Abgeschlossenheitsbescheinigung

25. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Essener123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hallo Zusammen,

ich habe eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses die ich nun gerne erweitern möchte.

Die 100% Zustimmung für den Erwerb um Ausbau eines Teiles des Dachbodens habe ich bekommen, die Teilungserklärung soll auch entsprechend geändert werden.

Da ja nun auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert werden muss, ist nun meine Frage ob ich Pläne von allen Wohnungen vorlegen muss (sind ja bereits 1982 abgeschlossen worden), oder reicht es wenn ich einen Plan mit unserer Wohnung und dem entsprechenden Dachboden dem Bauamt vorlege.

Die anderen Wohnungen ändern sich ja in ihrer Größe nicht, nur die Anteile ändern sich ja in der Teilungserklärung.

Ich danke allen für hilfreiche Informationen...

Grüße Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ich meine, dass du nur den Grundriss der dann neuen Wohnung einreichen musst. Da du aber eh einen Notar benötigst frag den, der müsste es ja wissen.

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"Scientia potentia est."

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