Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. Teilungserklärung bei Einfamilienhaus

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)
Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. Teilungserklärung bei Einfamilienhaus

Hallo zusammen,

ich es möglich bei einem Grundstück mit EFH, das Grundstück und Einfamilienhaus wie es bei Mehrfamilienhäusern üblich ist per Abgeschlossenheitsbescheinigung zu teilen, damit im Grundbuch für das Grundstück Eigentümer X und im Wohnungsgrundbuch Eigentümer Y eingetragen sind?

Mit anderen Worten X gehört das Grundstück aber nicht das Haus und Y gehört das Haus aber nicht das Grundstück.

Geht das?

Bei Erbpacht sollte das so sein, oder?

Danke & Gruß!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von fasti):
Mit anderen Worten X gehört das Grundstück aber nicht das Haus und Y gehört das Haus aber nicht das Grundstück.

Geht das?


Nö, das geht nicht. Der Teil des Grundstücks auf dem das Haus steht ist immer ein Teil des Sondereigentums. Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Wenn man tatsächlich Gebäude und Grundstück trennen will, dann geht das eben über den von dir genannten Erbbaurechtsvertrag. Das ist rechtlich eine ganz andere Sache mit ganz unterschiedlichen Rechten und Pflichten.

Übrigens ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung nur die Voraussetzung für eine ideelle Teilung nach WEG. Die Teilung erfolgt dann über die notarielle beurkundete Teilungserklärung.

Darf ich mal fragen, was das Ziel dieses Vorhabens sein soll?

-- Editiert von bugman am 07.10.2020 15:39

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat:
Bei Erbpacht sollte das so sein, oder?


Richtig, jedoch lautet der richtige Begriff Erbbaurecht.

Dafür benötigt man jedoch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Eine solche Aufteilung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist dagegegn nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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