Hallo Zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses die ich nun gerne erweitern möchte.
Die 100% Zustimmung für den Erwerb um Ausbau eines Teiles des Dachbodens habe ich bekommen, die Teilungserklärung soll auch entsprechend geändert werden.
Da ja nun auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert werden muss, ist nun meine Frage ob ich Pläne von allen Wohnungen vorlegen muss (sind ja bereits 1982 abgeschlossen worden), oder reicht es wenn ich einen Plan mit unserer Wohnung und dem entsprechenden Dachboden dem Bauamt vorlege.
Die anderen Wohnungen ändern sich ja in ihrer Größe nicht, nur die Anteile ändern sich ja in der Teilungserklärung.
Ich danke allen für hilfreiche Informationen...
Grüße Andreas
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
25. März 2012
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Frage vom 25. März 2012 | 20:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
#1
Antwort vom 26. März 2012 | 17:58
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 808x hilfreich)
Ich meine, dass du nur den Grundriss der dann neuen Wohnung einreichen musst. Da du aber eh einen Notar benötigst frag den, der müsste es ja wissen.
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