichtschutz Balkon (hat evtl. Ausw. auf Wirtschaftsplan)
- Instandsetzung Mängel WEG (hat evtl. Auswirkung auf Wirtschaftsplan)
- Verteilung Heizkostenschlüssel 70:30

Nun möchte, wegen den Zusatzkosten, niemand mehr den Folgetermin wahrnehmen. Wir hingegen sind der Meinung, dass an dem Folgetermin unbedingt die Beseitigung der Baumängel besprochen werden muss, sowie diese zu beseitigen. Obwohl jeder die Schlussrate einbehalten hat, möchte nun niemand Geld für die Instandsetzung der Baumängel am WEG aufbringen.

Ist die Vorgehensweise des Verwalters so richtig?

Danke für die Antworten.

ThSx

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

WEG-Versammlung bei 25 TOP mit Zeitbegrenzung ist fahrlässig. Das Essen während dieser Zeit war überflüssig, mampfen könnt Ihr auch zu anderen Zeiten.
Eine Saalmiete ist üblich, die Kosten trägt die Gemeinschaft. Ich sehe die Fortsetzung als zwingend notwendig an, ich bestreite sehr, dass es sich dann um eine außerordentliche Versammlung handelt, nach meiner Meinung ist es nur die notwendige Fortsetzung der unterbrochenen WEV. Schreibt den Verwalter an, wenn er die WEV nicht fortsetzt, dass Ihr Ihn haftbar macht, vielleicht mit mehr als einer Unterschrift aus dem Kreis der Eigentümer, um den Druck zu erhöhen.

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#2
 Von 
ThSx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Wir (meine Frau und ich) waren von vornherein gegen eine Unterbrechung für das Essen. Außerdem sind wir die einzigen von 5 Parteien die auf eine Fortsetzung bestehen. In Anbetracht der Kosten lehnen nun alle eine Weiterführung ab.
Bei den Kosten geht es nicht um die Saalmiete, sondern um Fahrtkosten und Stundensätze des Verwalters.

ThSx

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Da der Verwalter die Zeit zu kurz angesetzt hat und auch noch Essen hat lassen bei 25 TOP und so wichtigen Punkten hat er in keinster Weise "ordnungsgemäss" gehandelt. Dafür ist er haftbar zu machen.
Die noch nicht beschriebenen Dinge sind zu klären. Insbesondere die Familie mit dem Wasserschaden hat ein Anrecht darauf, das der Schaden unverzüglich behoben wird.
Heizkosten werden gesetzlich 50:50 (Verbrauch/Gesamtverbrauch) abgerechnet, oder habt ihr das in der Teilungserklärung so drin?
Der Verwalter kann ohne abgestimmten Wirtschaftsplan 2005 gar nicht richtig arbeiten.
Aus Bequemlichkeit scheinen sich die anderen Eigentümer gerne vor ihren Pflichten zu drücken, dass kann noch kritisch werden.
Da die TOPs nicht abgearbeitet sind, ist die Versammlung auch noch gar nicht beendet, selbst wenn da Tage/Wochen zwischenliegen ist es im Normalfall "eine" Versammlung.
Wieviele Eigentümer seid ihr denn?
Auf jeden Fall solltet ihr euch einen guten Ratgeber (von Bielefeld gibt es einen sehr guten) zulegen, indem ihr schnell nach Stichpunkten nachschlagen könnt.
Wie siehts aus, habt ihr schon einen Beirat?

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#4
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

In der Regel sind Fahrtkosten und Stundenverrechnungssätze des Verwalters mit der Verwaltervergütung abgegolten, es sei denn..., der Verwaltervertrag sieht diese Positionen extra vor.

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#5
 Von 
ThSx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Wir sind lediglich 5 Parteien. Ja, wir haben einen Beirat. Dieser ist aber diejenige, die alles in Zweifel zieht und wegen ihr wurde wegen der Verteilung von Gebühren der Biotonne (es handelt sich um 6,00 € p.a.) über 50 Min. über das Thema diskutiert. Der Verwalter hat auch hier, trotz mehrmaliger Aufforderung von uns, die Diskussion nicht beendet.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Mir wurde gerade auf der WEG erklärt, dass wenn die Teilungserklärung nichts anderes aussagt, alle Kosten des Wirtschaftsplans nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden. Da gibt es also überhaupt keine Diskussionen drüber (soweit das richtig ist).
Euer Verwalter scheint "unfähig" zu sein. Bei den oben genannten Punkten ist eventuell eine Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung möglich. Aber Vorsicht, bei so einer kleinen WEG kann es schwer sein, einen neuen Verwalter zu finden.
Die Beirätin kann doch vor der Versamlung mit dem Verwalter strittige Punkte diskutieren und dann jeweils eine schriftliche Stellungnahme zu den TOP´s im "Bericht des Beirats" abgeben.
Viel Glück für die Zukunft.

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#7
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ja, 6,00 €p.a.
Nach dem qm-Umlageschlüssel, bei gleich großen Wohnungen eventuell nach Anzahl. Nach gemeldeten oder lebenden Bewohnern= Kopfzahl ( war früher mal üblich), würde zu diesem Schnüffelstaat eigentlich wieder gut passen, ist aber heute unüblich. Dieser TOP darf nicht länger als 5 Minuten dauern. Beirätin abwählen, neuen Verwalter suchen und dann den unfähigen Vw auch abwählen.
Trotzdem, Euere WEV müsst Ihr noch fortsetzen, ohne neue TOP

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#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Heizkosten werden gesetzlich 50:50 (Verbrauch/Gesamtverbrauch) abgerechnet,


Diese Aussage ist falsch.

Es kann auch (wie angegeben) nach
quote:
- Verteilung Heizkostenschlüssel 70:30
Zitat:
abgerechnet werden. 70%=Verbrauch + 30%Grundkosten.

Eure nutzlose Diskussion hätte ihr mit einer Abstimmung ganz schnell beenden können.
Da braucht man nicht stundenlang diskutieren.

Wenn bei uns über ein Punkt abgestimmt werden MUSS, bei dem ALLE zustimmen MÜSSEN (bauliche Veränderung), ich aber nicht zustimmen will, stimmen wir ab, ich stimme dageben, Diskussion beendet.

Einen unfähigen Verwalter wieder los zubekommen ist fast unmöglich, wenn die Eigentümer nicht mehrheitlich dafür sind. Dabei muss noch der Vertrag beachtet werden.

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